# taz.de -- Nord-Ost-AfD schließt Arppe aus: Gewaltfantasien in Chats
       
       > Der ehemalige AfD-Landesvorsitzende Arppe soll die Partei verlassen –
       > wegen gewaltverherrlichender Posts, die die taz öffentlich machte.
       
 (IMG) Bild: Holger Arppe: Die AfD in Mecklenburg-Vorpommern möchte nichts mehr mit ihm zu tun haben
       
       Berlin taz | Die AfD in Mecklenburg-Vorpommern hat ihren früheren
       Landesvorsitzenden Holger Arppe aus der Partei ausgeschlossen. Das
       Landesschiedsgericht habe dem Parteiausschluss zugestimmt, bestätigte
       Leif-Erik Holm, Landeschef der AfD in Mecklenburg-Vorpommern.
       
       Hintergrund sind gewaltverherrlichende Äußerungen Arppes im Netz. [1][Die
       taz und der NDR hatten diese letztes Jahr öffentlich gemacht.] Die
       AfD-Landesspitze hatte daraufhin den Parteiausschluss beantragt.
       
       In Chats war Arppe mit Beleidigungen und mit Gewaltfantasien über
       politische Gegner aufgefallen, auch abstoßende pädophile Äußerungen werden
       ihm zugeschrieben. Zuvor war er wegen Volksverhetzung verurteilt worden.
       „Es ist sehr erfreulich, dass sich das Landesschiedsgericht unserer
       Auffassung angeschlossen hat“, sagte Holm. Mit dem Urteil habe das Gericht
       bestätigt, dass Arppe der Partei schweren Schaden zugefügt habe.
       Gewaltfantasien hätten in der AfD keinen Platz.
       
       Arppe, der dem radikal rechten Flügel der AfD zugerechnet wurde, war 2016
       in den Landtag gewählt worden. Auf Druck der damaligen Spitze hatte der
       45-Jährige nach dem Bekanntwerden der Chats die Fraktion verlassen, seitdem
       ist er fraktionsloser Abgeordneter. Den freiwilligen Austritt aus der
       Partei hatte er abgelehnt.
       
       Mit der Entscheidung des Landesschiedsgerichts muss sein Ausschluss aber
       noch nicht endgültig sein – er kann noch vor das Bundesschiedsgericht
       ziehen. Laut NDR kündigte Arppe dies am Mittwoch bereits an. Es gilt
       allerdings als unwahrscheinlich, dass die Entscheidung beim
       Bundesschiedsgericht anders ausfallen wird als auf Landesebene.
       
       Wenn der Bundesvorstand der AfD will, muss sich das Bundesschiedsgericht
       bald auch mit einem anderen prominenten Fall befassen. Anders als im Fall
       Arppe hatte das Thüringer Landesschiedsgericht einen Antrag auf
       Parteiausschluss von Landes- und Fraktionschef Björn Höcke abgelehnt.
       Dagegen kann der Bundesvorstand Einspruch erheben. Nach Informationen der
       taz will sich das Gremium Ende des Monats damit befassen.
       
       6 Jun 2018
       
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