# taz.de -- Öffentlich-Rechtliche in Skandinavien: Schweden schafft Rundfunkgebühr ab
       
       > Bisher zahlt nur, wer ein TV-Gerät besitzt. Jetzt soll es eine Steuer
       > geben. Die Öffentlich-Rechtlichen fürchten um ihre Unabhängigkeit.
       
 (IMG) Bild: Kommt n schwedischen Haushalten immer seltener vor: ein Fernseher
       
       Stockholm taz | „Wir haben das so beschlossen, darum wird es jetzt auch so
       gemacht.“ Schwedens grüne Kultusministerin Alice Bah Kuhnke lässt keinen
       Zweifel daran, dass das Gesetz zum Ende der Rundfunkgebühr kommen wird –
       auch wenn es noch nicht vom Parlament verabschiedet wurde. In vorletzter
       Minute laut gewordene juristische Bedenken wischt die Ministerin vom Tisch:
       Sie teile diese nicht und sehe deshalb auch keine Veranlassung, noch
       irgendetwas zu ändern oder zu stoppen.
       
       Und so werden die SchwedInnen in diesem Jahr wohl zum letzten Mal eine
       Fernsehgebühr zahlen. Diese „TV-avgift“, die sich 2018 auf umgerechnet 235
       Euro beläuft, soll ab dem 1. Januar 2019 durch eine Public-Service-Steuer
       ersetzt werden. Die wird ein Prozent des individuellen Einkommens betragen,
       höchstens aber 1.300 Kronen (ca. 125 Euro). Die Steuer wird fällig, egal,
       ob man das Public-Service-Angebot persönlich nutzt oder nicht.
       
       Die bisherige TV-Abgabe ist in Schweden wirklich allein eine TV-Abgabe: Für
       Rundfunkempfang gibt es keine Gebühr, auch der Empfang des
       öffentlich-rechtlichen TV-Angebots über das Internet ist abgabefrei.
       
       Die Zahl der Haushalte, die keine „TV-afgift“ zahlen, ist aber gestiegen –
       weil immer weniger Menschen ein Fernsehgerät besitzen. Dasselbe gilt
       vermutlich für die Zahl der „Schwarzseher“; deren Anteil wird auf 13 bis 15
       Prozent geschätzt. Selbst bei jährlich steigender Gebühr würde das
       Public-Service-Angebot allein über die Fernsehgeräte-Abgabe künftig immer
       weniger finanziert werden können. Zudem untergrabe es die Legitimität des
       Systems, wenn ein immer kleinerer Teil der Bevölkerung immer höhere Abgaben
       zahlen müsse, argumentiert die Regierung.
       
       ## Langfristige Planung
       
       In seltsamer Einmütigkeit haben sich alle acht Reichstags-Parteien von den
       Linken bis zu den Schwedendemokraten für die Einführung einer
       Public-Service-Steuer entschieden. Das bringe nicht nur eine langfristig
       stabile Finanzierungsgrundlage, sondern soll angeblich zu größerer
       politischer Unabhängigkeit der Öffentlich-Rechtlichen führen. Denn: Die
       Höhe der Steuer sei ebenso wie deren jährliche Steigerungsrate langfristig
       festgeschrieben.
       
       Wie genau die Mittel verteilt werden sollen, werde ebenfalls langfristig,
       nämlich in acht- bis zehnjährigen Lizenzperioden festgelegt. So könne die
       während einer vierjährigen Legislaturperiode herrschende jeweilige
       politische Mehrheit im Parlament kurzfristig keinen Einfluss auf die
       Public-Service-Finanzen nehmen.
       
       Ausgerechnet dieses Argument stellen VerfassungsjuristInnen in Frage. In
       Schweden gibt es kein Verfassungsgericht. Stattdessen prüft der
       „Lagrådet“, eine Art vorgeschaltete Prüfungsinstanz, die Gesetzesvorhaben
       schon vor ihrer Behandlung im Parlament. Das Votum dieses aus RichterInnen
       der höchsten Gerichte zusammengesetzten „Lagrådet“ ist nicht bindend, wird
       aber in der Regel von Regierung und Parlament berücksichtigt.
       
       ## Juristische Bedenken
       
       Dieses Gremium warnte nun, dass das Public-Service-Steuermodell in seiner
       vorliegenden Fassung die Unabhängigkeit der Öffentlich-Rechtlichen
       einschränken könne. Angesichts seiner Budgethoheit stehe es dem Parlament
       nämlich frei, jährlich zu entscheiden, welcher Teil des Steueraufkommens
       den Sendern tatsächlich zugute kommen solle. An vorangegangene Beschlüsse
       könne es nicht zwingend gebunden werden.
       
       „Das einfache Fazit: Unsere Finanzierung kann nicht gesichert werden“, sagt
       Jan Petersson, Strategiedirektor beim Schwedischen Rundfunk (SR).
       Journalistenorganisationen hatten von vornherein gewarnt, der Übergang von
       der Rundfunkgebühr zu einer Steuer werde die Kontrolle der Politik über die
       Öffentlich-Rechtlichen stärken.
       
       Eine entsprechende Risikoeinschätzung hätten die Parteien bei der
       Behandlung des Gesetzes „überhaupt nicht vorgenommen“, sagt die
       Gewerkschaft Journalistförbundet. Und SR-Intendantin Cilla Benkö fordert,
       bevor man zu einem Steuermodell übergehe, müsse die Unabhängigkeit des
       Public-Service verfassungsrechtlich besser abgesichert werden. Jetzt stelle
       man eine solche nur für die Zukunft in Aussicht: „Das ist die falsche
       Reihenfolge“, sagt Benkö.
       
       5 Jun 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Reinhard Wolff
       
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