# taz.de -- Kommentar Schwulenverfolgung: Die Furcht ist noch da
       
       > Die Rede des Bundespräsidenten zur Verfolgung Homosexueller während und
       > nach der NS-Zeit ist richtig. Doch seine Aussagen greifen zu kurz.
       
 (IMG) Bild: Während seiner Ansprache zum Festakt in Berlin: Frank-Walter Steinmeier
       
       Nichts war falsch an dieser symbolisch zutreffenden Rede. Und doch hätte
       sie mehr aussagen können, ja sogar müssen. Dass es besonders die beiden
       christlichen Amtskirchen waren, die erklärtermaßen den von den Nazis
       wesentlich verschärften Paragrafen 175 im bundesdeutschen Recht bewahrt
       sehen wollten, weil sie die Tyrannei wider alles nicht ins heterosexuelle
       Mann-Frau-Kind(er)-Schema gut fanden – geschenkt. Wäre historisch triftig
       gewesen, aber ein Bundespräsident disst keine Religion, eine christliche
       sowieso nicht.
       
       Was er aber hätte erwähnen müssen, wäre, dass der Paragraf 175 konkret
       Zehntausende an Opfern forderte, aber insgesamt als Strafandrohung gegen
       alle wirkte und wirken sollte: Alle lernten, dass Schwules ein minderer
       Dreck ist, nicht liebenswert und entwertet gehört.
       
       Der Terror traf viele und zerstörte sie – seine einschüchternden Folgen
       senkten sich in alle Familien und ihre Mitglieder: Sei keine Schwuchtel –
       sonst bis du für uns aussätzig.
       
       Es ist daher ein wenig phrasenhaft, wenn Bundespräsident Steinmeier betont,
       auch nach dem Ende des Nationalsozialismus sei Homosexuellen in Deutschland
       Unrecht zugefügt worden – in der DDR und in der BDR. In der Bundesrepublik
       seien mehr als 20 Jahre lang zehntausende Männer auf Grundlage des
       Paragrafen 175, der homosexuelle Handlungen unter Strafe stellte,
       „verhaftet, verurteilt und eingesperrt“ worden, so der Bundespräsident.
       Heute dagegen stünden sexuelle Orientierung und sexuelle Identität aller
       Schwulen, Lesben und Bisexuellen, aller Queers, Trans- und Intersexuellen
       „selbstverständlich unter dem Schutz unseres Staates“, so der Präsident
       weiter.
       
       Steinmeier sagte damit eigentlich nur, was man von ihm erwarten durfte.
       Woran liegt es sonst, wenn nicht an den homophob vergifteten Verhältnissen
       in deutschen Familien seit Jahrzehnten, dass sich erst wenige Opfer des
       Paragrafen 175 entschlossen, das seit einem Jahr geltende Rehabilitations-
       und Entschädigungsgesetz in Anspruch zu nehmen? Die Furcht ist noch da,
       Teil (nicht allein) eines deutschen Traumas in Familien.
       
       3 Jun 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jan Feddersen
       
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