# taz.de -- taz-Serie Datenschutz in der EU: Widersprechen, löschen, umziehen
       
       > Ab dem 25. Mai haben alle 500 Millionen Europäer*innen mehr
       > Online-Rechte. Das steht drin im neuen EU-Datenschutzgesetz.
       
 (IMG) Bild: Recht auf Vergessen: Auch Fotos können bald aus Suchergebnissen entfernt werden
       
       Die Daten von rund 500 Millionen Europäer*innen stehen ab 25. Mai 2018
       unter besonderem Schutz. Dann gilt die EU-Datenschutzgrundverordnung – kurz
       DSGVO. Sie gilt als Meilenstein und Zeitenwende im europäischen
       Datenschutzrecht. Während Verbraucherschützer*innen jubeln, ärgern sich
       Blogger*innen, Vereinsleute oder Kleinunternehmer*innen über das
       bürokratische Ungetüm. Die taz beleuchtet [1][in einer Serie] die
       verschiedenen Aspekte der DSGVO. 
       
       Wer in diesen Tagen sein Konto bei Facebook öffnet, wird zunächst gestoppt.
       Ein Kasten erscheint, der über Neuerungen informiert. Beispielsweise können
       die Nutzer*innen nun Werbung blockieren, die ihnen bisher automatisch
       zugeschickt wurde. Hier machen sich die neuen EU-Regeln zum Datenschutz
       bemerkbar, die ab 25. Mai für alle 500 Millionen Europäer*innen gelten. Für
       die Verbraucher*innen stellen sie eine deutliche Verbesserung dar – wenn
       man sie tatsächlich anwendet. Sie gelten auch für US-Konzerne, wenn sie in
       der EU tätig sind.
       
       ## Mehr Kontrolle über die Daten
       
       Datenverarbeiter wie Facebook müssen ihren Nutzer*innen künftig die
       Möglichkeit einräumen, den Abfluss der eigenen Daten durch Weiterverkauf an
       andere Firmen zu verringern. Informationen zum Datenschutz etwa bei
       Facebook finden sich in den persönlichen Nutzer-„Einstellungen“ unter
       anderem bei den Menü-Punkten „Apps“ und „Werbeanzeigen“. Beim Eintrag
       „Datenschutz“ erläutert Facebook außerdem Änderungen durch die
       Datenschutzgrundverordnung.
       
       ## Weg mit der Werbung
       
       Mit wenigen Klicks können Nutzer*innen künftig Werbung aus ihrem Account
       verbannen. Ohne Begründung kann Widerspruch gegen die Verwendung von Daten
       für Direktmarketing eingelegt werden. Dazu gehören Anzeigen, die Nutzern
       individuell zugesandt werden, nachdem Facebook oder andere Firmen die
       jeweilige Kommunikation ausgewertet haben. Dadurch wissen Firmen
       beispielsweise, wer gerne in welche Länder reist oder sich für E-Gitarren
       interessiert. Solche Werbung lässt sich mittlerweile blockieren, indem man
       zum Beispiel bei Facebook die persönlichen „Einstellungen für
       Werbeanzeigen“ ändert.
       
       ## Recht auf Datenauskunft
       
       Betroffen sind alle Unternehmen, die Nutzerdaten verarbeiten – sie müssen
       ihren Kund*innen künftig auf Verlangen Auskunft über eventuell gespeicherte
       persönliche Daten geben und unter bestimmten Voraussetzungen die
       Einwilligung zur Weiterverwertung einholen.
       
       ## Recht auf Vergessen
       
       Bürger*innen haben künftig bessere Chancen, Informationen über sich, die
       sie für schädlich halten, aus dem Internet zu tilgen. Bisher ist es
       kompliziert, langwierig und manchmal unmöglich, unvorteilhafte Partyfotos,
       Informationen über Jahrzehnte zurückliegende Rechtsstreits oder gar Lügen
       zu löschen. Mit dem Recht auf Vergessen müssen beispielsweise Suchmaschinen
       wie Google Fotos aus den eigenen Suchergebnissen entfernen.
       
       ## Recht auf Datenumzug
       
       Wer beispielsweise Whatsapp verlassen will, kann bei der Facebook-Tochter
       nun die Herausgabe der kompletten Kommunikation und Kontaktliste verlangen.
       Das gibt Kunden die Möglichkeit, zu anderen Messenger-Diensten umzuziehen.
       Dieses Verfahren ähnelt dem aus Branchen wie der Telekommunikation und der
       Stromversorgung.
       
       ## Neue Altersbegrenzung
       
       Messengerdienste oder Online-Plattformen dürfen künftig erst ab 16 Jahren
       genutzt werden. Jüngere Nutzer*innen brauchen die ausdrückliche Zustimmung
       der Eltern. Bei Whatsapp galt bisher ein Mindestalter von 13 Jahren. Ein
       Nachweis etwa per Ausweiskopie wird jedoch nicht verlangt. Die
       entsprechende Option zum Altersnachweis muss lediglich angeklickt werden.
       
       ## Regeln bei Pannen und Verstößen
       
       72 Stunden haben Firmen Zeit, Datenschutz-Lecks an eine Aufsichtsbehörde zu
       melden und die Betroffenen zu informieren. Bemerken Nutzer*innen einen
       Verstoß, können sie sich an ihre lokalen Datenschutzbehörden wenden. Wird
       ein Regelbruch nachgewiesen, müssen Firmen bis zu vier Prozent ihres
       weltweiten Jahresumsatzes an Strafen zahlen.
       
       ## Datenschutzfreundliche Voreinstellungen
       
       Datenschutz soll künftig schon beim Planen („privacy by design“) von
       Geräten oder Software und durch datenschutzfreundliche
       Standardeinstellungen („privacy by default“) berücksichtigt werden.
       
       ***
       
       Teil 1 unserer Datenschutz-Serie: [2][Interview mit der
       Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff] 
       
       Teil 2 unserer Datenschutz-Serie: [3][Was steht drin im DSGVO?] 
       
       Teil 3 unserer Datenschutz-Serie: [4][Auch kleine Firmen beklagen die
       Rechtsunsicherheit des neuen Gesetzes] 
       
       Teil 4 unserer Datenschutz-Serie: [5][Interview mit dem Verbraucherschützer
       Christian Gollner] 
       
       Teil 5 unserer Datenschutz-Serie: [6][Porträt des grünen Vordenkers der
       neuen Datenschutzgesetze Jan Philipp Albrecht] 
       
       Teil 6 unserer Datenschutz-Serie: [7][Das Recht auf Vergessenwerden] 
       
       Teil 7 unserer Datenschutz-Serie: [8][Ein Vereinsvorsitzender und eine
       Bloggerin sprechen über Nachteile des EU-Datenschutzgesetzes] 
       
       Teil 8 unserer Datenschutz-Serie: [9][Kommentar zur digitalen Zeitenwende]
       
       18 May 2018
       
       ## LINKS
       
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