# taz.de -- Microsoft gegen Cloud Act: Die Daten vor US-Zugriff schützen
       
       > Der IT-Konzern will Kunden vor der Willkür der Sicherheitsbehörden
       > bewahren. Unterstützung kommt auch von Datenschützern.
       
 (IMG) Bild: Nutzerdaten: Jederzeit abrufbar und überall
       
       Berlin taz | Sie wollen E-Mails lesen, Chat-Protokolle verfolgen, wissen,
       welche Seiten im Web zuletzt aufgerufen wurden: US-amerikanische Behörden
       haben sich den Zugriff auf Informationen, die auf ausländischen Servern
       gespeichert werden per Gesetz gesichert. Straftaten sollen damit aufgedeckt
       werden. Behörden und Justiz argumentieren vor allem mit Maßnahmen zur
       Terrorabwehr. DatenschützerInnen halten das Gesetz dagegen für ein Mittel
       zur massenweisen und anlasslosen Überwachung.
       
       Der IT-Konzern Microsoft [1][hat nun Leitlinien veröffentlicht] und
       protestiert gegen den sogenannten Cloud Act kurz für Clarifying Lawful
       Overseas Use of Data Act. Besonders kritisch sieht das Unternehmen, dass
       der Zugriff ohne Genehmigung eines Richters erfolgen kann. Zudem fordert
       Microsoft, dass NutzerInnen darüber informiert werden, wenn ihre Daten
       eingesehen werden.
       
       Falls dies aus taktischen Gründen nicht möglich sein soll, spricht sich das
       Unternehmen für eine unabhängige Stelle aus, die von den Behörden
       informiert wird. Auch auf die Zusammenarbeit mit anderen Ländern geht
       Microsoft ein. In dem Papier ist die Rede davon, dass die gesetzlichen
       Anforderungen in diesen Staaten bei allen Abkommen berücksichtigt werden.
       Der Cloud Act verstößt beispielsweise in großen Teilen gegen die
       Vereinbarungen der [2][EU-Datenschutzgrundverordnung] (DSGVO).
       
       ## Rechtsstreit um Datenfreigabe
       
       Demnach dürfen Dritte – wie etwa CIA, FBI oder die NSA – nicht ohne
       Berechtigung Zugriff auf die Daten von NutzerInnen bekommen, deren
       Informationen auf ausländischen Servern gespeichert sind. Doch genau dies
       sieht der Cloud Act vor. Das Gesetz wurde am 23. März 2018 unterzeichnet.
       Hintergrund für die Vorlage war ein Streitfall aus dem Jahr 2013. Damals
       forderten die Behörden Microsoft auf, die Daten eines US-Bürgers von einem
       Server aus Irland freizugeben.
       
       Bei dem Fall ging es offenbar um Drogendelikte, laut Medienberichten. Der
       IT-Konzern weigerte sich und händigte die Daten nicht aus. Es folgte ein
       jahrelanger Rechtsstreit. Die US-Datenschutzorganisation [3][Electronic
       Frontier Foundation] (EFF) begrüßte den Vorstoß Microsofts und forderte
       Tech-Giganten wie Amazon, Apple oder Google auf, die Forderungen zu
       unterstützen.
       
       „Das ist ein gefährliches Gesetz“, teilte die EFF mit. Für die Organisation
       ist die Regelung nichts geringeres als ein Eingriff in die Privatssphäre
       und eine Beschneidung der Grundrechte. Auch in der EU protestierten
       DatenschützerInnen und Abgeordnete des Parlaments im Sommer gegen den Cloud
       Act. Der ehemalige Datenschutzexperte der Grünen im EU-Parlament,
       Jan-Phillip Albrecht, kritisierte den Alleingang der USA.
       
       Gebe es den Verdacht einer Straftat oder erhebliche Beweise dafür, sei es
       ohnehin möglich, auf bilaterale Abkommen und die Herausgabe von Daten zu
       drängen. Er warnte vor einem generellen Zugriff der Behörden auf die Daten
       auf ausländischen Servern. Rund 30 Wirtschaftsverbände und
       Unterstützerorganisationen äußerten sich ähnlich.
       
       18 Sep 2018
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://blogs.microsoft.com/uploads/prod/sites/5/2018/09/SIX-PRINCIPLES-for-Law-enforcement-access-to-data.pdf
 (DIR) [2] https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Digitale-Welt/europaeische-datenschutzgrundverordnung.html
 (DIR) [3] https://www.eff.org/de/deeplinks/2018/09/microsoft-clears-air-about-fighting-cloud-act-abuses
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Tanja Tricarico
       
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