# taz.de -- Abtreibungen in Deutschland: Andauernde „Übelstände“
       
       > Schon in den Siebzigern forderte Willy Brandt ein Ende der Illegalität.
       > 2018 hat sich diese Forderung noch immer nicht erfüllt.
       
 (IMG) Bild: Beim „Marsch für das Leben“ protestieren jährlich christlich-fundamentalistische Abtreibungsgegener
       
       Es war eine hitzige Debatte. In der Nacht vom 25. auf den 26. April 1974
       diskutierten die Abgeordneten des Deutschen Bundestags – 30 Frauen, 518
       Männer – die Reform des Abtreibungsparagrafen 218. Die CDU/CSU-Fraktion
       favorisierte eine „Indikationsregelung“, die Abtreibung an eine Reihe
       medizinischer und ethischer Voraussetzungen knüpfte. Die Regierungkoalition
       aus SPD und FDP hingegen unterstützte die sogenannte Fristenregelung, nach
       der ein Abbruch grundsätzlich bis zur zwölften Schwangerschaftswoche
       straffrei bleiben sollte.
       
       Auch der Kanzler ergriff in der Debatte das Wort. „Im Fall des Paragrafen
       218“, schnarrte Willy Brandt ins Plenum, „überschneiden sich Ethik und
       Politik in klassischer Weise.“ Der Rechtsauftrag des seit 1871 geltenden
       Strafrechtsparagrafen 218 habe sich nach mehr als hundert Jahren weit von
       der sozialen Wirklichkeit entfernt.
       
       „Es gab viele dunkle Wege in die Illegalität, es gab viel Krankheit und
       Tod, die hätten vermieden werden können“, sagte Brandt. Die angedrohten
       Haftstrafen für Frauen hätten diese „Übelstände“ aber nicht verhindert. Im
       Gegenteil. „Der Paragraf 218 ist in dem, was er real bewirkte, ein schwer
       erträglicher Restbestand sozialer Ungerechtigkeit des vorigen
       Jahrhunderts.“
       
       Das 19. Jahrhundert, von dem Willy Brandt im April 1974 sprach, galt schon
       damals als graue Vorzeit. Mittlerweile ist die Bundesrepublik im
       übernächsten Jahrhundert angelangt – und noch immer gilt: „Wer eine
       Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder
       mit Geldstrafe bestraft.“ In der Praxis ist der Schwangerschaftsabbruch
       heute zwar bis zur 12. Woche nach Empfängnis rechtswidrig, aber in der
       Regel straffrei. Das ist das Resultat eines Urteils des
       Bundesverfassungsgerichts, das am 28. Mai 25 Jahre alt wird, und auf dem
       die heutige Gesetzeslage beruht.
       
       ## Die Frau als Schuldige, als Kindsmörderin
       
       Die Botschaft des Staates an ungewollt schwangere Frauen lautet also: Du
       brichst unser Recht, aber wir gucken nicht so genau hin. Doch sei dir nicht
       sicher, dass das so bleibt. Und übrigens: Die Verantwortung trägst du ganz
       allein. Und ach ja: Bezahlen musst du dafür auch, jedenfalls dann, wenn du
       nicht arm genug bist.
       
       Die Frau als Schuldige, als Kindsmörderin, die niedliche kleine Babys in
       den Ausfluss spült, weil sie kein Gewissen kennt. Diese Wahrnehmung wohnt
       bis heute der Debatte über den Paragrafen 218 – und aktuell auch über den
       219 a, der „Werbung“ und gleichzeitig auch Information verbietet – inne.
       Die „Übelstände“, von denen der Sozialdemokrat Willy Brandt einst
       gesprochen hat, sind nicht beseitigt.
       
       Im Gegenteil: In Zeiten des gesellschaftlichen Rollbacks scheint das Thema
       der körperlichen Selbstbestimmung von Frauen geeignet, sich damit
       ultrakonservativ zu profilieren. Die Regierungspartei CDU, in der letzten
       Legislaturperiode laut Selbstbeschreibung noch „Die Mitte“, ist froh, mit
       dem Thema Abtreibung einen Punkt zu haben, bei dem sie ihre wiederentdeckte
       Rückwärtsgewandtheit unter Beweis stellen kann, ohne etwas riskieren zu
       müssen.
       
       Der alljährliche „Marsch für das Leben“ weltweit vernetzter
       christlich-fundamentalistischer Lebensschützer gilt nun als freie
       Meinungsäußerung von ein paar Bürgerbewegten. An Universitäten wird die
       interruptio graviditatis [1][kaum noch gelehrt]. Und KritikerInnen der
       geltenden Gesetzeslage werden als Leute denunziert, die wahlweise morden
       oder sich ihre Abtreibung wie ein Zahnbleaching abholen.
       
       Abort to go – das ist der Stand der deutschen Debatte im Jahr 2018, während
       in Weißrussland, in Frankreich und selbst im katholisch dominierten Italien
       Schwangerschaftsabbruch legal ist.
       
       Der raunende Ton in Deutschland hingegen ignoriert selbstgewiss die Krise,
       die Trauer und den Verlust jeder betroffenen Familie. Abtreibung als
       Verhütungsmethode, als kassenfinanzierte Beseitigungsmaschine behinderten
       Lebens – das ist der von konservativer Seite gesetzte Spin. Und das, obwohl
       die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche immer weiter sinkt: von 135.000 im
       Jahr 2001 auf 101.000 im Jahr 2017.
       
       Das politische Framing ist vergleichbar jenen uralten, moralisch sich
       überhebenden Verdächtigungen gegen Homosexuelle als Kinderficker, denen man
       meinte, die Ehe verweigern zu müssen. Und zwar exakt so lange, bis diese
       Sorte Diskriminierung gesellschaftlich und politisch nicht länger
       vermittelbar war. Ähnlich verhält es sich mit der Selbstbestimmung von
       Familien: Lesben, die Kinder kriegen, Frauen, die abtreiben, Familien, die
       Kitaplätze mit der Lupe suchen – irgendwie klappt es doch schließlich
       trotzdem immer. Wozu braucht es da neue Gesetze?
       
       Der politische Trend zur Diffamierung schiebt achtlos beiseite, was einer
       demokratischen Debatte gebühren würde: Offenheit, Empathie, Respekt. Frauen
       und Männer in einer Konfliktsituation werden mal wieder zu einer zu
       vernachlässigenden Minderheit erklärt. Argumentative Mauern werden
       hochgezogen, der Ton wird schriller.
       
       Schon die Debatte über den Paragrafen 219 a und die [2][Allgemeinärztin
       Kristina Hänel] ist bezeichnend. Eine seit 37 Jahren approbierte Ärztin,
       die ihre Patientinnen im Netz darüber informiert, dass sie
       Schwangerschaftsabbrüche vornimmt, wird zu einer Strafe von 6.000 Euro
       verurteilt. Weil sie damit angeblich für Abtreibungen geworben hat, was
       verboten ist. Etwas zu äußern, was Frauen zusteht, gilt als
       Straftatbestand.
       
       ## Es ist illegal
       
       KritikerInnen richtet die neue CDU-Generalsekretärin Annegret
       Kramp-Karrenbauer per Twitter aus, man müsse „nicht jede ,Mode' mitmachen“,
       für die Konservativen sei der Schutz der Menschenwürde und das Lebensrecht
       des Ungeborenen immer aktuell. „Darum Pflicht zur umfassenden Beratung und
       Werbeverbot beibehalten.“ Menschenwürde gegen ein zur „Werbung“
       degradiertes Recht auf Information – wer wollte dem schon widersprechen in
       diesen Zeiten?
       
       Das Signal der Geschichten von Kristina Hänel und [3][ihren
       kriminalisierten KollegInnen] lautet: Was ihr tut – die Ärztin und die
       Patientin – ist illegal. Und ja, das ist es. Nicht einmal die Reform des
       218 nach der deutschen Wiedervereinigung konnte daran etwas ändern.
       
       Das entsprechende Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1993 ist
       nun auch schon wieder ein Vierteljahrhundert alt. Der Abbruch bis zur 12.
       Schwangerschaftswoche, urteilten die Richter seinerzeit, sei zwar nach wie
       vor rechtswidrig, müsse aber strafrechtlich nicht verfolgt werden.
       Vorausgesetzt, die Frau hat sich bis zu drei Tage vor dem Eingriff beraten
       lassen.
       
       Es mag sein, dass das für die westdeutschen Frauen ein Fortschritt war –
       für die ostdeutschen war es das weiß Gott nicht. In der DDR hatte seit 1972
       das „Gesetz über die Unterbrechung der Schwangerschaft“ gegolten. Frauen
       durften innerhalb der ersten zwölf Wochen frei über einen Abbruch
       entscheiden. Keine Beratungspflicht, kein Reinreden, schon gar keine
       Strafandrohung. Das Wort der Frau galt.
       
       ## Die Zeiten werden nicht besser
       
       Nach der Wiedervereinigung gab es für die Ostfrauen noch eine dreijährige
       Übergangsfrist, danach galt der „Übelstand“ des Paragrafen 218 auch für
       sie. Ohne auch nur umziehen zu müssen, waren aus körperpolitisch befreiten
       misstrauisch beäugte Frauen geworden. Darüber, im Moment des historischen
       Umbruchs auch nur zu erörtern, was der Westen geschlechterpolitisch vom
       Osten lernen könnte, wurde von den Verfassern des Einigungsvertrages nicht
       einmal nachgedacht.
       
       Und tatsächlich, mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 1993
       war ein verdruckster, aber praktikabler Kompromiss gefunden worden: Du
       darfst abtreiben – sehr wahrscheinlich wirst du nicht dafür bestraft.
       Damals konnte sich wohl niemand auch nur vorstellen, dass ein
       Vierteljahrhundert später eine rechte Partei im gesamtdeutschen Parlament
       sitzen würde, die die Meldepflicht für Abtreibungen und „gesetzliche
       Korrekturen für einen wirksamen Lebensschutz“ einführen möchte.
       
       So ändern sie sich, die Zeiten. Und nein, sie werden gerade nicht besser
       für Familien in Nöten. Mehr denn je gilt Willy Brandts Diktum von 1974, im
       Fall des Paragrafen 218 überschnitten sich Ethik und Politik in klassischer
       Weise.
       
       „Der Paragraf 218 ist in dem, was er real bewirkte, ein schwer erträglicher
       Restbestand sozialer Ungerechtigkeit des“ … nein, nicht des vorigen,
       sondern mittlerweile des vorvorigen Jahrhunderts.
       
       23 May 2018
       
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