# taz.de -- Urteil Tierquälerei in Bio-Hühnerställen: MDR darf Undercover-Filme senden
       
       > Der Bundesgerichtshof urteilte, der Sender dürfe geheime Aufnahmen
       > leidender Hühner zeigen. Die Pressefreiheit sei wichtiger als das Ansehen
       > des Betreibers.
       
 (IMG) Bild: 2012 schien es den Hühern der Fürstenhof GmbH noch ganz gut zu gehen
       
       Karlsruhe/Leipzig epd | Heimlich aufgenommene Filmaufnahmen über Missstände
       in Bio-Hühnerställen dürfen in einem kritischen TV-Beitrag zur
       Massentierhaltung gezeigt werden. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) am
       Dienstag in Karlsruhe urteilte, ist die Pressefreiheit und das öffentliche
       Interesse an den Zuständen der Tierhaltung höher zu bewerten, als das
       Ansehen und der Ruf des Hühnerstall-Betreibers. Der
       Erzeugerzusammenschlusses der Fürstenhof GmbH aus Mecklenburg-Vorpommern
       hatte den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) wegen eines Beitrags über die
       Bio-Hühnerhaltung [1][auf Unterlassung verklagt]. (AZ: VI ZR 396/16)
       
       Der MDR begrüßte das BGH-Urteil. „Das ist ein guter Tag für die
       Pressefreiheit und eine Stärkung der investigativen Recherche“, erklärte
       MDR-Programmdirektor Wolf-Dieter Jacobi in Leipzig. Die
       öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt hatte 2012 in der Reihe ARD Exklusiv
       und in der Sendung „Fakt“ über Missstände in Bio-Hühnerställen des
       Erzeugerzusammenschlusses berichtet. In dem Beitrag wurden auch heimlich
       aufgenommene Filmaufnahmen verwendet, die ein Tierschützer dem MDR zur
       Verfügung gestellt hatte. Diese zeigten unter anderem Hühner mit wenigen
       Federn sowie tote Hühner.
       
       Die Erzeugergemeinschaft hielt die Veröffentlichung für rechtswidrig und
       verklagte den MDR auf Unterlassung, die Aufnahmen weiter zu verbreiten. Ihr
       Unternehmerpersönlichkeitsrecht und ihr Recht an der Ausübung des
       Gewerbebetriebs würden damit verletzt. Ihre Tierhaltung verstoße nicht
       gegen geltendes Recht. Die vorinstanzlichen Gerichte verurteilten den MDR
       zur Unterlassung.
       
       Der BGH verwies nun jedoch auf den hohen Stellenwert der Pressefreiheit und
       die Rolle der Medien als „Wachhund der Öffentlichkeit“. Zwar könne die
       Ausstrahlung den Ruf und das Ansehen des Hühnerstall-Betreibers
       beeinträchtigen. Auch werde das Interesse des Klägers berührt, seine
       „innerbetriebliche Sphäre vor der Öffentlichkeit geheim zu halten“. Dennoch
       sei die MDR-Veröffentlichung rechtmäßig.
       
       Der Sender habe sich an den rechtswidrig erstellten Filmaufnahmen nicht
       beteiligt. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse würden nicht offenbart.
       Vielmehr werde die Art der Hühnerhaltung dokumentiert und der Zuschauer
       darüber zutreffend informiert. Der Filmbeitrag setze sich kritisch mit der
       Massentierhaltung auseinander und stelle die tatsächlichen
       Tierhaltungsbedingungen den von der Klägerin herausgestellten hohen
       ethischen Produktionsstandards gegenüber.
       
       Der BGH betonte, es gehöre zur Aufgabe der Presse, sich mit diesen
       Gesichtspunkten zu befassen und die Öffentlichkeit zu informieren. Die
       Funktion der Presse sei nicht auf die Aufdeckung von Straftaten oder
       Rechtsbrüchen beschränkt.
       
       10 Apr 2018
       
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