# taz.de -- Schuldlos wohnungslos: Räumung wegen Jobcenter
       
       > Das Jobcenter Bremen stellte widerrechtlich die Mietzahlungen für die
       > Hartz IV-Empfängerin Jolanda D. ein. Nun soll ihre Wohnung geräumt werden
       
 (IMG) Bild: Wo der Gerichtsvollzieher öfter klingelt: die „Grohner Düne“ in Bremen
       
       BREMEN taz | Für den heutigen Mittwochmorgen hat sich der
       Gerichtsvollzieher angekündigt, um die Wohnung von Jolanda D.* räumen.
       Obwohl nicht sie, sondern das Jobcenter Bremen die Mietzahlungen an ihren
       Vermieter, den Immobilienkonzern Grand City Property (GCP) eingestellt hat,
       soll sie ihre Wohnung verlassen. Dabei hatte das Sozialgericht bereits im
       Februar entschieden, dass D.’s Miete vom Jobcenter übernommen werden muss.
       
       D. wohnt seit dem Jahr 2013 in der „Grohner Düne“, einer Hochhaussiedlung
       im Bremer Norden. Die polnische Staatsbürgerin lebt seit sechs Jahren in
       Deutschland und ist aufgrund prekärer Beschäftigungen auf Hilfe vom
       Jobcenter angewiesen.
       
       Mit dem hatte sie bereits vor drei Jahren Ärger: Damals hatte es schon
       einmal für mehrere Monate die Übernahme der Miete verweigert: „Das
       Jobcenter hat damals argumentiert, dass aufgrund baulicher Mängel die
       Wohnung nicht erhaltenswert sei“, sagt Herbert Thomsen vom Bremer
       Erwerbslosenverband, der seither Kontakt zu D. hat.
       
       Aufgrund der so entstandenen Mietschulden besteht seit damals ein
       Räumungstitel gegen D. Weil das Jobcenter nach langem Drängen die
       Mietzahlungen 2016 aber wieder übernahm und D. überdies seither monatlich
       von ihrem Hartz-IV-Regelsatz Raten in Höhe von 50 Euro zur Abtragung dieser
       Schulden zahlt, durfte sie in ihrer Wohnung bleiben.
       
       „Im Januar 2018 allerdings kündigte das Jobcenter an, die Zahlungen zum
       ersten Februar einzustellen“, sagt Thomsen. Der Grund: D. habe kein
       Aufenthaltsrecht mehr in Deutschland. „Dabei wusste das Jobcenter aus den
       eigenen Akten, dass D. dort regelmäßig Lohnabrechnungen vorgelegt hat und
       dass sie seit dem Jahr 2012 hier in Deutschland gemeldet ist“, so Thomsen.
       Das bedeutet: D. lebt nachweislich seit mehr als fünf Jahren in Deutschland
       – und hat nach EU-Recht somit bereits seit 2017 ein unbefristetes
       Aufenthaltsrecht.
       
       Erwartungsgemäß war eine Eilklage vor dem Sozialgericht dann auch
       erfolgreich: Am 22. Februar dieses Jahres entschied das Gericht, dass das
       Jobcenter verpflichtet sei, D. weiterhin Leistungen zu gewähren.
       
       „Aber auch einen Monat später war immer noch nichts passiert“, sagt
       Thomsen. Am 19. März sei D. gemeinsam mit einer Dolmetscherin zum Jobcenter
       gegangen, weil ihr Vermieter Grand City Property bei ihr die noch immer
       fehlenden Mietzahlungen angemahnt hatte. „Da hat man ihr gesagt: Wir
       kümmern uns“, sagt Thomsen. Aber stattdessen bekam D. das Schreiben des
       Gerichtsvollziehers mit dem Räumungstermin am 18. April.
       
       „Das Jobcenter ist hier seiner Verantwortung ganz klar nicht nachgekommen“,
       sagt Thomsen. Hinzu komme, dass es mit seinem Verhalten dem Interesse des
       börsennotierten Immobilienunternehmen GCP in die Karten spiele: „Als die
       vor vier Jahren die Grohner Düne gekauft haben, haben die Leute dort
       Dumping-Mieten gezahlt“, sagt Thomsen. Damit hätten die vorherige
       Eigentümer allzu großen Leerstand in den heruntergekommenen Wohnblöcken
       verhindern wollen.
       
       „Grand City darf die Mieten nur um 15 Prozent innerhalb von drei Jahren
       erhöhen – eine Neuvermietung bringt denen also viel mehr Geld ein“, glaubt
       Thomsen.
       
       ## Zulässige Räumung
       
       Deswegen glaubt Thomsen nicht daran, dass Grand City Property sich im Falle
       von Jolanda D. noch umstimmen lässt. „Rechtlich ist die Räumung zulässig,
       schließlich gibt es ja den Räumungstitel aus dem Jahr 2015 und auch die
       Frist des Gerichtsvollziehers war korrekt“, sagt er. Selbst wenn das
       Jobcenter in letzter Minute seiner Pflicht zur Zahlung der Miete noch
       nachkomme, liege alles weitere nun im Ermessen des Vermieters.
       
       Der übernahm zwischen März und Juli 2014 alle 570 Wohneinheiten der Grohner
       Düne, die zuvor zum Teil der „Deutsche Wohnen AG“ und zum Teil einem
       niederländischen Immobilienunternehmen gehörten. Die Bremer
       Bürgerschaftsfraktion der Linken nannte das Unternehmen mit Sitz in Zypern
       damals eine „Heuschrecke“ und kritisierte, dass die Stadt Bremen den
       Wohnkomplex nicht selbst gekauft hatte. In Bremen war der Konzern damals
       bereits berüchtigt, weil er dort auch andere Wohnungen gekauft und nur sehr
       schleppend saniert hatte.
       
       Ähnlich sah es anfangs auch in der Grohner Düne aus. Im August 2016
       allerdings unterzeichneten die Stadt Bremen und Grand City Property eine
       Kooperationsvereinbarung: Bremen erklärte sich bereit, für die
       Infrastruktur rund um das „Problemviertel“ bis zu 3,5 Millionen Euro zu
       investieren, GCP sollte im Gegenzug bis 2017 alle Fahrstühle und
       Treppenhäuser sanieren, rund 100 leer stehende Wohnungen renovieren und die
       Außenflächen „aufwerten“. Einiges davon wurde auch bereits umgesetzt.
       
       ## Hausflur blockiert
       
       Von vielen Zwangsräumungen dort bekomme der Erwerbslosenverband nichts mit,
       sagt Thomsen, „aber Anwohner berichten uns, dass in die Grohner Düne
       ungefähr zweimal in der Woche der Gerichtsvollzieher zum Räumen kommt“.
       Erst im vergangenen November hatten dort 30 Menschen einen Hausflur
       blockiert und so die Räumung einer Familie verhindert. Auch in diesem Falle
       soll das Jobcenter die Mietzahlungen an Grand City Property unrechtmäßig
       eingestellt haben.
       
       „Wir tun alles, was wir können, um beim Vermieter zu intervenieren und den
       Wohnraum unserer Klientin zu erhalten“, sagt auf Nachfrage der taz
       Christian Ludwig, Sprecher des Bremer Jobcenters. Aufgrund
       personenbezogener Daten könne er darüber hinaus aber leider nichts zum Fall
       von Jolanda D. sagen.
       
       Sollte das Jobcenter tatsächlich noch intervenieren, beeindruckt das Grand
       City Property wenig. Auf Nachfrage der taz heißt es schriftlich: „GCP hat
       diese Situation nicht verursacht. GCP handelt immer gemäß interner
       standardisierter Prozedere. GCP ist immer an langfristigen
       Mieterverhältnissen mit seinen Mietern interessiert.“ Und darüber hinaus
       könne GCP aufgrund der rechtlichen und gesetzlichen Datenschutzbestimmungen
       keinerlei Informationen zur Verfügung stellen.
       
       *Name geändert 
       
       Aktualisierung (18. April, 15.10 Uhr): Die angekündigte Zwangsräumung wurde
       kurzfristig abgesagt. Offenbar haben sich das Jobcenter und Grand City
       Property (GCP) geeinigt: Man wolle die Angelegenheit nicht auf dem Rücken
       der Mieter austragen, hieß es dazu bei GCP. Das Jobcenter Bremen räumte
       ein, „grundsätzlich können natürlich auch bei uns, wie in jeder Behörde,
       Fehler passieren und falsch, zu spät oder gar nicht entschieden werden.“
       
       18 Apr 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Simone Schnase
       
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