# taz.de -- Räumung beim 2. Versuch: „Eindeutig rechtswidrig“
       
       > Eine Lichtenberger Familie wird ohne vorherige Ankündigung geräumt. Das
       > sei unzulässig, sagen Experten.
       
 (IMG) Bild: Plakat auf einer Demo gegen Zwangsräumungen in Berlin
       
       Am 22. Mai konnten solidarische NachbarInnen die Zwangsräumung einer
       Familie in der Kernhofer Straße 11 in Lichtenberg noch verhindern. Knapp 60
       Menschen hatten sich vor dem Eingang postiert, sodass der
       Gerichtsvollzieher gar nicht erst aus dem Auto ausstieg. 
       
       Ein Gespräch mit den UnterstützerInnen gab es nicht. Stattdessen kam am 28.
       Mai der Gerichtsvollzieher erneut, gemeinsam mit 20 PolizistInnen und
       MitarbeiterInnen der Angela Herden Hausverwaltung. Sie gaben der Familie 15
       Minuten Zeit, ihre Sachen zu packen und die Wohnung zu verlassen. Dann
       wurde das Schloss ausgetauscht. In der Eile konnte die vierköpfige Familie
       nur wenige Sachen mitnehmen. Selbst die Schulsachen der Söhne der Familie
       blieben in der Wohnung.
       
       Die Räumung war eindeutig rechtswidrig, erklärt David Schuster vom Bündnis
       „Zwangsräumung verhindern“ gegenüber der taz. Es hatte letzte Woche mit zum
       Protest aufgerufen. Schuster verweist auf die Geschäftsanweisung für
       Gerichtsvollzieher (GVGA), laut der diese verpflichtet sind, eine
       Zwangsräumung 3 Wochen vorher anzukündigen. Dies gibt den Betroffenen Zeit,
       mit den EigentümerInnen in Kontakt zu treten und eine Räumung vielleicht
       doch noch zu verhindern oder sich darauf vorzubereiten.
       
       ## Kein Termin angekündigt
       
       Schon beim ersten Räumungsversuch letzte Woche hatte der Gerichtsvollzieher
       die Frist nicht eingehalten. Die Wohnungshilfe Lichtenberg hatte die
       betroffene Familie fünf Tage vor der Räumung in einem Schreiben informiert.
       Dass nun kein Termin angekündigt wurde, ist auch für Rechtsanwalt Hannes
       Poggemann, der auf Mietrecht spezialisiert ist, eindeutig rechtswidrig.
       
       „Die 3-Wochen-Frist ist für GerichtsvollzieherInnen verbindlich“,
       bestätigte Poggemann gegenüber der taz. Auch mögliche Proteste, die die
       Räumung verhindern sollen, können nicht als Begründung dafür herangezogen
       werden, dass die Räumung nicht fristgemäß angekündigt wurde, betont der
       Jurist. Die geräumte Familie habe jetzt die Möglichkeit, sich per Gericht
       wieder in die Wohnung einzuklagen, und könnte bis Ende Juli dort wohnen, so
       Poggemann.
       
       Die NachbarInnen würden das begrüßen. Sie unterstützen die Familie, die
       seit 2001 dort wohnt. Aus Krankheitsgründen wurden Termine im Jobcenter
       versäumt, die zu den Mietschulden führten, die der Grund der Räumung waren.
       
       30 May 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Peter Nowak
       
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