# taz.de -- Trotz Vorgabe des BVerfG: Wetzlar lässt Nazis nicht rein
       
       > Karlsruhe fürchtet um seine Autorität, nachdem Wetzlar 60 Nazis den
       > Zutritt zur Stadthalle verweigerte. Denn die Stadt widersetzte sich einer
       > Anordnung.
       
 (IMG) Bild: Die Gegendemonstration in Wetzlar war gut besucht
       
       Die Stadt Wetzlar hat am Wochenende eine einstweilige Anordnung des
       Bundesverfassungsgerichts missachtet und der NPD eine Halle verweigert. Das
       Karlsruher Gericht hat nun die hessische Kommunalaufsicht um Prüfung des
       Vorgangs gebeten – ein bislang einmaliger Vorgang.
       
       Es ist nicht unüblich, dass Stadtverwaltungen und Polizei erst einmal
       versuchen, Demos und Veranstaltungen der Nazi-Partei zu verhindern. Sie
       überlassen es dann den Gerichten, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit
       und die Gleichbehandlung von Parteien durchzusetzen. Neu ist aber, dass
       sogar Gerichtsentscheidungen ignoriert werden.
       
       Konkret geht es um eine NPD-Veranstaltung im hessischen Landtagswahlkampf.
       Die Stadt und Oberbürgermeister Manfred Wagner (SPD) ließen von Beginn an
       keinen Zweifel, dass sie der NPD wegen ihrer verfassungswidrigen
       Ausrichtung die Wetzlarer Stadthalle nicht überlassen wollen. Im Februar
       entschied jedoch der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Kassel, dass die NPD bei
       der Hallenvergabe wie die anderen Parteien behandelt werden müsse, sie sei
       schließlich nicht verboten.
       
       Die NPD lud für den 24. März zu einer Veranstaltung in die Wetzlarer
       Stadthalle ein. Dabei sollten rechte Kader reden und Rechtsrock-Bands wie
       „Oidoxie“ und „Kategorie C“ spielen. Die Stadt argumentierte nun, das sei
       gar keine Wahlkampfveranstaltung, sondern ein Konzert. Außerdem habe die
       Partei weder Sicherheits- und Sanitätsdienst noch Haftpflichtversicherung
       nachgewiesen. Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) erklärte, dass der
       Hessische Landtag fraktionsübergreifend die Stadt bei ihrem Kampf gegen die
       geplante NPD-Veranstaltung unterstütze.
       
       Das Verwaltungsgericht (VG) Gießen lehnte diese Argumentation aber ab. Am
       Donnerstag vergangener Woche drohte es der Stadt ein Zwangsgeld in Höhe von
       7.500 Euro an. Sie solle mit der Partei endlich einen Mietvertrag
       abschließen. Wie die NPD ihren Wahlkampf gestalte, sei deren Sache.
       Versicherungsschutz, Sicherheits- und Sanitätsdienst seien nachgewiesen.
       Auch der VGH bestätigte die Gießener Entscheidung.
       
       Die Stadt wiederholte jedoch stur, die Partei habe die geforderten
       Mietbedingungen wie Versicherungsschutz und Sanitätsdienst nicht
       nachgewiesen. Am Freitag verhängte das VG Gießen deshalb das Zwangsgeld von
       7.500 Euro und drohte ein zusätzliche Zwangsgeld von 10.000 Euro an. Die
       Stadt ignorierte auch dies.
       
       ## Die Halle blieb zu
       
       Am Samstag erließ schließlich das Bundesverfassungsgericht eine
       einstweilige Anordnung: Die Stadt müsse der NPD die Stadthalle überlassen.
       Die Stadt bringe nur Argumente vor, die von den Verwaltungsgerichten
       bereits verworfen wurden. Die Stadt erklärte, sie werde die Urteile
       „selbstverständlich“ anerkennen – wenn die NPD die Erfüllung der
       Mietbedingungen nachweise. Die Halle blieb zu. 60 Nazis warteten vergebens.
       
       In der Stadt demonstrierten derweil 2.000 Menschen für ein „buntes
       Wetzlar“. Matthias Körner, Geschäftsführer der DGB-Region, rief: „Das hier
       ist einmalig. Die Stadt Wetzlar wird mit der Art ihres Widerstands in die
       Geschichte eingehen.“ Am Abend fand das Rechtsrock-Konzert im nahen
       Städtchen Leun in einem Privathaus statt.
       
       Am Montag nun schrieben die Verfassungsrichter an das Regierungspräsidium
       Gießen. Es solle den Vorfall aufklären, notwendige aufsichtsrechtliche
       Maßnahmen ergreifen und das Bundesverfassungsgericht unverzüglich davon
       unterrichten.
       
       Die Stadt Wetzlar wollte auf Anfrage keine Stellungnahme mehr abgeben. Es
       handele sich um ein „laufendes Verfahren“.
       
       27 Mar 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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