# taz.de -- Auskunftsrechte bei Ferienwohnungen: Airbnb schiebt ruhige Kugel in Irland
       
       > Pankow will Zweckentfremdung verfolgen. Doch der deutsche Ableger des
       > Portals ist laut Gerichtsurteil für die geforderten Nutzerdaten nicht
       > zuständig.
       
 (IMG) Bild: Berliner Ferienwohnungsvermieter beim Golfen in Irland
       
       Berlin taz | Wer ist Diana? Eine Wohnungsinhaberin, vermutlich Mieterin in
       Prenzlauer Berg. Aller Wahrscheinlichkeit nach eine Rechtsbrecherin, die
       ihre Zweizimmerwohnung im Umfeld der Greifswalder Straße zweckentfremdet
       hat, also ohne Genehmigung mindestens dreimal über das Ferienwohnungsportal
       Airbnb vermietet hat. So viel scheint klar. Aber wer steckt hinter dem
       Namen Diana, und wo genau befindet sich die Wohnung?
       
       Das wollte das Bezirksamt Pankow wissen und hat Airbnb angewiesen, Auskunft
       zu erteilen, auch über die abgerechneten Gebühren, die bei jeder Buchung
       anfallen. Wohl weil ein transparenter Umgang mit den Daten der Kunden das
       Geschäftsmodell des Unternehmens bedrohen würde, weigert sich Airbnb
       grundsätzlich, die Informationen herauszugeben, und klagte gegen den
       Bezirk.
       
       Am Mittwoch gab das Verwaltungsgericht der Klage der Plattform und ihrer
       Argumentation statt und bestätigte damit seine Auffassung aus einem
       Eilverfahren im vergangenen Sommer. Zwar habe das Land Berlin das Recht, zu
       erfahren, wer hinter den anonymen Ferienwohnungsanzeigen stecke, doch sei
       die deutsche Unterabteilung des amerikanischen Unternehmens mit Sitz in
       Irland der falsche Adressat dieses Ersuchens. Airbnb Deutschland, ansässig
       in Berlin-Mitte, hatte angegeben, keine Administrationsrechte für die
       Website zu haben und auch nicht an die Daten seiner Kunden, wie der im fünf
       Kilometer entfernten Pankow, heranzukommen.
       
       Das Gericht unterließ eine Bewertung dieser Behauptung, entschied aber,
       dass der zuständige Dienstanbieter der Plattform die irische
       Muttergesellschaft sei. Das Niedrigsteuerland stelle als Ort des
       Hauptsitzes den maßgeblichen Mittelpunkt der unternehmerischen Tätigkeit
       dar. Der Bezirk hatte dagegen argumentiert, dass die deutsche Niederlassung
       eine eigenständige Wirtschaftstätigkeit ausübe und daher zuständig sei.
       
       ## Datenschutz? Wirklich?
       
       Der Konzern speichert Kundendaten in großem Umfang, darunter Ausweiskopien,
       auf irischen Servern, verweist aber gerne auf die Bedeutung des
       Datenschutzes. Für das Land Berlin dürfte es kaum möglich sein, nach
       deutschem Recht Auskunft in Irland zu erlangen. Das Gericht ließ eine
       Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht zu. Aus dem Bezirksamt Pankow hieß
       es dazu, man warte die schriftliche Urteilsbegründung ab, die Einlegung von
       Rechtsmitteln sei aber „durchaus wahrscheinlich“.
       
       Erst Anfang der Woche hatte sich die rot-rot-grüne Koalition auf eine
       [1][Überarbeitung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes geeinigt]. Um die
       eigene Wohnung als Ferienwohnung anbieten zu können, braucht es auch
       künftig eine Genehmigung des Bezirksamts; ab Mai erhält jeder Anbieter dazu
       eine eigene Registriernummer. Über die Regelung von Auskunftsrechten macht
       man sich ebenfalls Gedanken. Demnächst soll ein Gutachten für eine
       Neufassung des Telemediengesetzes präsentiert werden.
       
       14 Mar 2018
       
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