# taz.de -- Informationen zu Abtreibungen: CDU plädiert für Paragrafen 219a
       
       > SPD, Linke, Grüne und FDP wollen Informationen zu
       > Schwangerschaftsabbrüchen legalisieren. Die CDU sieht jedoch keinen
       > Änderungsbedarf.
       
 (IMG) Bild: Die CDU-Generalsekretärin versteht die Aufregung nicht und will den § 219a behalten
       
       Berlin taz | „Ich bin deutlich über hundert Kilometer für die Abtreibung
       gefahren.“ Die junge Frau, die das berichtet, hat in einer Beratungsstelle
       des katholischen Trägers Donum Vitae auch auf Nachfrage keine Adressen von
       Ärzt*innen bekommen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Weil sie
       anonym bleiben möchte, steht ihr Name nicht in diesem Artikel.
       
       Die Beratungsstelle habe ihr gesagt, sie solle beim Arzt fragen. Auch der
       habe ihr keine Antwort gegeben. Am Ende habe sie gegoogelt – und nur die
       Adresse der Gießener Ärztin Kristina Hänel im Netz gefunden. „Inzwischen
       weiß ich, dass es auch näher an meinem Wohnort einen Arzt gegeben hätte“,
       sagt die Frau. „Aber das hat mir niemand gesagt, als ich diese Information
       brauchte.“
       
       Von einem Informationsdefizit könne keine Rede sein, heißt es derweil in
       einem Schreiben, das CDU-Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer
       gerade an alle Mandats- und Funktionsträger ihrer Partei verschickt hat.
       Frauen werde in der Pflichtberatung mitgeteilt, wo der Eingriff vorgenommen
       werden könne.
       
       Tatsächlich [1][zeigt eine aktuelle Recherche der taz], dass auch die
       Beratungsstellen über keinen lückenlosen Überblick verfügen. „Die
       Beratungsstellen bemühen sich um die Informationen, doch das ist sehr
       aufwendig“, sagt Regine Wlassitschau vom Pro-Familia-Bundesverband. „Wenn
       unsere Beratungsstellen über Adressen verfügen, geben sie diese wohl auch
       heraus“, sagt Rita Waschbüch, Vorsitzende des katholischen Trägers Donum
       Vitae. Die Recherche nach Ärzt*innen, die Abtreibungen machen, sei aber
       nicht Teil des gesetzlichen Beratungsauftrags.
       
       ## Änderung wahrscheinlich
       
       Nicht zuletzt Paragraf 219a, das Verbot der „Werbung“ für Abtreibungen,
       mache es Beratungsstellen schwer, an diese Information zu kommen, sagt Ulle
       Schauws, frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion. „Nicht
       nur ungewollt Schwangere haben ein Informationsdefizit, sondern
       offensichtlich auch die Union, die vor dieser Realität die Augen
       verschließt.“
       
       Dass der Paragraf 219a in seiner jetzigen Form nicht bestehen bleibt, wird
       immer wahrscheinlicher. Das hat die Union inzwischen offenbar akzeptiert –
       wenn auch unter lautem Gemurre. Der Paragraf verbietet nicht nur Werbung,
       sondern auch, wenn eine Ärztin oder ein Arzt lediglich öffentlich darüber
       informiert, Abtreibungen durchzuführen. Die Ärztin Kristina Hänel wurde
       deswegen im November zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt. Auf
       ihrer Webseite steht, dass sie Schwangerschaftsabbrüche macht. Hänel hat
       Berufung eingelegt. SPD, Linke und Grüne fordern eine Streichung des
       Paragrafen, die FDP will ihn modifizieren.
       
       „Aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird es keine Unterstützung geben“,
       heißt es in Kramp-Karrenbauers Schreiben. Anders sieht das beim
       Koalitionspartner SPD aus. Bereits im Dezember hatte die Fraktion
       einstimmig einen Gesetzentwurf zur Streichung beschlossen, ihn dann aber
       aus Rücksicht auf die Union nicht eingebracht. So wurde Ende Februar im
       Bundestag ausschließlich über die Anträge von Grünen, FDP und Linken
       diskutiert.
       
       Vergangenen Freitag hatte die SPD ihren Antrag dann doch eingebracht – in
       Absprache mit der Union und noch vor der Unterzeichnung des
       Koalitionsvertrags. In einem Gespräch mit Andrea Nahles gab Volker Kauder
       dem Anliegen der SPD nach. Jetzt könne man auf der Basis von vier
       Fraktionsentwürfen und unabhängig von der künftigen Regierungskonstellation
       in das weitere Verfahren gehen, erklärte Eva Högl, stellvertretende
       Fraktionsvorsitzende der SPD.
       
       Derzeit diskutieren SPD, Grüne, Linke und FDP, wie ein gemeinsamer Antrag
       aussehen könnte. Ein Kompromiss scheint gar nicht so unwahrscheinlich. Die
       FDP schlägt vor, nur noch grob anstößige Werbung oder solche für strafbare
       Abtreibungen verbieten. Grüne und Linke wiederum beharren darauf, dass der
       Paragraf nichts im Strafrecht zu suchen habe. Falls die Fraktionen sich
       einigen können, den Vorschlag der FDP als Ordnungswidrigkeit statt als
       Straftat einzuführen, stünde einer Mehrheit nichts mehr im Wege.
       
       9 Mar 2018
       
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