# taz.de -- Bundestagsdebatte zum Paragraf §219a: Die FDP setzt auf Vermittlung
       
       > Es gibt eine Mehrheit gegen den Paragrafen 219a. Doch die SPD nimmt
       > Rücksicht auf die Union – und die teilt sich ihre Argumente mit der AfD.
       
 (IMG) Bild: „My body, my choice – mein körper, meine Wahl“: Protest gegen §219a vorm Bundestag im Dezember
       
       Berlin taz | Auf dem Platz vor dem Reichstag fliegen am
       Donnerstagnachmittag Kreppbandrollen durch die Luft. „Hast du noch
       welches?“, rufen junge und ältere Menschen einander zu, dann helfen sie
       sich gegenseitig, zwei Klebebandstreifen wie zum Kreuz über den Mund zu
       ziehen. Einige von ihnen tragen Arztkittel, andere schwenken eine den
       Mittelfinger zeigende Gebärmutter aus Pappe durch die Luft. „§219a“ steht
       auf den zugeklebten Mündern; der Paragraf verbiete ihnen den Mund,
       suggerieren die Demonstrierenden.
       
       Später wird der Bundestag erstmals über Paragraf 219a Strafgesetzbuch
       diskutieren – über das Verbot der „Werbung für den Abbruch der
       Schwangerschaft“. Das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung hat zu einer
       Kundgebung aufgerufen. Auch Ricarda Lang, Sprecherin der Grünen Jugend,
       steht an diesem eiskalten Nachmittag vor dem Reichstag hinter einem Banner
       mit den Worten: „Mein Körper, meine Entscheidung – weg mit 219a“. Neben ihr
       treten Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter und die neue Parteichefin
       Annalena Baerbock von einem Bein aufs andere, um sich warmzuhalten. „Unsere
       Partei steht geschlossen hinter einer kompletten Abschaffung“, sagt Ricarda
       Lang. Auch Abgeordnete von Linken und SPD sind da.
       
       Paragraf 219a verbietet nicht nur das Werben für Schwangerschaftsabbrüche,
       sondern auch die öffentliche Information von Ärzt*innen darüber, dass sie
       welche vornehmen. Im November 2017 war die Ärztin Kristina Hänel zu einer
       Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden, weil sie auf ihrer Webseite
       den Schwangerschaftsabbruch als Leistung aufführt.
       
       Es ist bereits nach 21 Uhr, als die ursprünglich für den Nachmittag
       anberaumte Bundestagsdebatte dann beginnt. Und es ist spannend; denn
       theoretisch gibt es eine Mehrheit für die Reform des Paragrafen. Grüne,
       Linke, SPD: Alle drei Fraktionen haben einstimmig Gesetzentwürfe
       beschlossen, die eine Streichung des Paragrafen vorsehen. Die FDP will den
       Paragrafen reformieren. Um Erfolg zu haben, braucht es aber die Stimmen
       aller vier Fraktionen.
       
       ## Die AfD beklatscht die Union
       
       Diskutiert wird aber nur über die Gesetzentwürfe von Grünen, Linken und
       FDP. Die SPD hat ihren Gesetzentwurf nicht eingebracht – aus Rücksicht auf
       die Union, dem wohl künftigen Koalitionspartner. Die Grüne Ulle Schauws
       tritt ans Podium, ordnet ihre Papiere, blickt sich um. „Paragraf 219a
       verhindert, dass Frauen, die ungewollt schwanger und in einer Notlage sind,
       sich schnell und umfassend informieren können“, sagt sie. Auch die Grünen
       wollten nicht, dass Werbung für Schwangerschaftsabbrüche erlaubt sei. Aber
       der Paragraf stelle auch die sachliche Information unter Strafe. „Es ist an
       der Zeit, dass wir endlich parlamentarisch über diesen veralteten
       Paragrafen des Strafgesetzbuches debattieren“, sagt Schauws.
       
       Wer diese Debatte partout nicht führen will, wird schnell deutlich: Union
       und AfD. Beide Parteien stützen sich auf dieselben Argumente; die AfD
       applaudiert immer wieder der Union, deren Abgeordnete schauen betreten zur
       Seite, wenn ein*e Abgeordnete*r der AfD spricht. Mariana Harder-Kühnel
       (AfD) und Silke Launert (CSU) beginnen ihre Redebeiträge sogar exakt
       gleich: Mit Zitaten aus dem Grundgesetz: „Die Würde des Menschen ist
       unantastbar“. Damit meinen sie in diesem Fall nicht die Würde der Frauen.
       
       „Man muss alle betroffenen Interessen berücksichtigen“, sagt der
       CDU-Abgeordnete Stephan Harbarth. Die Gesetzentwürfe, die eine Streichung
       des Paragrafen fordern, ließen aber „einen Grundrechtsträger außer Acht:
       das ungeborene Kind“. Das Bundesverfassungsgericht habe klare Vorgaben zu
       dessen Schutz gemacht und betont, dass Schwangerschaftsabbrüche als Unrecht
       anzusehen und deswegen zu verbieten seien.
       
       ## Die FDP setzt auf Vermittlung
       
       So ist es in Deutschland derzeit in der Tat geregelt: Abtreibungen sind in
       Deutschland rechtswidrig, aber straffrei, wenn der Abbruch innerhalb der
       ersten 12 Wochen nach Empfängnis passiert, die Frau zuvor in einer
       staatlich anerkannten Beratungsstelle beraten wurde und sie eine
       Bedenkfrist von drei Tagen hat verstreichen lassen. Nicht verboten sind
       Abtreibungen, wenn die Gesundheit der Frau gefährdet ist oder etwa nach
       einer Vergewaltigung. Wenn Ärzt*innen über ihr Tun informieren dürften,
       würde das die Beratung konterkarieren, argumentiert die Union. Zudem würde
       dann für Abtreibungen geworben wie für Schönheits-OPs. Überzeugende
       Argumente dafür, inwiefern sachliche Information dem vom Verfassungsgericht
       geforderten Schutz des ungeborenen Lebens entgegensteht, liefert die
       Fraktion nicht.
       
       „Das ist doch total irre“, ruft Cornelia Möhring von der Linksfraktion
       aufgebracht, schwenkt ihre Faust durch die Luft. „Ich kenne keine Frau, die
       sagen würde: Coole Werbung, jetzt mach ich mal ’nen
       Schwangerschaftsabbruch!“ Die FDP wiederum setzt auf Vermittlung: §219a
       soll weiter im Strafgesetzbuch existieren, aber in modernisierter Form,
       sodass nur noch grob anstößige Werbung oder Werbung für strafbare
       Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stehen – nicht mehr aber die
       sachliche Information, erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende
       Stephan Thomae, die Hände aufs Pult gestützt.
       
       Besonders die Redebeiträge der SPD aber sind es, auf die viele Gegner*innen
       des §219a an diesem Abend gebannt warten. Denn seit die SPD erklärt hat,
       ihren eigenen Antrag nicht einzubringen, fürchten viele: Die SPD knickt
       schon jetzt ein vor dem künftigen Koalitionspartner. „Die Position der SPD
       ist klar“, betont aber Eva Högl, stellvertretende Fraktionsvorsitzende.
       „Der Paragraf muss gestrichen werden.“ Wenn das nicht möglich sei, müsse er
       zumindest geändert werden. Das Urteil gegen Hänel habe ganz deutlich
       gezeigt, „dass wir als Gesetzgeber Handlungsbedarf haben.“
       
       ## Für „Informationsfreiheit und Rechtsklarheit“
       
       Högl plädiert für eine fraktionsübergreifende Lösung: Bei einer
       Gewissensentscheidung wäre die SPD-Fraktion nicht an den Koalitionspartner
       CDU/CSU gebunden. Ihr Fraktionskollege Johannes Fechner macht eindeutige
       Gesprächsangebote in Richtung FDP: Er sei optimistisch, dass man sich in
       den anstehenden gemeinsamen Gesprächen der Fraktionen auf einen Text für
       einen gemeinsamen Gruppenantrag einigen könne.
       
       Sie sei erschrocken, wie fern der Realität sich die Union bewege und wie
       egal ihnen das Selbstbestimmungsgrecht der Frauen sei, sagt die Linke
       Möhring nach der Debatte. Gefreut habe sie sich aber über die klaren Worte
       von Eva Högl. „Das lässt hoffen.“ Die Gesetzentwürfe liegen jetzt im
       Rechtsausschuss, dem Gesundheitsausschuss sowie dem Ausschuss für Senioren,
       Familie, Frauen und Jugend, in dem auch die Grüne Ulle Schauws Mitglied
       ist. Sie sei gespannt auf die Arbeit, sagt sie.
       
       In der kommenden Woche wollen sich zudem alle an einer Veränderung
       interessierten Fraktionen wieder treffen, um über die Optionen zu
       diskutieren. Um einen Gruppenantrag einzubringen, braucht es die Stimmen
       von fünf Prozent aller Abgeordneten. Um ihn aber auch durchzubringen,
       braucht die Stimmen von SPD, FDP, Linken und Grünen. Schauws ist
       zuversichtlich. „Eine Einigung im Sinne der Stärkung der
       Informationsfreiheit für Frauen und Rechtsklarheit für Ärztinnen und Ärzte
       bleibt das Ziel.“
       
       23 Feb 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Dinah Riese
 (DIR) Hanna Voß
       
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