# taz.de -- Sächsin beim „Islamischen Staat“: Sechs Jahre Haft für Jung-Islamistin
       
       > Die 17-jährige Linda W. soll sich dem IS angeschlossen haben, nun wurde
       > sie im Irak verurteilt. Das Auswärtige Amt betreut sie.
       
 (IMG) Bild: Bagdad: Noch ist der Irak gezeichnet von den IS-Kämpfen – die Justiz aber hat die Aufarbeitung begonnen
       
       BERLIN taz | Seit acht Monaten sitzt Linda W. im Irak in Haft, am
       Wochenende nun wurde die 17-jährige deutsche IS-Anhängerin nach
       taz-Informationen in Bagdad verurteilt: zu einer Haftstrafe von sechs
       Jahren, wegen Mitgliedschaft in einer Terrorgruppe und illegalen
       Grenzübertritts. Zuerst hatte der [1][NDR] darüber berichtet. Die Sächsin
       wird vom Auswärtigen Amt konsularisch betreut. Offen blieb am Montag, ob
       sie ihre Strafe im Irak absitzen muss oder vorher nach Deutschland
       zurückkehren kann.
       
       Der Fall erregte internationale Aufmerksamkeit: Im Juli 2016 war Linda W.
       aus dem sächsischen Pulsnitz über die Türkei zum „Islamischen Staat“ nach
       Syrien ausgewandert. Innerhalb kürzester Zeit hatte sie sich radikalisiert.
       Ein Jahr später wurde sie in Mossul im Irak festgenommen, zusammen mit
       anderen Frauen. In Interviews erklärte Linda W. danach, sie bereue ihre
       Ausreise und wolle zurück nach Deutschland.
       
       Das indes ist kompliziert: Die Bundesrepublik hat kein
       Auslieferungsabkommen mit dem Irak, eine Überstellung müsste
       nichtvertraglich geregelt werden. Gegen Linda W. ermittelt hierzulande zwar
       die Bundesanwaltschaft, die auf eine Auslieferung drängen könnte – bisher
       indes gibt es von dort keinen Haftbefehl. Dafür fehlen den deutschen
       Ermittlern bis heute Nachweise, was genau die Sächsin in Syrien und dem
       Irak tat. Sehr aufmerksam dürfte man dort nun auswerten, was die irakischen
       Behörden an Vorwürfen gegen Linda W. zusammentrugen.
       
       Zuletzt wurden im Irak auch weitere Frauen mit deutscher Staatsbürgerschaft
       verurteilt – darunter Lamia K., eine 50-jährige Deutschmarokkanerin aus
       Mannheim, die eine Todesstrafe erhielt. Auch diesen Fall begleitet das
       Auswärtige Amt und versucht offenbar, eine Umwandlung in eine Haftstrafe zu
       erreichen. Todesurteile werden im Irak von einem Richterrat überprüft. Die
       Linie der Bundesregierung lautet bisher: Die erwachsenen deutschen
       IS-Anhänger sollen sich vorerst den Gerichten vor Ort stellen. Mit ihrer
       Ausreise hätten sie gewusst, worauf sie sich einließen. Nur bei einer
       Todesstrafe wird interveniert.
       
       20 Feb 2018
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.tagesschau.de/ausland/lindaw-103.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Konrad Litschko
       
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