# taz.de -- Prozess gegen G20-Gegner Fabio V.: Klare Fronten
       
       > Im Verfahren gegen den G20-Gegner Fabio V. werden Teilnehmer*innen der
       > Demo gehört. Die schildern Gewaltexzesse – von Seiten der Polizei.
       
 (IMG) Bild: Der Prozess gegen Fabio V. findet in angespannter Atmosphäre statt
       
       Hamburg taz | Die Zuschauerbänke im Sitzungssaal 245 des Amtsgerichts
       Altona sind voll besetzt, so voll, dass der Reporter von der Bild-Zeitung
       keinen Platz mehr bekommt. Aber den will man ohnehin hier nicht haben,
       zumindest nicht eine stämmige Frau aus der mittleren Bankreihe: „Raus
       hier“, ruft sie.
       
       Die Stimmung zwischen der Verteidigung von Fabio V. und der Staatsanwältin
       ist nicht viel besser und man muss auch nicht wirklich zwischen den Zeilen
       lesen, um den Eindruck zu gewinnen, dass die Verteidigung die Richterin des
       Schöffengerichts nicht für vollständig unbefangen hält.
       
       Für die Menschen auf den Bänken, so viel ist klar, ist der Prozess von
       Fabio V., den 19-jährigen Italiener, der monatelang in Untersuchungshaft
       saß, und dem schwerer Landfriedensbruch bei den G20-Protesten vorgeworfen
       wird, zum Symbol geworden: für eine Justiz, die im Dienste der Politik
       Opfer und Täter vertauscht. Und zusätzliche Brisanz bekommt der Fall, weil
       Fabio V. der erste Teilnehmer der Rondenbarg-Demo ist, gegen den verhandelt
       wird. Der Ausgang dieses Prozesses wird möglicherweise auch Auswirkungen
       haben für die 74 weiteren Demo-TeilnehmerInnen, gegen die noch ermittelt
       wird.
       
       Wie so oft ist auch im Amtsgericht Altona die Wahrheitsfindung kleinteilig.
       Die Frage etwa, wann der Fahrplanhalter in einer Bushaltestelle an der
       Demo-Route entglast wurde, bleibt auch nach einem Telefonat der Richterin
       mit der zuständigen Firma unbeantwortet. Und die Vernehmung eines
       Mitarbeiters der Stadtreinigung zeigt wieder einmal die Unwägbarkeiten der
       Erinnerung.
       
       Der Mann begann am frühen Morgen des 7. Juli seinen Dienst in der
       Schnackenburgallee, nahm dort eine Gruppe von 80 bis 150 Leuten wahr, die
       erst einmal friedlich die Straße entlanggingen. Plötzlich hätten sie
       angefangen, Gegenstände auf die Straße zu werfen, so sagt der Zeuge, so
       viele, dass sie nicht mehr befahrbar gewesen sei. Hinter ihm sei kein
       Fahrzeug gekommen.
       
       Er habe gefilmt – „ein freiwilliger Spitzel“, sagt jemand aus dem Publikum
       leise – bis es ihm „zu heiß“ geworden sei. „Was, wenn sie sich umdrehen,
       während ich filme“, sagt der Mann. Also habe er aufgehört zu filmen, als
       die Demonstranten angefangen hätten zu randalieren. Dann lässt die
       Verteidigung ein Video der Polizei vorspielen, der Kehrwagen ist darauf gut
       zu erkennen – und hinter ihm eine Reihe anderer Fahrzeuge, darunter ein
       großer Lastwagen.
       
       Nach dem Fahrer der Stadtreinigung werden zwei Zeugen der Verteidigung
       befragt. Gegen die 23-jährige Julia K. und den 31-jährigen Simon E. wird
       wegen der Teilnahme an der Rondenbarg-Demonstration ermittelt. Julia K. hat
       deswegen einen rechtlichen Beistand mitgebracht, einen Anwalt, der sie
       möglicherweise auch im Verfahren gegen sie vor Gericht vertreten wird. Und
       das ist einer der Momente, in denen die Anspannung dieses Verfahrens
       deutlich wird: Die Staatsanwältin hält einen solchen Beistand nicht für
       notwendig, schließlich habe Julia K. bereits Interviews gegeben, in denen
       sie das Geschehen rechtlich eingeordnet habe, und während der Demo Fürsorge
       für eine Jugendliche übernommen.
       
       ## Das Gericht zieht sich zur Prüfung zurück
       
       Das Gericht zieht sich zur Prüfung zurück – worauf die ZuhörerInnen mit
       Unmut reagieren. Der Antrag auf Zeugenbeistand wird abgelehnt, da ein
       solcher Beistand nur für außergewöhnliche Lagen vorgesehen sei.
       
       Sicher ist, dass die Verteidigung mit Julia K. und Simon E. zwei Zeugen
       gefunden hat, die die geringstmögliche Ähnlichkeit mit jenen Hooligans
       haben, die das Hanseatische Oberlandesgericht in der Vergangenheit
       herangezogen hat, um die lange Untersuchungshaft zu rechtfertigen.
       
       Das Bundesverfassungsgericht hat im letzten Jahr entschieden, dass sich
       jeder, der „ostentativ“ in einer gewaltbereiten Gruppe mitmarschiere,
       strafbar mache. Nun haben die Richter diese Entscheidung aber ausdrücklich
       von politischen Demonstrationen abgegrenzt, bei denen aus einer Ansammlung
       heraus Gewalttätigkeiten begangen werden, aber nicht alle Personen Gewalt
       anwenden oder dies unterstützen wollen.
       
       ## Die beiden Zeugen arbeiten bei der Ver.di-Jugend
       
       Julia K. und Simon E. arbeiten bei der Ver.di-Jugend Nordrhein-Westfalen,
       sie waren in der Vergangenheit bei zahlreichen politischen Demos gegen G20
       oder Nazi-Aufmärsche. K. sagt, dass sie bei der Rondenbarg-Demo das einzige
       Megafon hatte und darüber bei dem einzigen Gewaltausbruch während der Demo
       – nämlich dem Einschlagen auf die Bushaltestelle – dazu aufgerufen habe,
       keine Gewalt gegen Sachen oder Polizisten auszuüben. Und auf die Frage nach
       Vermummten sagt Simon E., dass es Prinzip der Ver.di-Jugend sei, bei Demos
       Gesicht zu zeigen.
       
       Es ist nicht so, dass nicht auch nach dieser Befragung Fragen offen
       blieben. K. will mitbekommen haben, dass Graffiti gemacht wurden, E. ist
       nichts dergleichen aufgefallen. Beide wollen nichts über die Route der Demo
       gewusst haben, man sei den Vorderen gefolgt, das sei nichts Ungewöhnliches
       bei Blockade-Demos.
       
       In einem anderen Punkt sind beide sehr klar: Gewalt habe es gegeben – von
       den Polizeikräften beim Stoppen der Demo und das gegen DemonstrantInnen,
       die nichts anderes taten, als anwesend zu sein. Simon E. sagt, er habe
       gesehen, wie einer Frau in seiner Nähe kurz hintereinander zweimal ins
       Gesicht geschlagen worden sei. Es sei „keine ungewöhnliche Erfahrung“,
       meint Julia K., das geschehe bei Blockaden häufiger.
       
       2 Feb 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Friederike Gräff
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt G20 in Hamburg 
 (DIR) G20-Gipfel
 (DIR) Schwerpunkt Polizeigewalt und Rassismus
 (DIR) Prozess
 (DIR) Demonstrationsrecht
 (DIR) Demonstrationsrecht
 (DIR) Schwerpunkt G20 in Hamburg 
 (DIR) Schwerpunkt G20 in Hamburg 
 (DIR) Schwerpunkt G20 in Hamburg 
 (DIR) Schwerpunkt G20 in Hamburg 
 (DIR) Schwerpunkt G20 in Hamburg 
 (DIR) G20-Gipfel
 (DIR) Schwerpunkt G20 in Hamburg 
 (DIR) Schwerpunkt G20 in Hamburg 
 (DIR) Schwerpunkt G20 in Hamburg 
 (DIR) Schwerpunkt G20 in Hamburg 
 (DIR) Schwerpunkt G20 in Hamburg 
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Prozess in Hamburg nach G20-Protesten: Angriff auf die Versammlungsfreiheit
       
       Der G20-Prozess gegen Fabio V. zeigt, wie ein Grundrecht angegriffen wird.
       Das haben auch ein Doktorand und ein Student erfahren.
       
 (DIR) Fabio V. über G20-Protest: „Es war das, was ich tun musste“
       
       Rund fünf Monate saß der Italiener Fabio V. in U-Haft. Der Vorwurf:
       schwerer Landfriedensbruch. Nun muss der Prozess neu aufgerollt werden.
       
 (DIR) Schwangerschaft gefährdet G20-Verfahren: Prozess gegen Fabio V. könnte platzen
       
       Das Verfahren gegen den 19-jährigen G20-Gegner aus Italien muss nächste
       Woche zu Ende gehen – oder neu aufgerollt werden.
       
 (DIR) Öffentlichkeitsfahndung nach G20: Hamburg will im Ausland suchen
       
       Die Suche nach vorgeblichen Plünderern während des G20-Gipfels zeigt nur
       geringen Erfolg. Die Behörden wollen deshalb auch in Italien und Spanien
       fahnden.
       
 (DIR) Aufarbeitung der G20-Gewaltaten: Fabio V. bleibt frei
       
       Das Amtsgericht Altona rechnet im Fall Fabio V. mit einer Jugendstrafe auf
       Bewährung. Der Haftbefehl gegen ihn ist nun nicht mehr zu rechtfertigen.
       
 (DIR) G20-Demonstranten verklagen Hamburg: Polizeieinsatz soll vor Gericht kommen
       
       Wegen des brutalen G20-Einsatzes haben einige Aktivisten die Stadt
       verklagt. Sie wollen ein Gegengewicht in der Debatte schaffen.
       
 (DIR) Landfriedensbruch beim G20-Gipfel: Ohne einen Steinwurf
       
       Die Hamburger Justiz verfolgt alle Teilnehmer einer Anti-G20-Demo wegen
       schweren Landfriedensbruchs – auch wenn sie gewaltfrei blieben.
       
 (DIR) Fall des Italieners Fabio V.: Vom G20-Gegner zum Hooligan
       
       Rund fünf Monate saß Fabio V. in U-Haft. Das verdankt er Richter Marc
       Tully. Der interpretiert eine Entscheidung des BGH höchst eigenwillig.
       
 (DIR) G20-Gegner Fabio V. ist frei: Winter in Hamburg
       
       Nach fast fünf Monaten wurde der 18-jährige Italiener Fabio V. heute aus
       der Untersuchungshaft entlassen. Der Prozess wird noch Monate dauern.
       
 (DIR) Prozess gegen G20-Gegner in Hamburg: Fabio V. kommt frei
       
       Das Oberlandesgericht hat entschieden, den 18-jährigen Fabio V. von U-Haft
       zu verschonen. Amnesty International hatte die Freilassung gefordert.
       
 (DIR) 18-jähriger Italiener bleibt in U-Haft: Das G20-Exempel
       
       Fabio V. sitzt seit dem G20-Gipfel in U-Haft. Hamburgs Staatsanwaltschaft
       besteht darauf. Am Tatort gesehen hat ihn niemand.