# taz.de -- G20-Demonstranten verklagen Hamburg: Polizeieinsatz soll vor Gericht kommen
       
       > Wegen des brutalen G20-Einsatzes haben einige Aktivisten die Stadt
       > verklagt. Sie wollen ein Gegengewicht in der Debatte schaffen.
       
 (IMG) Bild: Ein Dorn im Auge der CSU: die Rote Flora
       
       HAMBURG taz | Mehrere Demonstrant*innen, die bei den G20-Protesten dabei
       waren, wollen die Stadt Hamburg wegen des brutalen Polizeieinsatzes
       verklagen. Konkret geht es um die beiden Einsätze an den Protestcamps sowie
       ein Aufeinandertreffen von Polizei und Demonstrant*innen am 7. Juli in der
       Nähe der Außenalster.
       
       Dort hatten einige Demonstrant*innen versucht, in die Innenstadt zu
       gelangen, die zur Demo-Verbotszone erklärt worden war. Dabei habe es eine
       regelrechte Jagd der Polizei auf Demonstrant*innen gegeben, sagt der
       Rechtsanwalt Dieter Magsam, der drei der Kläger*innen vertritt.
       Polizist*innen seien aus ihren Autos gesprungen und hätten die Demo
       auseinandergeprügelt. Bei Youtube gibt es mehrere Videos von der Szene. Auf
       einem sieht man am Ende eine Demonstrantin auf der Straße sitzen, die am
       Kopf blutet – eine Platzwunde am Hinterkopf, verursacht durch einen
       Polizeiknüppel, sagt Magsam.
       
       Den Kläger*innen geht es darum, ein Gegengewicht in der Gewaltdebatte um
       die G20-Proteste zu schaffen, indem sie die Gewalt gegen Demonstrant*innen
       thematisieren. „Wir wollen nicht über die individuellen Entgleisungen
       einzelner Polizisten reden, sondern über die Strategie dahinter“, sagt
       Magsam.
       
       Er wolle keine Verschwörungstheorien bemühen und glaube nicht, dass es
       einen Befehl für die Brutalität des Einsatzes gegeben habe, aber die
       Erfahrung, zum Beispiel auch von Castortransporten, zeige eben, dass solche
       Polizeieinsätze eine Eigendynamik entfalten. „Wenn der Castor vor Lüneburg
       steht, ist klar: Die Demonstrationsfreiheit läuft der Polizeistrategie
       völlig zuwider. Vom Demonstrationsrecht bleibt dann nichts übrig.“
       
       In Hamburg sei mit der Personalie Hartmut Dudde, der von Innensenator Andy
       Grote (SPD) zum G20-Gesamteinsatzleiter der Polizei ernannt worden war,
       klar gewesen, dass der polizeiliche Umgang mit Demonstrant*innen ein
       „militärischer“ sein werde. Man müsse sich die Frage stellen: „Wollen wir
       uns daran gewöhnen oder wollen wir dagegen vorgehen?“ Die Hamburger Polizei
       bestätigte, ein Schreiben von dem Anwalt bekommen zu haben – es liege
       derzeit zur Prüfung beim Justiziar.
       
       ## Fast fünf Monate Untersuchungshaft
       
       Auch das Komitee für Demokratie und Grundrechte hat die Demo-Verbotszone
       und die Prozesse gegen G20-Gegner*innen mehrfach kritisiert. Am Montag ging
       der Prozess gegen den 19-jährigen Angeklagten Fabio V. weiter, der wegen
       des Verdachts auf schweren Landfriedensbruchs fast fünf Monate lang in
       Untersuchungshaft saß. Für das Grundrechtekomitee stellt der Prozess einen
       „Kristallisationspunkt im Ringen um die politische und juristische
       Aufarbeitung der Gipfelproteste dar“, wie die Prozessbeobachtung Michéle
       Winkler im Bericht des Komitees schreibt.
       
       V. wurde am 7. Juli in der Straße Rondenbarg zusammen mit über 70 anderen
       festgenommen. Auf der Flucht vor der Polizei stürzten Demonstrant*innen
       über ein Gitter, elf Schwerverletzte mussten ins Krankenhaus. V. blieb bei
       einer Frau stehen, die mit einem offenen Bruch am Boden lag.
       
       Eine individuelle Gewalttat wird ihm nicht vorgeworfen, lediglich, dabei
       gewesen zu sein. Er ist bisher der einzige Angeklagte im
       „Rondenbarg-Komplex“. Die Exekutive stehe unter Druck, den
       unverhältnismäßigen Einsatz zu rechtfertigen, schreibt Winkler, und
       befürchtet deshalb eine besonders harte Verurteilung V.s – „unabhängig des
       Nachweises einer individuellen Straftat“.
       
       Während auch die italienische Presse den Prozess gegen ihren Landsmann V.
       verfolgt, hat es in Hamburg eine andere Akteurin wieder unfreiwillig in die
       Schlagzeilen geschafft, die eigentlich schon aus der Schusslinie war: die
       Rote Flora. Wie die Rheinische Post berichtete, fordert die CSU die
       Schließung des autonomen Zentrums im Schanzenviertel.
       
       Die Zeitung beruft sich dabei auf ein Beschlusspapier, das die
       CSU-Landesgruppe in ihrer Klausur vorstellen will. Darin fordert sie eine
       „klare Offensive gegen Linksextremismus“. Sie kritisiert, dass das
       Bundesprogramm „Demokratie leben“ lediglich ein Prozent der Mittel für den
       Kampf gegen Linksextremismus auszugeben plant, und verweist auf
       „Gewaltorgien linker Chaoten beim G20-Gipfel in Hamburg“. Die Rote Flora
       bezeichnet sie als „Keimzelle der Kriminalität“.
       
       ## CSU fordert Extremistenkartei für Linksradikale
       
       Weiter fordert die CSU im Rahmen der „Offensive gegen Linksextremismus“,
       dass das Vermummungsverbot bundesweit als Straftaten verfolgt und der
       Tatbestand des Landfriedensbruch verschärft wird, sowie eine europäische
       Extremistenkartei für Linksradikale.
       
       Ganz auf dem neuesten Stand ist sie damit nicht: Wer sich auf einer Demo
       oder auf dem Weg dorthin vermummt, begeht in den meisten Bundesländern,
       darunter Hamburg, bereits eine Straftat. Hat man Gegenstände, die sich zur
       Vermummung eignen, nur dabei, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit.
       Nur wenige Länder haben eigene Versammlungsgesetze, im Norden sind dies
       Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Dort begehen Vermummte nur eine
       Ordnungswidrigkeit, die je nach Umstand und Land mit einem Bußgeld bis zu
       3.000 Euro zu Buche schlagen kann.
       
       4 Jan 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Katharina Schipkowski
 (DIR) Hannes Stepputat
       
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