# taz.de -- Bremen vs. Deutsche Fußball Liga: 425.718,11 Euro gespart
       
       > Der Stadtstaat Bremen hat im Streit mit der DFL eine vorläufige Schlappe
       > einstecken müssen. Der Profi-Fußball muss sich nicht an Kosten für
       > Polizeieinsätze beteiligen.
       
 (IMG) Bild: HSV-Fans werden von Polizisten im Empfang genommen, 19. April 2015 in Bremen
       
       Bremen dpa | Die Deutsche Fußball Liga (DFL) hat den Vorstoß Bremens
       abgewehrt, den Profi-Fußball für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen zur
       Kasse zu bitten. Das Verwaltungsgericht der Hansestadt Bremen erklärte am
       Mittwoch in erster Instanz die Gebührenbescheide des Bundeslandes Bremen
       für rechtswidrig und hob sie auf. Damit setzte sich die DFL mit ihrer Klage
       durch.
       
       „Wir haben gewonnen“, sagte der Präsident und Aufsichtsratschef der DFL,
       Reinhard Rauball. Er sei erleichtert, aber: „Das war ein Zwischenschritt
       heute.“ Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) räumte einen Punktverlust
       ein, sprach aber von einer sehr differenzierten Entscheidung.
       
       Die zentrale Frage, ob das bremische Gebührengesetz verfassungskonform sei,
       sei von der Kammer zumindest in der mündlichen Verhandlung bestätigt
       worden. „Das war der erste Auftakt und nicht das Ende der Veranstaltung“,
       sagte Mäurer, der weitere Kostenbescheide ankündigte.
       
       Bremen hatte der DFL nach dem Bundesliga-Nordderby zwischen Werder und dem
       Hamburger SV am 19. April 2015 erstmals eine Rechnung über 425.718,11 Euro
       geschickt. [1][Um dieses Spiel ging es als Musterbeispiel in dem
       Verfahren]. Die DFL k[2][lagte auf Rücknahme des Bescheids].
       
       Insgesamt beläuft sich die Forderung aus Bremen an die DFL inzwischen für
       mehrere Hochrisikopartien auf über eine Million Euro. Mäurer ließ zunächst
       offen, ob Bremen in Berufung geht. Man könne ja auch die Bescheide
       modifizieren, sagte der Senator.
       
       ## Frage der Rechtmäßigkeit bleibt unbeantwortet
       
       Die Vorsitzende Richterin Silke Benjes begründete das Urteil unter anderem
       mit Mängeln bei der Gebührenfestsetzung. Vor allem die Berechnungsmethode
       sei schlicht zu unbestimmt und deshalb rechtswidrig, erläuterte
       Gerichtssprecherin Verena Korrell. Anders als in der Verhandlung ließ die
       Richterin im Urteil die Frage über die Rechtmäßigkeit des bremischen
       Gebührengesetzes offen. In der Verhandlung hatte sie diese nach vorläufiger
       Einschätzung als verfassungskonform gewertet.
       
       Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) machte in einem
       Interview deutlich, dass er den Bremer Vorstoß für falsch hält: „Das
       Gewaltmonopol liegt beim Staat und wird im Wesentlichen ausgeführt durch
       die jeweiligen Polizeien der Länder und des Bundes. Öffentliche Sicherheit
       und Ordnung herzustellen, kann nicht davon abhängig sein, wer dafür bezahlt
       und wer nicht“, sagte er im Deutschlandfunk. Der Veranstalter könne nicht
       dafür verantwortlich gemacht werden, was die Besucher der Veranstaltung
       woanders anrichteten.
       
       Die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH führt das operative Geschäft des
       Ligaverbandes, dem die 36 Vereine und Kapitalgesellschaften der Bundesliga
       und 2. Bundesliga angehören. Sie ist verantwortlich für die Organisation
       und die Vermarktung des professionellen Fußballsports in Deutschland.
       
       Die Bundesliga eilt finanziell vom einem Rekord zum nächsten. In der Saison
       2015/16 überboten die 18 Erstliga-Vereine erstmals die Umsatzmarke von drei
       Milliarden Euro, konkrete waren es 3,24 Milliarden Euro. Nach Steuern
       erwirtschafteten die 18 Erstliga-Clubs laut DFL in der Saison 2015/16 einen
       Gewinn von 206,2 Millionen Euro. Dieser Wert ist viermal so hoch wie der
       des Vorjahres.
       
       17 May 2017
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://senatspressestelle.bremen.de/detail.php?gsid=bremen146.c.144062.de&asl=bremen02.c.732.de
 (DIR) [2] http://www.bundesliga.de/de/dfl/mediencenter/pressemitteilungen/dfl-reicht-klagebegruendung-beim-verwaltungsgericht-bremen-ein-pressemitteilung-agmdsp.jsp
       
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