# taz.de -- Familiennachzug von Flüchtlingen: Weniger hart beim Härtefall
       
       > Die SPD verkauft die Härtefallregelung beim Familiennachzug als Erfolg.
       > Aktuell hilft sie allerdings nur wenigen.
       
 (IMG) Bild: Bis zum 31. Juli ist der Familiennachzug weiter ausgesetzt
       
       Berlin taz | Wie interpretationsoffen die Ergebnisse der
       Koalitionsgespräche zum Familiennachzug sind, zeigen einmal mehr die
       Reaktionen von Alexander Dobrindt (CSU) und Ralf Stegner (SPD). Gemeinsam
       hatten sie sich darauf geeinigt, den Familiennachzug für subsidiär
       Schutzberechtigte bis zum 31. Juli weiter auszusetzen. Im Anschluss daran
       sollen pro Monat 1.000 Familienangehörige nachkommen dürfen.
       
       Die SPD hatte darauf gedrungen, Härtefälle zusätzlich zu der festgelegten
       Zahl zu erlauben. Am Donnerstag soll der Bundestag darüber entscheiden. Für
       Dobrindt jedoch war klar: „Mit der Neuregelung wird der Anspruch auf
       Familiennachzug für subsidiär Geschützte endgültig abgeschafft.“
       
       Unterdessen erklärte Stegner auf seiner Facebookseite: „Falls es zu einer
       Koalition kommt, schaffen wir zumindest einen Wiedereinstieg in den
       Familiennachzug“ für subsidiär Geschützte. Die Wahrheit liege wohl
       dazwischen, sagt Thomas Könneker, Anwalt für Asyl- und Ausländerrecht in
       Leipzig. „Die Härtefallregelung ist nicht neu. Das so darzustellen, ist
       reine politische Kür.“
       
       ## Paragraf 22 führte bisland ein schlafendes Dasein
       
       Tatsächlich sieht Paragraf 22 des Aufenthaltsgesetzes schon jetzt vor, dass
       „einem Ausländer für die Aufnahme aus dem Ausland aus völkerrechtlichen
       oder dringenden humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt
       werden kann“. „Dieser Paragraf hat bis vor Kurzem aber ein schlafendes
       Dasein geführt“, sagt Könneker. „Als Härtefälle wurden nur absolute
       Ausnahmen eingestuft. Wenn er künftig dafür sorgen soll, dass mehr Menschen
       kommen dürfen, müssen die Kriterien verändert werden.“
       
       Notwendige Blutspenden hätten bislang ein solcher Härtefall sein können.
       Darüber entscheidet das Auswärtige Amt gemeinsam mit der zuständigen
       Botschaft. Die Angehörigen, die nach Deutschland kommen wollen, müssen ihre
       Situation dort vor Ort „glaubhaft“ darstellen. Ob dieses Verfahren geändert
       wird, haben die Koalitionsgespräche noch nicht ergeben.
       
       Wichtig bei der Entscheidung über Härtefälle war immer auch die Situation
       des „Stammhalters“, also ob dieser in Deutschland bereits einen festen
       Wohnsitz und ein geregeltes Einkommen hat. „Der Paragraf ist aktuell so eng
       gefasst, dass er fast gar nicht wirkt“, sagt auch Pro-Asyl-Geschäftsführer
       Günter Burkhardt. Werden die Kriterien nicht verändert, bleibt es bei unter
       100 Fällen im Jahr, glaubt Könneker.
       
       31 Jan 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Hanna Voß
       
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