# taz.de -- Arbeitskampf: Senat macht keinen guten Job
       
       > Am Dienstag streiken die studentischen Hilfskräfte für mehr Lohn. Das
       > Land Berlin ist oft ein prekärer Arbeitgeber – nicht nur an den Unis.
       
 (IMG) Bild: Der Protest der Prekären: Streikende PflegerInnen im September vor der Charité
       
       Seit 17 Jahren sind die studentischen Hilfskräfte an den Berliner
       Hochschulen ohne Lohnerhöhung – nun rufen Verdi und die
       Bildungsgewerkschaft GEW für Dienstagnachmittag um 14 Uhr zum Warnstreik
       auf den Bebelplatz vor der Humboldt-Universität. Nach fünf
       Verhandlungsrunden, in denen sich die Arbeitgeber „kaum bewegt“ hätten,
       wolle man nun „den Druck erhöhen“, heißt es seitens der GEW.
       
       Der Tarifvertrag der studentischen Hilfskräfte ist, im Gegensatz zum
       Tarifvertrag für die übrigen Hochschulbeschäftigten, nicht an die
       Lohnentwicklung im öffentlichen Dienst angebunden. Die Folge: Seit Jahren
       dümpelt der Stundenlohn der beim Land beschäftigten studentischen
       Hilfskräfte bei 10,96 Euro – trotz inzwischen deutlich gestiegener
       Lebenshaltungskosten.
       
       Nun ist der rot-rot-grünen Koalition das Thema „gute Arbeit“, so steht es
       zumindest im Koalitionsvertrag, ein wichtiges Anliegen. Zwar haben die
       Hochschulen eine sogenannte Tarifautonomie. Dennoch hat der Senat in die im
       vorigen Jahr abgeschlossenen Hochschulverträge, die den Finanzrahmen für
       die elf staatlichen Unis und Fachhochschulen bis 2022 abstecken,
       hineingeschrieben: Bei der Bezahlung ihrer studentischen Beschäftigten
       müssen sich die Arbeitgeber „regelmäßig“ an der Entwicklung der realen
       Lebenshaltungskosten orientieren.
       
       Doch darüber, wie das genau aussehen soll, diskutieren Studierende und
       Hochschulen nun seit fast einem Jahr. Das letzte Angebot der
       Arbeitgeberseite sah eine dreistufige Lohnerhöhung bis auf 12,50 Euro ab
       2022 vor. Die Gewerkschaften hingegen fordern einen Stundenlohn von 14 Euro
       – vor allem aber eine Anbindung an den Tarifvertrag der Länder, kurz TV-L,
       nach dem das Land Berlin seine Angestellten bezahlt. Der sieht rund zwei
       Prozent Tarifsteigerung pro Jahr vor.
       
       ## Prekär I: Honorarkräfte
       
       Doch nicht nur bei den studentischen Hilfskräften tritt das Land, allen
       Absichtserklärungen im Koalitionsvertrag zum Trotz, als prekärer
       Arbeitgeber in Erscheinung. Da sind zum Beispiel die Honorarkräfte an
       Volkshochschulen und Musikschulen. Rot-Rot-Grün will sie besser bezahlen,
       zudem will man den Anteil der Festangestellten bis 2021 auf 20 Prozent
       erhöhen. Für arbeitnehmerähnliche Beschäftigte – also solche Honorarkräfte,
       die ihr Geld überwiegend mit einem Arbeitgeber verdienen – hat die
       Koalition außerdem „eine tarifvertragliche Regelung“ angekündigt.
       
       Während es in puncto Festanstellungen in den Musikschulen zuletzt Bewegung
       gab – das Land steuerte 1,2 Millionen Euro Finanzmittel nach, mit denen die
       Bezirke die 20-Prozent-Quote realisieren sollen –, ist das Ansinnen auf
       eine „tarifvertragliche Regelung“ quasi beerdigt: Einen entsprechenden
       Antrag der Finanzverwaltung wies die Tarifgemeinschaft der Länder, kurz
       TdL, zurück.
       
       Andreas Köhn, der bei Verdi für den Bereich Medien, Kunst und Industrie
       zuständig ist, sagt: „Unser Eindruck ist, dass der Antrag mit nicht gerade
       viel Inbrunst bei der TdL eingebracht wurde.“ Köhns Vermutung: „Eine solche
       tarifvertragliche Regelung wäre einmalig für Honorarkräfte. Vielleicht
       wollte man keinen Präzedenzfall schaffen.“
       
       Ein Sprecher von Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen (SPD) betont,
       „konkrete Abstimmungsergebnisse“ in der Tarifgemeinschaft der Länder würden
       grundsätzlich nicht öffentlich gemacht. Aber: „Ungeachtet dessen steht der
       Senat zu seiner Absicht, die Bedingungen für die arbeitnehmerähnlichen
       Honorarkräfte an den Volkshochschulen und Musikschulen zu verbessern.“ Nun
       verhandeln die Gewerkschaften mit den zuständigen Fachverwaltungen und der
       Finanzverwaltung aber nur noch über „Verbesserungen“ der bestehenden
       Honorarvereinbarungen, teilt Kollatz-Ahnens Sprecher mit.
       
       ## Keine Tarife für Honorarkräfte
       
       Im Klartext heißt das: Die Hoffnung auf eine „tarifvertragliche Regelung“
       hat sich bis auf Weiteres erst einmal erledigt.
       
       Die laut Verdi etwa 1.800 Honorarkräfte der Berliner Musikschulen bekommen
       im Schnitt 20,86 Euro Stundenlohn. Eine prekäre Existenz: Laut
       Gewerkschafter Köhn ist die Mehrheit im Alter auf Grundsicherung
       angewiesen. Die Honorare regelt seit Jahren eine „einseitige
       Ausführungsvorschrift“ des Landes, bei der die Gewerkschaften keine
       Mitsprache haben.
       
       Bei den Volkshochschulkräften wurde das Ansinnen auf eine tarifvertragliche
       Regelung für die arbeitnehmerähnlichen Honorarkräfte seitens der TdL
       ebenfalls abgeschmettert. Laut GEW hätte eine solche Regelung Verbesserung
       für bis zu ein Viertel der rund 4.100 freiberuflichen Kursleiter an den
       Volkshochschulen bedeutet.
       
       Ihr Stundenlohn beträgt pro 45 Minuten Unterrichtsstunde je nach
       Qualifikation zwischen 16,50 Euro und immerhin 42 Euro. Seit dem 1. Januar
       gibt es laut Verdi-Mann Köhn zwar im Schnitt zwei Euro mehr pro
       Unterrichtsstunde. „Wir brauchen aber Dauerstellen für Daueraufgaben, nicht
       Kamelle für alle“, sagt Monika Oels, bei der GEW für den Fachbereich
       Erwachsenenbildung zuständig. Geld für die im Koalitionsvertrag anvisierten
       20 Prozent Festanstellungen sind im Doppelhaushalt für die Volkshochschulen
       gar nicht vorgesehen.
       
       ## Prekär II: Charité-Tochter
       
       Auch im Gesundheitssektor streiten die Gewerkschaften mit dem Land als
       prekärem Arbeitgeber: Das Charité Facility Management (CFM), die zu 51
       Prozent der landeseigenen Charité gehört, werden nichtmedizinische
       Krankenhausmitarbeiter seit Jahren schlechter bezahlt als ihre
       Charité-KollegInnen. Ende des Jahres, wenn der Vertrag mit den privaten
       Anteilseignern ausläuft, will man diese ausbezahlen. Die CFM, die rund
       2.800 MitarbeiterInnen beschäftigt, gehört dann wieder zu 100 Prozent dem
       Land.
       
       Ob es dann auch eine Angleichung der Löhne an den TVöD, dem Tarifvertrag im
       öffentlichen Dienst, geben wird, nach dem die Charité-MitarbeiterInnen
       bezahlt werden, ist unklar. Aktuell verhandelt Verdi mit CFM über einen
       neuen Tarifvertrag – der alte war im Dezember ausgelaufen. Der Regierende
       Bürgermeister und Charité-Aufsichtsratschef Michael Müller (SPD) hatte im
       Mai einen Grundlohn von elf Euro für CFM-MitarbeiterInnen als
       Übergangslösung angekündigt. Doch die Verhandlungen gestalten sich zäh, die
       Geschäftsführung will eine mindestens 31-monatige Laufzeit – was die
       Ungleichbehandlung weiter zementieren würde.
       
       Seit dem 2. Januar befragt Verdi seine CFM-Mitglieder, ob sie das Angebot
       annehmen oder doch erneut streiken wollen. Die Gewerkschafter sind aber
       auch enttäuscht vom Senat. „Die Politik räumt den Geschäftsführungen der
       landeseigenen Unternehmen und deren Tochterfirmen nicht die Spielräume ein,
       die sie bräuchten, um das politische Versprechen einer 100-prozentigen
       Angleichung an den Flächentarifvertrag tatsächlich zu realisieren“, sagt
       Meike Jäger, Verdi-Fachbereichsleiterin für Gesundheit und Soziales. Denn
       das könnte auch bedeuten, dass diese Unternehmen – vorübergehend –
       womöglich ins Minus rutschen.
       
       Und so viel ist dem Senat „gute Arbeit“ dann doch nicht wert.
       
       15 Jan 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anna Klöpper
 (DIR) Susanne Memarnia
       
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