# taz.de -- Mehr Befugnisse für die Polizei: „Erhebliche Bedenken“
       
       > Am Mittwoch soll die Polizeigesetz-Novelle beschlossen werden. Massive
       > Kritik an dem Gesetzesentwurf kommt von der
       > Landesdatenschutzbeauftragten.
       
 (IMG) Bild: Die Bürgerschaft soll der Bremer Polizei mehr Rechte geben
       
       BREMEN taz | Das novellierte Polizeigesetz soll am Mittwoch in der
       Innendeputation beschlossen werden. Noch im Frühjahr soll es auch von der
       Bürgerschaft verabschiedet werden. Neu an dem Gesetzesentwurf sind die
       stärkeren Befugnisse der Polizei schon im Vorfeld einer Straftat.
       
       So sollen die Inhalte von Telefonaten, Mails und Kurznachrichten von als
       „Gefährdern“ eingestuften Personen schon überwacht werden dürfen, noch
       bevor eine Straftat vorliegt. Auch eine elektronische Fußfessel kommt dann
       als präventive Maßnahme zur Gefahrenabwehr in Betracht – bislang war sie
       lediglich ein Instrument zur Führungsaufsicht nach einer Straftat, etwa bei
       entlassenen Sexualstraftätern. Auch die Videoüberwachung soll deutlich
       ausgeweitet werden.
       
       Massive Kritik an dem Gesetzesentwurf kommt von der
       Landesdatenschutzbeauftragten: In ihrer Stellungnahme, die der taz
       vorliegt, äußert sie „erhebliche rechtsstaatliche und datenschutzrechtliche
       Bedenken“.
       
       Die Kritik entzündet sich vor allem an dem Begriff „terroristische
       Straftat“, den der Gesetzesentwurf neu einführt und auf den er sich beruft.
       Neue Straftatbestände zu erfinden, gehört aber nicht zu den originären
       Aufgaben Bremens: „Straftaten sind im Strafgesetzbuch geregelt. Da ist der
       Landesgesetzgeber gar nicht zuständig“, sagt die zuständige Referentin
       Melanie Böttger.
       
       Auch, dass die geplanten Überwachungsbefugnisse nicht ausschließlich auf
       Straftaten mit terroristischem Hintergrund abzielen, bemängelt die
       Datenschutzbeauftragte. Das stehe der Forderung des
       Bundesverfassungsgerichts entgegen. Es sei zweifelhaft, ob dies
       „verfassungsrechtlich haltbar“ sei.
       
       ## Viel mehr Eingriffsmöglichkeiten seitens der Polizei
       
       „Mit den Regelungen des neuen Polizeigesetzes gehen die Befugnisse der
       Polizei, zum Beispiel bei der Videoüberwachung, bei der elektronischen
       Aufenthaltsüberwachung und bei der Standortermittlung über die Abwehr von
       Gefahren des internationalen Terrorismus hinaus“, sagt Böttger. Das
       Polizeirecht werde dadurch „total umstrukturiert“, es gebe viel mehr
       Eingriffsmöglichkeiten seitens der Polizei.
       
       Kritik kommt auch von der ehemals grünen Bürgerschaftsabgeordneten Susanne
       Wendland: „Meiner Meinung geht die geplante Änderung zu Lasten unserer
       Grundrechte. Das wird in Bremen kaum diskutiert.“
       
       Dass das Innenressort bei der Novellierung des Polizeigesetzes eher auf
       Schnelligkeit als auf Diskussion setzt, zeigt sich auch bei Beteiligung der
       Landesdatenschutzbeauftragten: Die hatte im November letzten Jahres nur
       sieben Tage Zeit, um ihre gesetzlich vorgeschriebene Stellungsnahme zum
       Gesetzesentwurf zu verfassen. In einem Schreiben ans Innenressort bemängelt
       die Behörde genau das: „In der Stellungsnahmebitte sehen wir keine
       rechtzeitige Unterrichtung.“
       
       Dass die Frist für die Landesdatenschutzbeauftragte knapp war, bestätigt
       auch das Innenressort. Das wollte die Novellierung des Polizeigesetzes
       ursprünglich schon im Dezember in den Landtag einbringen. „Deswegen war es
       für alle Beteiligten zeitlich ambitioniert, nicht nur für die
       Datenschutzbeauftragte, sondern auch für die Justizbehörde und die
       Senatskanzlei“, sagte Ressortsprecherin Rose Gerdts-Schiffler. „Es hat
       dennoch für eine formelle Ressortabstimmung gereicht.“
       
       „Rot-Grün und besonders Herr Mäurer wollen das Gesetz schlicht durchpauken.
       Diskussion unerwünscht“, sagt dazu Susanne Wendland.
       
       Die von der Landesdatenschutzbeauftragten geäußerten massiven Bedenken
       haben keinen Eingang in den Gesetzesentwurf gefunden: Sie wurden in
       wesentlichen Punkten vom Innenressort nicht berücksichtigt. Von
       möglicherweise verfassungswidrigen Überwachungsmaßnahmen betroffenen
       BürgerInnen steht aber der Rechtsweg offen. Es könnte also sein, dass eine
       Klärung darüber, ob das Gesetz verfassungskonform ist, vor Gericht
       entschieden wird.
       
       9 Jan 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Karolina Meyer-Schilf
       
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