# taz.de -- Ein Ordnungsdienst für Bremen: Mit Schlagstock und Handschellen
       
       > Bremen bekommt einen Ordnungsdienst, der Zwang anwenden darf. Dafür wird
       > das Polizeigesetz geändert. Dabei sind die Qualifikationen der Leute noch
       > völlig unklar
       
 (IMG) Bild: Soll bald auch ganz offiziell in die Hände des Bremer Ordnungsdienstes: der Schlagstock
       
       2018 bekommt Bremen einen Ordnungsdienst: 23 Stellen werden vorerst
       geschaffen für MitarbeiterInnen des Ordnungsamtes, die dann uniformiert
       durch Bremen patrouillieren – ausgestattet mit Schlagstock und Handschellen
       und dem Recht, „unmittelbaren Zwang“ anzuwenden.
       
       Dafür soll extra das bremische Polizeigesetz geändert werden. „Sehr
       schwierig“ findet das Kristina Vogt, Fraktionsvorsitzende und
       innenpolitische Sprecherin der Linken. „Ein Ordnungsdienst unterliegt ja
       nicht der gleichen Ausbildung wie ein Polizist.“
       
       „Wie die Ausbildung aussehen wird, muss erst noch besprochen und abgestimmt
       werden“, sagt eine Sprecherin der Innenbehörde, der das Ordnungsamt
       unterstellt ist. Wenn alles klappe, werde es spätestens zu November
       Stellenausschreibungen geben, allerdings vorerst ausschließlich intern,
       und: Welche Grundqualifikation bei den potenziellen
       AußendienstmitarbeiterInnen vorhanden sein sollte, stand am gestrigen
       Dienstag ebenfalls noch nicht genau fest: „Wir hatten erst einmal an
       Verwaltungsfachangestellte, Fachangestellte für Bürokommunikation und
       Kaufleute für Büromanagement gedacht.“
       
       Fest steht hingegen: Der Ordnungsdienst kommt; dessen Gründung hatten SPD
       und Grüne bereits 2015 im Koalitionsvertrag vereinbart. Zuständig sein soll
       er für Ordnungswidrigkeiten wie Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen,
       Lärmbelästigungen, „aggressives Betteln“ – oder illegale Müllentsorgung.
       
       „Dieser Punkt wird ganz besonders in den Vordergrund gestellt als Argument
       für einen Ordnungsdienst“, sagt Vogt. Aber genau an dieser Stelle sei er
       fehl am Platze: „In Gröpelingen beispielsweise sind diese typischen kleinen
       Hafenarbeiterhäuschen billig aufgekauft worden. Die haben im Schnitt vier
       Zimmer und werden an Roma-Familien vermietet, die dort teilweise mit
       sechzehn Menschen leben.“ Da die Häuser offiziell nur von zwei Personen
       gemietet würden, stünden dort natürlich auch viel zu wenig Mülltonnen: „Da
       muss man gegen Überbelegung und miese Mietverhältnisse vorgehen, da ist das
       Wohnaufsichtsgesetz gefragt – kein Ordnungsdienst“, sagt Vogt.
       
       Auch an der Aufklärung der BewohnerInnen müsse dringend gearbeitet werden:
       „Flyer mit Hinweisen über eine korrekte Müllentsorgung nützen nichts, wenn
       die Menschen, die es betrifft, gar nicht lesen können!“ Hier, sagt Vogt,
       könne man „mit weniger Geld und weniger zweifelhaften Methoden viel
       effektiver vorgehen.“
       
       Die „zweifelhaften Methoden“ bestreiten sowohl die Innenbehörde als auch
       der Bremer Landesverband der Polizeigewerkschaft. Deren Vorsitzender Jürn
       Schulze sagt: „Der Ordnungsdienst wird ja nicht bewaffnet. In
       Notwehrsituationen könnte er sich allerdings nach geltendem Recht nur auf
       Jedermannsgesetze berufen – das Polizeigesetz wird deswegen geändert und
       auch, damit er zu Zwangsmaßnahmen ermächtigt wird.“
       
       Konkret bedeute die Änderung des Polizeigesetzes, sagt eine Sprecherin der
       Innenbehörde, „eine Absicherung und rechtliche Handhabe zu schaffen, wenn
       der Mitarbeiter beispielsweise jemanden festhalten oder Gewalt gegen eine
       Sache ausüben muss.“ Das geänderte Gesetz gilt künftig auch für den
       Bremerhavener Ordnungsdienst: Den gibt es bereits seit 2010, bisher
       allerdings ohne die nun geplanten „Ermächtigungen.“
       
       „Die Aufgaben des Ordnungsamtes werden subsidiär von der Polizei
       übernommen“, sagt Jürn Schulze. Mit der Schaffung eines Ordnungsdienstes
       ginge nun ein Teil dieser Aufgaben wieder an die Stelle, die eigentlich
       zuständig sei – eben das Ordnungsamt. „Originäre Polizeitätigkeiten darf
       ein Ordnungsdienst selbstverständlich nicht übernehmen“, sagt er. Nach wie
       vor benötige die Polizei mehr Personal, „aber wir freuen uns, wenn wir
       wenigstens hier schon einmal entlastet werden“.
       
       Und dafür, heißt es bei der Innenbehörde, werde der Ordnungsdienst auch
       geschaffen.
       
       25 Oct 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Simone Schnase
       
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