# taz.de -- Kampf um Strandgebühren: Wegweisendes aus Wangerland
       
       > Das Aus für die Strandgebühr im ostfriesischen Wangerland könnte
       > Signalwirkung auch für andere Gemeinden in Niedersachsen haben.
       
 (IMG) Bild: Der Aufenthalt am Strand kostet an vielen Ecken Norddeutschlands Geld
       
       HAMBURG taz | „Gott sei Dank bringt das Thema einen in Wallung“, sagt Janto
       Just von der „Initiative Freie Strände für freie Bürger“, und dieses Wallen
       ist ihm deutlich anzuhören. „Die Gemeinde ist wie ein Dieb, der sich
       darüber beschwert, dass ihm die Polizei die Beute abgenommen hat.“
       
       Gemeint ist die ostfriesische Gemeinde Wangerland, der im September
       vergangenen Jahres das Oberverwaltungsgericht Leipzig untersagte, von
       Tagesgästen eine Zugangsgebühr an unbewirtschafteten Stränden zu verlangen.
       Nun müsse man, so der Wangerlander Bürgermeister Björn Mühlena (SPD), über
       neue Finanzierungswege nachdenken, um die Instandhaltung der Strände zu
       gewährleisten.
       
       Eine Million Euro koste dies jährlich, sagt der Bürgermeister. Bislang
       hätten die Tagesgäste über die Strandzugangsgebühr mit rund 400.000 Euro
       dazu beigetragen. Den Rest hätten die rund zwei Millionen
       Übernachtungsgäste und die Wangerländer selbst beigetragen – ein
       „solidarisches Modell“. Janto Just, der den Prozess auch nach zwei
       Niederlagen in niedrigeren Instanzen weiter trieb, lässt an dieser Rechnung
       kein gutes Haar.
       
       Zum einen, so sagt Just, beliefen sich die Kosten für die Pflege und den
       Unterhalt der Strände nicht auf eine Million, sondern auf 800.000 Euro. Vor
       allem aber hätten die Tagesgäste in der Vergangenheit unverhältnismäßig
       dafür aufkommen müssen. Ihr Anteil an den Strandnutzern mache nur zehn
       Prozent aus – folglich müssten sie nur für 80.000 Euro Strandkosten
       aufkommen. „Von solidarischem Modell kann da keine Rede sein“, meint Just.
       
       Überdies gebe die Gemeinde das Geld, das sie mit der Strandgebühr und dem
       Kurbeitrag der Übernachtungsgäste einnehme, gar nicht für die Strandpflege
       aus. Es fließe in das 1,7 Millionen Euro-Defizit der beiden Schwimmbäder –
       laut Just ist eines davon überflüssig – sowie ein nicht benötigtes
       Gästehaus.
       
       ## Potenziell grundsätzliche Auswirkungen
       
       Man mag den Konflikt ab dieser Stelle für lokal halten, seine Auswirkungen
       könnten grundsätzlicher sein. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts, das
       mit nichts geringerem als der im Grundgesetz verbrieften Freiheit zur
       Entfaltung der Persönlichkeit argumentiert, kann durchaus Signalwirkung
       entfalten.
       
       Derzeit sind nach Zählung der Initiative für freie Strände lediglich 14 von
       134 Strandkilometern in Niedersachsen ohne Gebühr zu betreten. Nach dem
       Leipziger Urteil hatte der damalige niedersächsische
       Landwirtschaftsminister Christian Meyer (Grüne) gesetzlichen
       Neuregelungsbedarf gesehen, der war jedoch vor der Regierungsneubildung
       nicht umgesetzt worden. Nun heißt es aus dem Landwirtschaftsministerium,
       das Thema sei „auf der Agenda“, es werde aber noch Monate bis zu einer
       Neufassung dauern.
       
       Auch in Wangerland ist noch nichts beschlussreif. Bürgermeister Mühlena
       sagt, dass man ihm die Ostseeorte als Modell vorgehalten habe, doch ein
       Besuch in Heiligendamm habe ihn eines Besseren belehrt: dort hätten zwei
       Stunden Parken acht Euro gekostet, am Strand habe man einen Tageskurbeitrag
       von weiteren drei Euro zahlen müssen. Derzeit prüft man in Wangerland
       verschiedene Modelle, auch die Einführung von Parkgebühren. Das sei nicht
       abwegig, sagt Mühlena – schließlich sei Wangerland Teil des Nationalparks
       Wattenmeer – „da müssen wir uns ökologisch vermarkten“.
       
       5 Jan 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Friederike Gräff
       
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