# taz.de -- Kostenloser Zugang zu Nordsee-Stränden: Streit trotz Gerichtsurteil
       
       > Janto Just ist nicht einverstanden damit, wie die Gemeinde Wangerland das
       > Gerichtsurteil zu Strandgebühren umsetzt. Er droht mit einer neuen Klage.
       
 (IMG) Bild: Sieht aus wie freie Landschaft, kostet aber Eintritt: Strand auf Wangerooge
       
       iHamburg taz | Die Strände an der Nordseeküste und auf den ostfriesischen
       Inseln sind von Zäunen umgeben. „Damit die Menschen bezahlen, bevor sie zum
       Meer gehen können“, sagt Janto Just, der seit Jahren gegen die
       Gebührenpflicht und für frei begehbare Strände kämpft. Er zog schon einmal
       gegen die ostfriesische Gemeinde Wangerland vor Gericht, weil sie die
       Mehrheit ihrer insgesamt neun Kilometer Strände vom Land Niedersachsen
       gepachtet, zu Strandbädern ausgebaut und dann Eintrittsgeld verlangt hat.
       
       Just klagte durch alle Instanzen und im September 2017 kippte das
       Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) die Strandgebühr. Der Strand dürfe nicht
       in Gänze kommerzialisiert werden und müsse als Teil der freien Landschaft
       frei zugänglich sein. Das Wangerland hatte die Gebühr daraufhin für
       Hohenkirchen, Horumersiel und Schillig neu geregelt. Seit Juli 2018 gibt
       jetzt es Flächen ohne und mit Eintritt. Gerade erst hat die
       Wangerland-Touristik eine erste Bilanz gezogen. Das Unternehmen nimmt laut
       eigenen angaben pro Jahr rund 500.000 Euro mit der Gebühr ein.
       
       Just will das so nicht hinnehmen und droht mit einer neuen Klage. Am
       vergangenen Montag stellte er Bürgermeister Björn Mühlena (SPD) per Brief
       ein Ultimatum von vier Wochen. Besonders stört ihn, dass der Weg zwischen
       Horumersiel und Schillig, der über zwei Kilometer am Wasser entlangführt,
       Geld kostet, weil er zu einem Strandbad gehört. „Ich sehe es nicht ein,
       jedes Mal drei Euro zu bezahlen, wenn ich einen Spaziergang am Meer entlang
       machen möchte“, sagt Just.
       
       Angesichts einer eventuell neuen Klage lud ihn der Bürgermeister nur einen
       Tag nach Erhalt des Briefes zu sich nach Hause ein, zu einem Gespräch unter
       vier Augen. Laut Just kam ihm Mühlena zwar entgegen, doch für eine
       endgültige Entscheidung verwies er auf den Gemeinderat. Für Just ist das
       nur ein Manöver, womit sich Mühlena und die Gemeinde aus der Affäre ziehen
       wollen.
       
       Björn Mühlena wiederum sieht sich und seine Gemeinde Wangerland in Sachen
       Strandeintritt im Recht. „Es gibt große Bereiche, auf denen Retter der DLRG
       sind, die gereinigt werden, die Toiletten und Gastronomie haben und wie ein
       Freibad genutzt werden“, sagt er. „Da ist eine Gegenleistung von drei Euro
       berechtigt.“ Laut Mühlena gibt es großen Zuspruch für die Strandbäder und
       auch für den FKK-Bereich, der nach der Urteilsverkündung des BVerwG so weit
       ausgebaut wurde, dass auch er hinter einer Bezahlschranke verschwand. In
       Hooksiel ist seither nur noch ein Drittel des Strandes kostenlos
       zugänglich.
       
       In Justs Beschwerdebrief an den Wangerländer Bürgermeister, der der taz
       vorliegt, kritisiert er, dass gerade dieses Drittel aber nur eine
       Grünfläche und kein Sandstrand ist. Weil das Gras bis ins Meer reiche,
       könne man dort weder schwimmen noch ins Watt gehen.
       
       Hooksiel ist nur einer von vielen Küstenorten entlang der Nordsee, der seit
       den 1970er-Jahren die Strände zu Freizeitbädern ausgebaut haben und seither
       Eintritt verlangen. Laut Just sind nur noch ein Viertel der Nordseestrände
       frei zugänglich, ginge man von der Fläche aus, wären es nur sechs Prozent.
       
       „In anderen Urlaubsregionen gibt es Strände, die nur den Hotels gehören“,
       hält Mühlena dagegen. „Es ist ja nicht so, dass wir an den naturbelassenen
       Stränden abkassieren.“ Auch im Winter sei der Eintritt frei. Mit
       „naturnaher Strand“ sind jene Strände gemeint, auf denen keine Kioske,
       Duschen oder DLRG-Stationen stehen. Doch auch für Strände ohne Eismann und
       Toilette, wie auf den Nordseeinseln, bezahlt jeder Tagesbesucher Eintritt,
       der mit dem Fährticket verrechnet wird.
       
       Dass Janto Just im September – nach Ablauf seines gesetzten Ultimatums –
       wirklich erneut gegen die Gemeinde klagen wird, ist nicht abwegig. Denn nur
       Gespräche mit dem Bürgermeister reichen ihm nicht mehr aus. Er will Fakten
       sehen und vor allem einen Strandspaziergang machen können, ohne bezahlen zu
       müssen.
       
       23 Aug 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Inga Kemper
       
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