# taz.de -- Diskussion um Unwort des Jahres: Hetze erlaubt, Information verboten
       
       > „Babycaust“ solle zum Unwort des Jahres 2017 gewählt werden, meint die
       > Lagergemeinschaft Auschwitz. Sie hat gute Gründe dafür.
       
 (IMG) Bild: „Keine toten Frauen mehr. Legale Abtreibung jetzt.“ Darum geht es – hier in Peru und weltweit
       
       Volksverräter. Gutmensch. Lügenpresse. So lauten sie, die Unwörter der
       vergangenen Jahre. Nun bitten die sechs Juror*innen wieder um Vorschläge
       bis zum 31. Dezember. Wenn es nach Neithard Dahlen geht, dem
       stellvertretenden Vorsitzenden des Vereins [1][„Lagergemeinschaft Auschwitz
       – Freundeskreis der Auschwitzer“], dann wird das Unwort des Jahres 2017
       lauten: Babycaust.
       
       In die Welt gesetzt haben diese Konstruktion aus „Baby“ und „Holocaust“
       radikale Abtreibungsgegner*innen. Auf deren Webseite babykaust.de stehen
       unter dem Bild des Auschwitz-Tors die Worte „damals KZ’s“ (sic!), das Bild
       daneben zeigt einen Arzt zwischen den Beinen einer liegenden Frau, darunter
       steht: „heute OP’s“ (sic!). „Der neue Holocaust“ heißt es im Titel-Element
       der Webseite, auf der sich auch eine blutige Namensliste von Ärzt*innen
       findet, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, dazu Bilder blutiger
       Embryonen.
       
       Ein Unwort des Jahres muss gegen die Prinzipien der Menschenwürde oder der
       Demokratie verstoßen, einzelne gesellschaftliche Gruppen diskriminieren
       oder „euphemistisch, verschleiernd oder gar irreführend“ sein. „Es verstößt
       gegen die Menschenwürde, den Tod und das unsagbare Leid von Millionen
       Menschen für eigene Zwecke zu instrumentalisieren und mit einem makaberen
       und zynischen Wort zu benennen“, sagt Neithard Dahlen. Der Begriff
       diskriminiere zudem Ärzt*innen, die den Eingriff vornehmen.
       
       Nun sind das Wort „Babycaust“ und die Webseite so geschmacklos, dass man
       sie ignorieren möchte. Doch an [2][Ärzt*innen] wird das Wort durch
       Hetzkampagnen zwangsläufig herangetragen. Und ungewollt Schwangere landen
       auf der Webseite, wenn sie im Netz suchen, wer Abbrüche durchführt. Denn
       Ärzt*innen selbst dürfen darüber nicht informieren – dank Paragraf 219 a
       StGB, dem Werbeverbot für Abtreibungen.
       
       Juristisch war der Webseite bisher nicht beizukommen: Es handle sich um
       Meinungsäußerung, entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
       2015. Ein Grund mehr, gesellschaftlich gegen den Begriff Position zu
       beziehen.
       
       20 Dec 2017
       
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