# taz.de -- Zweckentfremdung verschärft: Enteignung ist möglich
       
       > Vermieten ja, aber nicht als Ferienwohnung. Das ist der Tenor bei der
       > Verschärfung des Gesetzes von Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher
       > (Linke).
       
 (IMG) Bild: Ist noch Platz, oder?
       
       „Mein Zuhause in bunt“, heißt es in einer groß angelegten Plakatkampagne
       des Vermietungsportals Airbnb. „Warum lande ich in einer Grauzone, wenn ich
       es teile?“
       
       Ab sofort können Plakate wie diese eingestampft werden, denn
       Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) kommt den Home-Sharern
       entgegen. Künftig darf jeder seine Wohnung sechzig Tage im Jahr vermieten,
       auch über Plattformen wie Airbnb. Voraussetzung ist allerdings eine
       Registrierung beim zuständigen Bezirksamt. Eine „lebensnahe Regelung“ nennt
       Lompscher das.
       
       Tatsächlich war im 2014 verabschiedeten Gesetz gegen Zweckentfremdung nicht
       zwischen Home-Sharern, die zum Beispiel ihre Wohnung vermieten, wenn sie in
       die Ferien fahren, und gewerblichen Anbietern von Ferienwohnungen
       unterschieden worden. In der Novelle des Gesetzes, die der Senat zur
       Kenntnis genommen hat und das bis nächsten Mai verabschiedet werden soll,
       ist dies nun anders. Doch neben der Lockerung für Home-Sharer gibt es auch
       Verschärfungen. „Wir wollen die behördlichen Eingriffsmöglichkeiten
       ausweiten“, sagte Lompscher bei der Vorstellung des Gesetzesentwurfs am
       Mittwoch.
       
       Das betrifft vor allem den spekulativen Leerstand. Hier soll die Einsetzung
       eines Treuhänders, zum Beispiel eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft,
       möglich sein, wenn sich der Eigentümer weigert, leerstehende Wohnungen zu
       vermieten. Setzt der Treuhänder eigene Gelder ein, um etwa Fenster zu
       reparieren, kann er das beim Eigentümer geltend machen. „Die ausgegebenen
       Mittel werden ins Grundbuch eingetragen“, betonte Lompscher. Es könne auch
       sein, dass da so viel reingesteckt werde, „dass der Besitz dauerhaft an den
       Treuhänder übergeht“. De facto ist das die Möglichkeit einer Enteignung,
       auch wenn Lompscher selbst das nicht so nennen möchte.
       
       Weitere Verschärfungen betreffen den Zeitraum, in dem eine Wohnung nach
       Auszug eines Mieters leer stehen darf. Dieser wurde von sechs auf drei
       Monate verkürzt. Insgesamt wurden seit der Verabschiedung des
       Zweckentfremdungsverbots 7.000 Wohnungen wieder dem Wohnungsmarkt
       zugeführt, darunter 3.700 ehemalige Ferienwohnungen, betonte Lompscher.
       
       Der Berliner Mieterverein unterstützt den Gesetzesvorstoß. Damit würden
       Defizite des bisherigen Gesetzes beseitigt und mit dem Treuhänder auch eine
       Eingriffsmöglichkeit für besonders renitente Gebäudeeigentümer geschaffen.
       Auch die Weitervermietung selbst genutzter Wohnungen befürwortet
       Mietervereins-Geschäftsführer Reiner Wild: „Nach unserer Auffassung sollten
       bis zu drei Monate möglich, aber genehmigungspflichtig sein“, erklärte
       Wild.
       
       Auch der von Airbnb finanziell unterstützte Home-Sharing Club lobte die
       Gesetzesnovelle. Airbnb selbst bekam es am Mittwoch mit dem Medienrat der
       Medienanstalt Berlin-Brandenburg zu tun. Der hat die Ausstrahlung von
       Werbespots bei zwei Berliner Radiosendern beanstandet. Diese verstießen
       gegen das Verbot der politischen Werbung im Rundfunk, erklärte der
       Medienrat am Mittwoch.
       
       13 Dec 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Uwe Rada
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Zweckentfremdungsverbot
 (DIR) Katrin Lompscher
 (DIR) Airbnb
 (DIR) Schwerpunkt Gentrifizierung in Berlin
 (DIR) Ferienwohnungen
 (DIR) Katrin Lompscher
 (DIR) Katrin Lompscher
 (DIR) Katrin Lompscher
 (DIR) Ferienwohnungen
 (DIR) Zweckentfremdung
 (DIR) Lesestück Recherche und Reportage
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Neues Zweckentfremdungsverbot: Vermietung schwer gemacht
       
       Rot-Rot-Grün verstärkt das Verbot der Vermietung von Ferienwohnungen und
       den Kampf gegen Leerstand und Abriss. Sogar Enteignungen drohen.
       
 (DIR) Neues Tourismuskonzept: Touris raus – aus der Innenstadt?
       
       Am Donnerstag wird vor Gericht über die Bierbikes verhandelt. Und was ist
       mit den Ferienwohnungen? Vier Beispiele für den Umgang mit Touristen in
       Berlin.
       
 (DIR) Wohnungspolitik in Berlin: Mieter fühlen sich alleingelassen
       
       Einigung oder Enttäuschung? Die von drastischen Mieterhöhungen betroffenen
       Neuköllner Sozialmieter nennen eine vom Senat verkündete Hilfe
       unzureichend.
       
 (DIR) Berlins Bausenatorin über Gentrifizierung: „Klare Ansagen an die Privaten“
       
       Seit einem Jahr ist Katrin Lompscher Senatorin für Stadtentwicklung. Ein
       Gespräch über Klientelpolitik für Sozialmieter, Neubauziele und ihre drei
       Wünsche.
       
 (DIR) Gesetz gegen Ferienwohnungen: Für 60 Tage Vermieter sein
       
       Das bisherige Verbot von Ferienwohnungen blieb weitestgehend wirkungslos.
       Der Senat will das ändern – und die Vermietung auf Zeit erlauben.
       
 (DIR) Zweckentfremdung in Berlin: Mit Slime gegen das Verbot
       
       Airbnb-Chef Alexander Schwarz trifft Mittes Bezirksbürgermeister Stephan
       van Dassel: Seine Lobbystrategie scheitert.
       
 (DIR) Lobbyismus von Airbnb: Die Zweckentfremdung
       
       Ein anscheinend harmloser Club wirbt für Interessen, die denen des
       US-Konzerns Airbnb ähneln. Kein Zufall, sondern Astroturfing.