# taz.de -- Anschlag auf Flüchtlingsheim: Bewährungsstrafe für Brandanschlag
       
       > Weil er ein Flüchtlingsheim in Brand setzte, wurde ein 21-Jähriger zu
       > zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Auch gegen seinen Vater läuft
       > ein Verfahren.
       
 (IMG) Bild: Die Kriegstraumata der Opfer waren dem Täter egal: beschädigtes Fenster am Heim
       
       Potsdam/Jüterbog epd | Nach einem Brandanschlag auf eine
       Flüchtlingsunterkunft in Jüterbog ist ein 21-Jähriger wegen versuchten
       Mordes, versuchter schwerer Brandstiftung und Sachbeschädigung zu zwei
       Jahren Haft verurteilt worden. Die Jugendstrafe wurde auf fünf Jahre zur
       Bewährung ausgesetzt. Der Mann, der bereits neun Monate in
       Untersuchungshaft verbracht hat, müsse zudem 200 Stunden gemeinnützige
       Arbeit „vorzugsweise in der Flüchtlingshilfe“ leisten, sagte der
       vorsitzende Richter Jörg Tiemann bei der Urteilsverkündung am Donnerstag am
       Landgericht Potsdam. (Az.: 22 KLs 16/17)
       
       Die Idee zu dem Anschlag sei vom rechtsextremen Vater des Täters gekommen,
       der seinen Sohn zunächst zu einer Tankstelle geschickt habe, um Benzin zu
       kaufen, und dann die beiden Molotow-Cocktails für den Anschlag angefertigt
       habe, sagte Tiemann in der Urteilsbegründung. Der Sohn, der bereits seit
       2013 als Teilnehmer von NPD-Demonstrationen bei der Polizei bekannt gewesen
       sei, habe die Tat gemeinsam mit einem weiteren jungen Mann sowohl aus
       „dumpfem Ausländerhass“ als auch aus dem Wunsch begangen, den Vater zu
       beeindrucken und von ihm anerkannt zu werden.
       
       Bei dem Anschlag auf eine Unterkunft alleinreisender minderjähriger
       Flüchtlinge im Oktober 2016 entstand ein Sachschaden in Höhe von rund 1.500
       Euro, Menschen kamen nicht zu Schaden. Einer der beiden gegen die
       Unterkunft geworfenen Brandsätze setzte eine Gardine in Brand, das Feuer
       konnte schnell unter Kontrolle gebracht werden. In dem Flüchtlingsheim
       lebten zur Zeit des Anschlags 20 junge Flüchtlinge. Dass die Bewohner
       ausnahmslos durch Kriegserfahrungen traumatisiert gewesen seien und der
       Anschlag bei ihnen Erinnerungen an Kriegserlebnisse wecken würde, sei „dem
       Angeklagten gänzlich egal“ gewesen, betonte Tiemann.
       
       Die Staatsanwaltschaft hatte viereinhalb Jahre Haft gefordert, die
       Verteidigung eine Bewährungsstrafe. Der 21-Jährige hatte zunächst
       angegeben, die Tat alleine begangen zu haben. Im Verlauf des Verfahrens
       waren jedoch ein 19-jähriger mutmaßlicher Mittäter und der Vater des
       21-Jährigen als möglicher Anstifter in den Blick gerückt. Gegen beide
       laufen eigene Verfahren, der Vater sitzt seit einigen Wochen in
       Untersuchungshaft.
       
       23 Nov 2017
       
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