# taz.de -- Antrag der ostdeutschen Bundesländer: SED-Opfer weiter entschädigen
       
       > 2019 endet die Antragsfrist für Personen, die wegen politischer
       > Verfolgung in der DDR entschädigt werden wollen. Kippt der Bundesrat die
       > Frist?
       
 (IMG) Bild: Viele politische Gegner der SED-Diktatur saßen in Berlin-Hohenschönhausen in Haft
       
       ## Das Neue
       
       Wer in der DDR politisch verfolgt wurde, soll auch nach dem Jahr 2019 einen
       Antrag auf Rehabilitierung stellen können. Das fordert ein gemeinsamer
       Antrag der ostdeutschen Bundesländer Berlin, Brandenburg,
       Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, der am
       Freitag in die Bundesratssitzung eingebracht wird. Nach der geltenden
       Rechtslage könnte ein Antrag auf Rehabilitierungsleistungen nur bis zum
       Jahresende 2019 gestellt werden. Diese Frist soll mit der
       Bundesratsinitiative ausgesetzt oder zumindest um zehn Jahre verlängert
       werden.
       
       ## Der Kontext
       
       Grundlage der Leistungen für erlittenes Unrecht während der SED-Diktatur
       sind die drei sogenannten Unrechtsbereinigungsgesetze. Sie regeln die
       strafrechtliche, verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung.
       Strafrechtlich relevante Anträge sind an die Landgerichte zu stellen. Über
       alle anderen Anträge entscheiden Mittelbehörden wie Regierungspräsidien
       oder Landesdirektionen. Personen, die Haftzeiten und gesundheitliche
       Schädigungen nachweisen können, erhalten bis zu 300 Euro monatlich.
       Verwaltungsrechtliche Eingriffe wie Vermögensentzug oder berufliche
       Schikanen oder Berufsverbote werden ebenfalls entschädigt.
       
       Die Anzahl der Anträge auf gerichtliche Rehabilitierung sank von über
       30.000 im Jahr 1993 auf weniger als zehntausend im Jahr 1996. Seither
       schwankt die Zahl zwischen 3.000 und 6.000 Anträgen. Die Antragsfristen für
       Geschädigte waren in der Vergangenheit bereits mehrfach verlängert worden.
       Seit fünf Jahren wird über eine Entfristung diskutiert. Ob die
       westdeutschen Bundesländer dem Antrag zustimmen, ist nach taz-Recherchen
       noch nicht entschieden.
       
       ## Die Reaktionen
       
       Die Bundesstiftung Aufarbeitung begrüßte die Absicht. „Viele Betroffene von
       politischer Haft und Verfolgung haben die gesetzlichen Möglichkeiten noch
       nicht in Anspruch nehmen können“, sagte Geschäftsführerin Anna Kaminsky.
       Stiftungssprecher Tilman Günther ergänzte, dass Betroffene aufgrund
       traumatischer Erfahrungen oft lange Zeit benötigen, Rehabilitierungsanträge
       zu stellen.
       
       Sachsens Stasi-Landesbeauftragter Lutz Rathenow sieht in einer möglichen
       Entfristung einen ersten Schritt, verweist aber auch auf einen inhaltlichen
       Novellierungsbedarf der Unrechtsbereinigungsgesetze. Nach seiner Erfahrung
       bei der Opferberatung entdeckten viele erst bei anstehendem Renteneintritt
       ein Problem in ihrer Biografie. Die geplante Aufhebung der Antragsfrist
       signalisiere, „dass der Staat Geschichte nicht verdränge und sich vor
       Aufarbeitung drückt“.
       
       ## Die Konsequenz
       
       Endet die Antragsfrist im Jahr 2019, blieben möglicherweise Tausende
       SED-Opfer ohne Rehabilitierung. Darauf deutet die konstant hohe Zahl an
       Anträgen hin. Kommt der Antrag der ostdeutschen Länder durch, ließe er die
       Möglichkeit zu, dass auch Kinder und Verwandte für ihre Eltern
       Entschädigungsanträge stellen dürfen.
       
       13 Dec 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Michael Bartsch
       
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