# taz.de -- Streit im Abgeordnetenhaus: Opposition will früher abschieben
       
       > Hätte mit einer schnelleren Abschiebung der Mord im Tiergarten verhindert
       > werden können? Darüber streitet der Innenausschuss im Berliner
       > Landesparlament.
       
 (IMG) Bild: Verteidigt das Vorgehen der Behörden: Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD)
       
       Die Stimmung im Innenausschuss ist gereizt. Punkt zwei auf der
       Tagesordnung: Umgang mit ausreisepflichtigen Straftätern. Allen voran ist
       es der innenpolitische Sprecher der CDU, Burkard Dregger, der treibt. CDU,
       AfD und FDP unterstellen dem rot-rot-grünen Senat, nicht genug
       Abschiebungen vorzunehmen. Der Mord an der 60-jährigen Susanne F. im
       Tiergarten dient ihnen als Beispiel.
       
       Die Kunsthistorikerin war Anfang September gegen 22 Uhr im Tiergarten auf
       dem Weg vom Schleusenkrug zur U-Bahn-Haltestelle getötet worden. Der Fall
       hatte großes Aufsehen und Betroffenheit ausgelöst. „Jeder kennt diesen
       Weg“, sagte der innenpolitische Sprecher der Grünen, Benedikt Lux, am
       Montag. Der Tatverdächtige, ein 18-jähriger Russe, hatte unter den
       Obdachlosen im Tiergarten gelebt. Seither wird dort „aufgeräumt“. Dass die
       Opposition über den Fall diskutieren will, hat aber mit der Vorgeschichte
       von Ilyas A. zu tun. Der Mann, inzwischen in Untersuchungshaft, war schon
       vorher justizbekannt.
       
       Wie der Innensenator am Montag berichtete, war A. im Herbst 2014 allein
       nach Berlin eingereist, nachdem er zuvor mit seiner Familie nach Polen
       abgeschoben worden war. Nach Polen sollte der damals Minderjährige
       eigentlich auch zurückgeführt werden. Grundlage dafür war das
       Dublin-Abkommen. Doch dann wurde A. in Berlin straffällig und kam am 1.
       Juli 2016 in Untersuchungshaft.
       
       ## Drei Raubüberfälle
       
       Drei Raubüberfalle – die Opfer sollen hochbetagte Rentnerinnen gewesen sein
       – brachten ihm eine eineinhalbjährige Jugendstrafe ein. Im Dezember 2016
       wurde der Minderjährige aus der Haft entlassen. Die Abschiebung in die
       Russische Föderation sei daran gescheitert, dass eine kindgerechte
       Inobhutnahme durch die russische Seite nicht gewährleistet gewesen sei, so
       Geisel. Am 10. August 2017 wurde A. volljährig. Die Inobhutnahme war damit
       obsolet.
       
       Doch diesmal scheiterte die Abschiebung Geisel zufolge zunächst daran, dass
       A.s Betreuer einen Rechtsschutzantrag beim Verwaltungsgericht stellte,
       dann, weil A. in Parks lebte und sein Aufenthaltsort unbekannt war. Erst am
       4. September, einen Tag vor der Tat, sei der Ausländerbehörde sein
       Bewohnerausweis für eine Notunterkunft vorgelegt worden. Eine
       Sofort-Einzelabschiebung sei aber nicht möglich gewesen, weil dazu eine
       Sicherheitsbegleitung der Bundespolizei erforderlich gewesen wäre. Das
       erfordere einen Vorlauf von vier Wochen. Die Alternative wäre ein
       „Sammelcharter“ in die Russische Föderation gewesen. Doch der sei zwischen
       dem 10. August und dem 5. September nicht durchgeführt worden.
       
       ## Nicht auf Verdacht einsperren
       
       CDU-Mann Dregger war der Meinung, A. hätte schon drei Monate vor seiner
       Volljährigkeit in Abschiebehaft genommen werden müssen. Geisel weist das
       zurück: „Menschen auf Verdacht einsperren?“ Damit, so der Innensenator
       direkt an Dregger gewandt, „spielen Sie Rechtspopulisten in die Hände“. Im
       Übrigen könne man Berlin nicht nachsagen, in Sachen Abschiebungen untätig
       zu sein.
       
       2017 seien bereits 1.500 Menschen abgeschoben worden. Im bundesweiten
       Ranking liege Berlin damit auf dem 5. Platz. Täter, die Gewaltdelikte
       begangen haben, würden konsequent abgeschoben. „Aber selbstverständlich
       handelt Berlin rechtsstaatlich.“
       
       27 Nov 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Plutonia Plarre
       
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