# taz.de -- Amri-Untersuchungsausschuss in Berlin: Viele Unklarheiten bei Überwachung
       
       > Die Berliner Polizei hat bei der Überwachung des späteren Attentäters
       > Anis Amri viele Fehler gemacht, sagt Sonderermittler Jost als Zeuge im
       > U-Ausschuss.
       
 (IMG) Bild: Konnte auch nicht alles aufklären: Bruno Jost, Amri-Sonderermittler des Senats, am Freitag im Parlament
       
       Berlin (dpa) | Bei der Überwachung des Terroristen Anis Amri im Sommer 2016
       wusste bei der Berliner Polizei nach Einschätzung von Sonderermittler Bruno
       Jost die rechte Hand nicht, was die linke macht. Observation und
       Telefonüberwachung seien nicht abgestimmt gewesen, sagte Jost am Freitag im
       Untersuchungsausschuss des Abgeordnetenhauses zum Terroranschlag auf dem
       Berliner Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche.
       
       Der islamistische Attentäter war am 19. Dezember 2016 mit einem gekaperten
       Laster in die Menge gerast. Zwölf Menschen starben. Amri war der Polizei
       lange zuvor als Drogenhändler und potenzieller Islamist bekannt und auch
       mehrfach festgenommen worden. Durch eine Reihe von Behördenpannen in
       mehreren Bundesländern kam es nicht dazu, Amri in U-Haft zu bringen oder
       auszuweisen.
       
       Der frühere Bundesanwalt Jost war vom Senat eingesetzt worden und hatte
       seinen Abschlussbericht im Oktober öffentlich vorgestellt. Am Freitag war
       der 68-Jährige als Zeuge im Ausschuss.
       
       Aus der Telefonüberwachung Amris in Berlin ergaben sich laut Jost immer
       mehr Hinweise auf gewerbsmäßigen Drogenhandel. Doch die bis Mitte Oktober
       2016 mögliche Observierung – zunächst wegen eines anderen Verdachts – habe
       die Polizei schon am 15. Juni eingestellt. „Warum, ist mir nicht klar
       geworden“, so Jost. Auch wer es anordnete, sei offen geblieben. Zudem seien
       die Observierer nie samstags oder sonntags unterwegs gewesen. Amri habe sie
       auch abgeschüttelt.
       
       Es wäre möglich gewesen, den Verdacht des gewerbsmäßigen Drogenhandels zu
       untermauern, unterstrich Jost. „Das hätte zu einer Festnahme führen
       können.“ Die Generalstaatsanwaltschaft trage eine Mitverantwortung. Sie sei
       zwar erst später über die eingestellte Observierung informiert worden, habe
       aber in dem Verfahren nicht bei der Polizei nachgefragt. „Ein wacheres Auge
       wäre angebracht gewesen.“
       
       10 Nov 2017
       
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