# taz.de -- Verwertung von Sprachkonstrukten: Vong Kohle her hab ich 1 1a Idee
       
       > Die Agentur SchrittMedia sichert sich die Nutzungsrechte von „Vong“ und
       > „I bims“. Die Etablierung als Marke ist das Ende des Phänomens.
       
 (IMG) Bild: Ihre Eintragung als Marke werden die Popularität von „Vong“ und „I bims“ nicht steigern
       
       Sprachkonstrukte aus „Vong“ (von) und „I bims“ (Ich bin's) haben sich in
       den vergangenen zwei Jahren [1][zum Massenphänomen in sozialen Medien
       entwickelt]. Auf der Suche nach dem Ursprung landet man entweder beim
       Rapper Money Boy oder stößt auf die Facebook-Seite [2][„Nachdenkliche
       Sprüche mit Bilder“], die kitschige Bilder mit grammatikalisch falschen
       Sprüchen postet. Mittlerweile sind die Ausdrücke in der Sprache einiger
       junger Menschen und in der Werbung etabliert. So bauten Vodafone und
       Sparkasse in ihren Anzeigen den Ausdruck „vong“ ein.
       
       Da dachte sich wohl auch die Werbeagentur SchrittMedia: Wieso sollte man
       mit einem sprachlichen Phänomen von Jugendlichen kein Geld verdienen, und
       sicherte sich jüngst die Markenrechte der Ausdrücke „Vong“ und „I bims“.
       
       Die Eintragung als Marke berechtigt SchrittMedia zur exklusiven Vermarktung
       der Ausdrücke als Schriftzug auf Klamotten, Tassen und Gepäckstücken. 1.500
       bis 2.200 Produkte zeigt die Amazon-Produktsuche bei Eingabe der beiden
       Ausdrücke an. Ein großer Markt also, den SchrittMedia gerne für sich hätte.
       Derzeit macht sich das Unternehmen daran, Blogger und Facebook-User, die
       neben ihren Beiträgen auch Tassen und T-Shirts mit diesen Ausdrücken
       bedrucken, aus dem Geschäft zu drängen, [3][berichtet das Online-Magazin
       OMR].
       
       Das Markengesetz dient dem Zweck, die Bezeichnung eines Produkts oder einer
       Dienstleistung und damit die Vermarktung zu sichern. Sprache wird jedoch
       gerade dadurch zu Sprache, da sie von einer Vielzahl von
       Kommunikationsteilnehmern genutzt wird.
       
       Einen gebräuchlichen sprachlichen Ausdruck als originäre Bezeichnung für
       das eigene Produkt zu verwenden, bedarf einiger Fantasie. Juristisch dürfte
       SchrittMedia wohl vor allem dadurch erfolgreich sein, da die
       „Vongolisch“-Sprechenden kaum das Kapital aufbringen werden, sich gegen den
       Aneignungsversuch von SchrittMedia zu wehren.
       
       Bleibt zu hoffen, dass die „Vongolen“ nicht ihre eigene Sprache verlieren,
       sondern neue Ausdrücke (er)finden, die sie grammatikalisch verhunzen
       können. Denn wer verwendet schon gerne eine Ausdrucksweise, die zum
       Geschäftsmodell geworden ist?
       
       2 Nov 2017
       
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