# taz.de -- Kohlekonzerne klagen gegen EU-Vorgaben: Streit um die Grenzwerte
       
       > Die Regierung geht nicht gegen schärfere EU-Vorgaben zu
       > Kraftwerksemissionen vor – die deutschen Braunkohlekonzerne hingegen
       > schon.
       
 (IMG) Bild: Stinker: Kohlekraftwerk Moorburg in Hamburg
       
       Die ostdeutschen Braunkohle-Betreiber Leag und Mibrag haben beim
       Europäischen Gericht zusammen mit den Branchenverbänden Debriv und Euracoal
       Klage gegen die neuen Emissionsgrenzwerte für Kraftwerke eingereicht. Nach
       Ansicht der Kläger ist der Beschluss nicht rechtmäßig zustande gekommen,
       sagte Leag-Sprecher Thoralf Schirmer der taz. Zudem seien die neuen
       Grenzwerte für Stickoxide nicht korrekt berechnet worden.
       
       Auf die neuen Grenzwerte hatte sich die EU im April dieses Jahres nach
       langem Streit geeinigt. Die Bundesregierung hatte gegen die Verordnung
       gestimmt, weil sie die Stickoxid-Grenzwerte – ebenso wie nun die
       Braunkohleindustrie – für „nicht sachgerecht“ hielt.
       
       Trotzdem hat das SPD-geführte Bundesumweltministerium darauf verzichtet,
       bis zum Ende der Frist am Wochenende Klage gegen die neuen Vorgaben
       einzulegen – entgegen der Forderung mehrerer Ministerpräsidenten.
       „Rechtliche Schritte haben wir unsererseits immer abgelehnt, weil sie kaum
       Aussicht auf Erfolg haben werden“, sagte Ministeriumssprecher Andreas
       Kübler der taz. Zudem gebe es die Möglichkeit, in Einzelfällen Ausnahmen
       zuzulassen.
       
       Viele Experten gehen davon aus, dass ein Großteil der deutschen
       Kohlekraftwerke die neuen Grenzwerte für Stickoxide und Quecksilber, die
       von 2021 an gelten sollen, nicht einhalten. Sie müssten dann abgeschaltet
       oder nachgerüstet werden, sofern sie keine Ausnahmegenehmigung bekommen.
       Umweltverbände hatten die neue Regelung als großen Fortschritt begrüßt,
       auch weil er den Ausstieg aus der Kohlenutzung beschleunigen könnte.
       
       Neben der Klage der deutschen Industrie, der sich noch weitere Unternehmen
       anschließen können, geht auch Polen gegen die neuen Regeln vor. Eine
       Entscheidung wird frühestens in einem Jahr erwartet. Auch die Umsetzung der
       EU-Vorgaben in nationales Recht soll im Lauf des kommenden Jahres
       geschehen. Derzeit erarbeite das Umweltbundesamt dafür die Grundlagen, hieß
       es im Umweltministerium.
       
       14 Nov 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Malte Kreutzfeldt
       
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