# taz.de -- Neuer Termin für Glyphosat-Zulassung: EU-Kommission will Kompromiss
       
       > Der Streit über den von Monsanto entwickelten Unkrautvernichter steuert
       > auf den Showdown zu. In zwei Wochen soll in Brüssel erneut entschieden
       > werden.
       
 (IMG) Bild: Protestaktion in Hamburg gegen das Monsanto-Herbizid Roundup
       
       Brüssel dpa | Die EU-Kommission will den umstrittenen Unkrautvernichter
       Glyphosat nur noch fünf statt zehn weitere Jahre zulassen, muss aber auch
       dafür um eine Mehrheit zittern. Die Grünen – mögliche neue Regierungspartei
       in Berlin – kritisieren auch den neuen Vorschlag. Und EU-Diplomaten
       äußerten am Freitag Zweifel, ob er im Kreis der EU-Länder den nötigen
       Rückhalt findet.
       
       Der Unkrautvernichter wird weltweit genutzt, er steht aber im Verdacht,
       Krebs zu erregen und die Umwelt zu schädigen. Die aktuelle Zulassung in
       Europa läuft Mitte Dezember aus. Da die EU-Kommission für eine Verlängerung
       um zehn Jahre [1][keine Unterstützung fand,] schlug sie am Donnerstagabend
       fünf Jahre vor. Experten der EU-Länder sollen am 9. November entscheiden.
       
       Ob Deutschland den Vorschlag mitträgt, ist fraglich. Schon die amtierende
       Bundesregierung ist in der Frage uneins und hat sich im Kreis der EU-Länder
       enthalten. Die Grünen kämpfen als Partner einer möglichen Jamaika-Koalition
       gegen Glyphosat. „Der neue Vorschlag ist ein reiner Scheinkompromiss, wenn
       sich außer der Jahreszahl nichts ändert“, erklärte der
       Bundestagsabgeordnete Harald Ebner am Freitag.
       
       Zwar hatte auch das Europaparlament eine Frist bis 2022 gefordert, also
       ebenfalls fünf Jahre. Dabei gehe es aber nicht um eine reine Verlängerung,
       sondern um den schrittweisen Ausstieg, betonte Ebner. „Solange die
       EU-Kommission davon nichts in ihren Vorschlag aufnimmt, wird er keine
       Mehrheit finden.“ Die Zeit sei reif für den Glyphosat-Ausstieg.
       
       Die Kommission spielt den Ball jedoch zurück. Sie verweist auf die
       EU-Verordnung über Pflanzenschutzmittel, wonach auch nach einer
       europäischen Zulassung jedes Mitgliedsland selbst noch einmal entscheiden
       und bei ernsten Bedenken die Lizenz verweigern kann. „Ein
       Pflanzenschutzmittel darf nur in Verkehr gebracht oder verwendet werden,
       wenn es in dem betreffenden Mitgliedstaat gemäß der vorliegenden Verordnung
       zugelassen wurde“, heißt es im Regelwerk.
       
       ## Mitgliedsstaaten können verbieten
       
       Eine Kommissionssprecherin betonte am Freitag: „Die Mitgliedstaaten sind
       dafür verantwortlich, Pflanzenschutzmittel auf ihren Märkten zuzulassen. Es
       ist ihre Verantwortung zu entscheiden, für wie lange und welche Bedingungen
       für die Nutzung der Produkte gelten.“ Wenn unmittelbare Sorge um die
       Gesundheit von Menschen bestehe, könnten die Mittel sofort vom Markt
       genommen werden. Gebe es solche Bedenken nicht, könne dies mit einer kurzen
       Übergangsfrist geschehen.
       
       Wissenschaftler sind uneins über das Krebsrisiko durch Glyphosat. Die
       Internationale Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation
       (IARC) stufte Glyphosat 2015 als „wahrscheinlich krebserregend“ für
       Menschen ein. Die EU-Lebensmittelbehörde Efsa und die Chemikalienagentur
       Echa kamen aber zu dem Schluss, dass verfügbare wissenschaftliche
       Erkenntnisse für eine solche Einstufung nicht ausreichten. Umweltschützer
       zweifeln ihrerseits an der Aussagekraft der zugrundeliegenden Studien.
       
       27 Oct 2017
       
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