# taz.de -- EU arbeitet an Öko-Verordnung: Weniger Chemie, mehr Biosaatgut
       
       > Letzte Runde im Streit über die neuen Regeln für Bio-Nahrungsmittel: Was
       > würde der Entwurf für die geplante Öko-Verordnung bringen?
       
 (IMG) Bild: Glückliches Huhn? Fortschritte in den Regeln für Tierhaltung gibt es nur kleine
       
       Berlin taz | Der Kampf um neue Regeln für Biolebensmittel soll am Montag
       nach über drei Jahren in die letzte Runde gehen: In Brüssel wollen die
       EU-Staaten über eine neue Öko-Verordnung abstimmen, die Vertreter von
       Kommission, Parlament und Rat ausgehandelt haben.
       
       Doch in letzter Minute habe Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU) auf
       Bitten der Branche eine Vertagung auf Januar beantragt, berichtete der
       Deutsche Bauernverband am Freitag. Das Ministerium teilte der taz dazu am
       Sonntag lediglich mit: „Es bleibt abzuwarten, wie sich die Mitgliedstaaten
       in der Sitzung zu den im Raum stehenden Vorschlägen positionieren.“
       
       Sollten die Regierungen zustimmen, könnte am Mittwoch auch der
       Agrarausschuss des Europäischen Parlaments grünes Licht geben. Dann dürfte
       die nun von Juristen überarbeitete Vorlage Gesetz werden.
       
       Darüber, was sie bringt, wird immer noch erbittert gestritten, teils mit
       irreführenden Informationen oder Halbwahrheiten. Die meisten Verbände der
       deutschen Biobranche und alle Bundesländer lehnen den Entwurf ab, die
       EU-Kommission und die Grünen im Europäischen Parlament sind dafür. Im
       Folgenden die wichtigsten Punkte, die die neue Verordnung ändern würde:
       
       ## Weniger Pestizide
       
       Die geplante Öko-Verordnung könnte dazu führen, dass Bio-Lebensmittel noch
       weniger chemisch-synthetische Pestizide enthalten. Denn sie verpflichtet
       Bauern und andere Bio-Unternehmer stärker als bislang dazu, sich gegen die
       Verschmutzung ihrer Produkte zu schützen. Die Vorsorgemaßnahmen müssen dem
       Risiko „angemessen“ sein. Näheres kann die EU-Kommission in einer
       Durchführungsverordnung regeln.
       
       Die neuen Regeln könnten den Behörden und Kontrollstellen aber eine Menge
       Zusatzarbeit bescheren, die sie etwa vom Kampf gegen Betrüger abhält. Denn
       laut Artikel 20b müssen sie bei Pestizidfunden eine „offizielle
       Untersuchung“ einleiten. Bis die Ergebnisse da sind, dürfen die Produkte
       nicht verkauft werden, was den Bauern das Leben schwerer macht. Der Entwurf
       nennt keine Mindestmengen, sodass das Verfahren wohl sogar bei minimalen
       Dosen ablaufen muss. Der Unterhändler des EU-Parlaments, der grüne
       Abgeordnete Martin Häusling, interpretiert den Text aber anders. Im besten
       Fall sind die Formulierungen nicht klar genug.
       
       Mit dem stärkeren Schutz vor Pestiziden will vor allem die EU-Kommission
       die Erwartung vieler Verbraucher erfüllen, dass Bio-Ware „keine Pestizide
       hat“. Die deutschen Branchenverbände kritisieren aber, dass nun die
       Öko-Bauern den Schaden haben, wenn von ihren konventionellen Nachbarn
       Pestizide herüberwehen.
       
       ## Neue Bio-Saatgutsorten
       
       Die Verordnung könnte mehr Vielfalt bei Öko-Saatgut bringen. Bislang dürfen
       zum Beispiel alte Landsorten nicht vermarktet werden, weil sie zu heterogen
       sind, also die einzelnen Exemplare größere Unterschiede aufweisen als vom
       Saatgutrecht erlaubt. Die neue Verordnung hebt dieses Verbot für die
       Biobranche auf. Züchter, Sammler und Händler müssen bei heterogenem
       Material lediglich die zuständige Behörde informieren. Teure
       Registrierungen fallen weg. Während einer siebenjährigen Versuchsphase muss
       die EU-Kommission Kriterien für die Zulassung von öko-gezüchteten Sorten
       festlegen.
       
       ## Mehr Bio-Zuchttiere
       
       Die Mitgliedstaaten müssen öffentlich zugängliche Datenbanken nun auch über
       die verfügbaren Bio-Zuchttiere anlegen. Ausgenommen sind Küken. Bisher
       schreibt die EU solche Datenbanken nur für Bio-Saatgut vor. Sie sollen dazu
       führen, dass die Öko-Bauern mehr Biomaterial benutzen. Denn wenn
       Bio-Zuchttiere oder -Saatgut nicht erhältlich sind, dürfen Ökolandwirte wie
       schon jetzt auf konventionelle Angebote zurückgreifen.
       
       ## Strengere Import-Regeln
       
       Künftig gelten für Importe von außerhalb der Europäischen Union
       grundsätzlich die gleichen Regeln wie für in der EU erzeugte Ware. Bisher
       erarbeiten die Kontrollstellen für die einzelnen Länder eigene Standards,
       die von der Kommission genehmigt werden und in Details von der
       EU-Öko-Verordnung nach unten abweichen können. Nun soll die Verordnung
       direkt angewendet werden. Die EU-Kommission darf aber Ausnahmegenehmigungen
       für den Einsatz etwa bestimmter Pestizide oder Dünger erteilen, falls das
       beispielsweise das Klima in dem Land erfordern sollte. Staaten wie die USA
       werden bevorzugt: Mit ihnen hat die EU Handelsabkommen geschlossen, wonach
       beide Parteien ihre Bio-Siegel gegenseitig anerkennen, obwohl sie sich
       teilweise unterscheiden.
       
       ## Bioanbau nur mit Erde
       
       Derzeit dürfen Bio-Pflanzen in einigen EU-Ländern auch auf Substrat
       angebaut werden, also ohne Erde. Das verbietet die neue Verordnung.
       Ausnahmen gibt es nur noch für bestimmte Arten wie Chicoree. Und für alle
       während der zehn Jahre nach Inkrafttreten der Regeln für bereits Ende Juni
       2017 zertifizierten Gewächshäuser in Finnland, Schweden und Dänemark. Ohne
       das Verbot würde der Bioanbau ohne Erde wohl zunehmen, weil er
       wirtschaftlich attraktiv ist. Er widerspricht aber dem Bio-Prinzip der
       bodengebundenen Produktion.
       
       ## Weniger Vor-Ort-Kontrollen
       
       Biohöfe mit geringem Risiko und ohne Verstöße gegen „die Integrität“ ihrer
       Öko-Produkte in den vergangenen drei Jahren sollen nur noch alle zwei Jahre
       statt jährlich vor Ort kontrolliert werden müssen. Die Integrität ist laut
       Artikel 43(l) verletzt, wenn ein Regelverstoß absichtlich beziehungsweise
       wiederholt begangen wird. Oder wenn der Verstoß die Bio-Eigenschaft des
       Produkts betrifft. Genauer definiert ist das nicht, sodass Kontrollstellen
       befürchten: Die meisten Betriebe würden nur noch alle zwei Jahre besucht.
       Damit würde das Bio-Siegel Glaubwürdigkeit verlieren. Unterhändler Häusling
       dagegen sagt, nur eine Minderheit der Betriebe würde in den Genuss dieser
       Regel kommen. Und die Kommission könne in einem Durchführungsrechtsakt
       Unklarheiten beseitigen.
       
       ## Kaum Neues in den Ställen
       
       Es wird weiter keine Obergrenze für die Tiere pro Betrieb geben. Ställe
       etwa mit zehntausenden Legehennen können also bestehen bleiben. Auch die
       neue Verordnung enthält keine konkreten Vorgaben, wie gesund ein Biotier
       sein muss. Das Kürzen von Schnäbeln wird ausnahmsweise zulässig sein. Das
       ist aber nichts Neues, selbst wenn diese Möglichkeit in Deutschland
       praktisch keine Rolle spielte. Ein echter Rückschritt ist allerdings, dass
       die Elterntiere von Geflügel künftig ausdrücklich ohne Grünauslauf gehalten
       werden dürfen. Eine überdachte Freifläche („Veranda“) reicht. Das wird
       teilweise schon jetzt erlaubt, obwohl es dem Wortlaut den bislang geltenden
       Regeln widerspricht.
       
       19 Nov 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jost Maurin
       
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