# taz.de -- Massentierhaltung in Brandenburg: Gericht stoppt Schweinefabrik
       
       > Ein Potsdamer Gericht hält die Mastanlage in Haßleben für unzulässig –
       > zumindest in der Bauplanung. Aber über Tierschutzfragen wurde nicht
       > entschieden.
       
 (IMG) Bild: Seit 14 Jahren protestieren Tierschützer*innen mittlerweile gegen den Mastbetrieb in Haßleben
       
       Berlin taz | Schwein gehabt: Nach jahrelangem Streit über die geplante
       Schweinemastanlage in Haßleben in der brandenburgischen Uckermark ist das
       Projekt zunächst gestoppt. Das Verwaltungsgericht Potsdam hat die 2013 vom
       Landesumweltamt erteilte Genehmigung aufgehoben. Groß gefeiert hätten sie
       aber trotzdem nicht, sagt Sybilla Keitel von der Bürgerinitiative „Kontra
       Industrieschwein“, die die Klage vom Bund für Umwelt und Naturschutz
       Deutschland (BUND), dem Naturschutzbund Deutschland (Nabu) und dem
       Deutschen Tierschutzbund unterstützt hat. „14 Jahre Widerstand sind eine
       lange Zeit. Wir waren platt.“
       
       Das Gericht entschied nun allerdings nicht wegen der erheblichen Bedenken
       in Tier- und Umweltschutz, sondern aufgrund von „bauplanungsrechtlichen
       Mängeln“. Die Akten seien derart defizitär und wenig sorgfältig
       zusammengetragen worden, dass sie für das Gericht keine Grundlage zur
       Entscheidung bieten konnten, beschreibt Keitel die Situation im
       Gerichtssaal. Immer wieder hätten die Richter betont, wie schlampig der
       Antrag aussehe. „Aufgrund ganz einfacher planungsrechtlicher Fragen wurde
       die Genehmigung kassiert“, bestätigt Klägeranwalt Peter Kremer. Eine
       Berufung ließ das Gericht deshalb auch gar nicht erst zu.
       
       Seit 2004 planten Investoren, die in der DDR für 150.000 Schweine genutzte
       und im Jahr 1991 stillgelegte Schweinezucht- und Mastanlage wieder in
       Betrieb zu nehmen. Neun Jahre lang konnten Tier- und Umweltschützer*innen
       das verhindern.
       
       Doch ein niederländischer Unternehmer wollte Mitte der Nullerjahre dann
       eine Anlage für ursprünglich 85.000 Schweine bauen. Schnell formierte sich
       Widerstand „gegen diese tierquälerische und umweltschädigende gigantische
       Großanlage“, wie sich der Deutsche Tierschutzbund in einer Mitteilung
       erinnert. 2013 genehmigte das Landesumweltamt dann jedoch die Anlage für
       37.000 Tiere.
       
       ## Landesumweltamt will „weitere Schritte prüfen“
       
       Wie die Tierschützer*innen schreiben, sollten Zuchtsauen größtenteils
       einzeln in Kastenständen gehalten werden. Für die Mastschweine war
       vorgesehen, sie in Buchten mit Vollspaltenboden unterzubringen.
       Umweltschützer*innen fürchten zudem schädliche Auswirkungen für die
       umliegende Natur – wie den Kuhzer See und den Kuhzer Grenzbruch – durch die
       anfallende Gülle.
       
       Der Anwalt des Bauunternehmens, Matthias Dombert, zeigte sich dennoch
       zuversichtlich, dass die Pläne umgesetzt werden können. Inzwischen gebe es
       bessere Filtertechnik, sodass die Auswirkungen auf die Umwelt geringer
       ausfielen. Sybilla Keitel widerspricht entschieden: „Vor dem Hintergrund
       von Umwelt-, Tier- und Brandschutz ist diese Anlage einfach ein Ding der
       Unmöglichkeit.“
       
       All diese Argumente wurden vom Verwaltungsgericht Potsdam nun noch nicht
       berücksichtigt. Das könnte aber passieren, wenn Landesumweltamt und
       Investor Berufung beim Oberverwaltungsgericht einlegen. Thomas Frey vom
       Landesumweltamt sagte: „Wir warten die schriftliche Urteilsbegründung ab,
       bevor wir weitere Schritte prüfen.“ Keitel dagegen hofft, dass das Urteil
       so bald wie möglich rechtskräftig wird, „dann machen wir auch eine Flasche
       Sekt auf“.
       
       17 Oct 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Hanna Voß
       
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