# taz.de -- Urteil des Europäischen Gerichtshofes: Hamas bleibt vorerst auf EU-Terrorliste
       
       > Die Hamas hatte gegen die Verlängerung des Eintrags geklagt. Auf der
       > Terrorliste zu stehen, bedeutet für Organisationen, dass ihnen Geld
       > vorenthalten wird.
       
 (IMG) Bild: Ein Hamas-Mitglied bei einer Parade im Gaza-Streifen
       
       Luxemburg dpa | Die EU kann nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs
       (EuGH) ihre Strafmaßnahmen gegen die radikal-islamische Hamas bis auf
       Weiteres aufrecht erhalten. Ein vorangegangenes Urteil, in dem das
       untergeordnete EU-Gericht das Einfrieren von Geldern für nichtig erklärt
       hatte, sei hinfällig, befanden die Luxemburger Richter am Mittwoch
       (Rechtssache C-79/15 P). Das EU-Gericht muss sich nun erneut mit der Sache
       befassen.
       
       Die EU hatte die Hamas im Jahr 2001 auf ihre Terrorliste gesetzt. Damit
       verbunden waren Vermögenssperren. Die Gruppe, die seit 2007 den
       Gazastreifen beherrscht, hatte nicht gegen die ursprüngliche Einstufung
       geklagt, jedoch gegen Beschlüsse, mit der ihre Einstufung verlängert worden
       war.
       
       Die Luxemburger Richter befanden nun, dass die EU lediglich die
       ursprüngliche Entscheidung 2001 auf Beschlüsse zuständiger Behörden stützen
       müsse, für die Verlängerung reichten wie geschehen Informationen aus der
       Presse und dem Internet. Dies hatte das EU-Gericht zuvor angezweifelt.
       
       Hamas-Sprecher Fausi Barhum sagte, die Organisation berate über die
       Entscheidung. Auch das israelische Außenministerium wollte das Urteil
       prüfen.
       
       Die Tamilenorganisation Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE) in Sri
       Lanka stand dem EuGH zufolge hingegen zuletzt zu Unrecht auf der
       EU-Terrorliste. Die EU-Staaten begründeten demnach nicht ausreichend,
       weshalb sie nach der militärischen Niederlage der LTTE gegen die Regierung
       im Jahr 2009 davon ausgingen, dass die Organisation weitere Anschläge
       verüben würde. Das Einfrieren von Geldern zwischen 2011 und 2015 sei
       demnach nichtig (Rechtssache C-599/14 P).
       
       26 Jul 2017
       
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