# taz.de -- Heimpflege: Immer noch allein
       
       > Trotz des Streits um die Betreuungsquote bleibt es bei nur einer
       > Nachtwache für bis zu 50 Personen. Der neue Gesetzentwurf enthält nur
       > Versprechungen
       
 (IMG) Bild: Musste 2015 wegen Missständen beinahe dichtmachen: Pflegeheim in Kirchhuchting
       
       Eine Nachtwache soll auch weiterhin alleine mit 50 BewohnerInnen in
       Pflegewohnheimen klarkommen. Das sieht der Gesetzentwurf der
       Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne) immer noch vor. Trotz eines auch
       koalitionsinternen Streits um die Neufassung des Bremischen Wohn- und
       Betreuungsgesetzes (BremWoBeG) hat sich daran nur wenig geändert. Der
       Vorsitzende der Sozialdeputation, Klaus Möhle (SPD), hatte den Entwurf
       aufgrund der schlechten Nachtbetreuungsquote bereits zweimal blockiert und
       auf mindestens eine Pflegekraft für 40 Personen gedrängt.
       
       Tatsächlich hat die Sozialbehörde den Gesetzentwurf lediglich um eine
       Absichtsbekundung im Vortext ergänzt. Derzufolge soll die enthaltene
       Personalverordnung bis 2020 novelliert werden und darin dann auch eine
       besserer Personalschlüssel von eins zu 40 für Nachtschichten festgelegt
       werden. Verbindlich sei das jedoch keineswegs, wie Sigrid Grönert (CDU)
       sagt: „Wenn das am Donnerstag so durchgesetzt wird, dann hat Möhle sich
       über den Tisch ziehen lassen.“ Im Vortext bringe die Nennung einer Quote
       und eines Zeitrahmens gar nichts, im Gesetz selbst müsse sie stehen.
       
       Tut sie aber nicht. Im [1][Entwurf] steht weiterhin: „Im Nachtdienst muss
       in Pflege- und Betreuungseinrichtungen für jeweils bis zu 50 Bewohnerinnen
       und Bewohner (…) mindestens eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter für
       Unterstützungsleistungen anwesend sein.“ Oder wie Bernd Schneider, Sprecher
       der Sozialbehörde, sagt: „Die Quote eins zu 40 steht als Perspektive drin.“
       Nach der Sozialdeputation muss der Entwurf noch durch Senat und
       Bürgerschaft. Änderungen seien noch möglich, so Schneider.
       
       Das fordern auch weiterhin Betroffenenverbände, die Gewerkschaft Ver.di
       sowie der Berufsverband für Pflegeberufe. Sie fordern generell einen
       Schlüssel von eins zu 30. Ver.di hat im Vorfeld eine Unterschriftenaktion
       unter dem Motto „Keine Nacht alleine“ gegen den Entwurf gestartet. Die 700
       Unterschriften, die Kerstin Bringmann von Ver.di bereits zusammen hat, will
       sie am Donnerstag der Sozialsenatorin übergeben. Sie sagt: „Es kann nicht
       sein, dass in der Nacht eine Kraft alleine für bis zu 50 pflegebedürftige,
       teilweise dementiell erkrankte Personen zuständig ist!“ Ebenso kritisiert
       der Berufsverband für Pflegeberufe, dass eins zu 50 „absolut unzureichend“
       sei – sowohl für die verantwortungsgerechte Berufsausübung der Pflegekräfte
       als auch die Sicherheit der BewohnerInnen.
       
       Dass es um die Qualität der Pflege tatsächlich schlecht bestellt ist,
       zeigen auch neue Zahlen des medizinischen Dienstes der Krankenkassen: Im
       Bereich Pflege und medizinische Versorgung steht Bremen im Bundesvergleich
       als Schlusslicht da. Möhle kennt das Problem: Die nun „im Kern
       perspektivisch“ verbesserte Betreuungsquote sei nur eine Baustelle, sagt
       Möhle: „Mich rufen manchmal Angehörige an, die fast schon traumatisiert
       erzählen, wie schlimm es in einigen Einrichtungen ist“, sagt er, „und da
       geht es nicht um schlechtes Essen, sondern Dinge wie nicht ordnungsgemäße
       Medikamentenvergabe.“ Angesichts von Missständen müsse die Heimaufsicht von
       sowohl Einrichtungen als auch ambulanten Pflegediensten ausgebaut werden.
       
       Laut Sozialbehörde sind derzeit in Bremen für 191 Heime neun Personen plus
       die Leitung für Heimaufsicht zuständig. Auch da gibt es Dissens. Schneider
       sagt: „Die Personalausstattung ist aus unserer Sicht angemessen.“
       
       31 May 2017
       
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 (DIR) [1] http://www.soziales.bremen.de/sixcms/media.php/13/Novellierung%20des%20BremWoBeG.pdf
       
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