# taz.de -- Bundesrat stimmt Gesetzen zu: Frauen dürfen mehr wissen
       
       > Ab sofort haben Arbeitnehmerinnen ein Recht darauf, zu erfahren, was ihre
       > Kollegen verdienen. Im Bundesrat ging es zudem um die elektronische
       > Fußfessel.
       
 (IMG) Bild: Gefahr fürs Gender Pay Gap?
       
       Berlin epd/dpa | Frauen haben künftig mehr Möglichkeiten zur Durchsetzung
       einer gleich hohen Bezahlung wie Männer. Bei seiner Plenarsitzung am
       Freitag in Berlin stimmte der Bundesrat dem „Gesetz zur Förderung von
       Transparenz von Entgeltstrukturen“ zu, das der Bundestag Ende März
       verabschiedet hatte.
       
       Das Gesetz von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) sieht vor,
       dass Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Unternehmen ab 200 Mitarbeitern
       einen Auskunftsanspruch erhalten. Wenn sie dabei erfahren, dass mindestens
       sechs Kollegen des anderen Geschlechts bei gleichwertiger Leistung mehr
       verdienen als sie selbst, können sie eine Gehaltserhöhung verlangen.
       
       Arbeitgeber mit mehr als 500 Angestellten werden in dem Gesetz zusätzlich
       aufgefordert, die Entgeltgleichheit in ihrem Betrieb regelmäßig zu
       überprüfen und gegebenenfalls Verbesserungen einzuleiten. Nach Angaben des
       Statistischen Bundesamts lag im Jahr 2016 der durchschnittliche
       Bruttostundenverdienst von Frauen mit 16,26 Euro im gesamten Arbeitsmarkt
       um 21 Prozent niedriger als der von Männern (20,71 Euro).
       
       Auf der Tagesordnung im Bundesrat stand auch das Thema Recycling. Das
       Verpackungsgesetz, um das jahrelang gestritten wurde, passierte am Freitag
       die letzte Hürde im Bundesrat. Ab 2019 müssen Geschäfte ihre Kunden demnach
       über Schilder am Regal darüber informieren, wo Mehrwegflaschen stehen.
       Damit will Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) den Anteil von
       Mehrweg-Verpackungen steigern, der seit Jahren sinkt. Ab 2019 wird auch die
       Pfandpflicht unter anderem auf Fruchtnektar-Schorlen ausgeweitet.
       
       ## „Gaffen“ wird bestraft
       
       Künftig gibt es mehr Einsatzmöglichkeiten für die elektronische Fußfessel.
       Der Bundesrat machte am Freitag den Weg dafür frei, sogenannte „Gefährder“
       nach der Haftentlassung mit einer elektronischen Fußfessel zu überwachen.
       Anders als bisher darf das Instrument dann beispielsweise zum Einsatz
       kommen, wenn jemand wegen schwerer Staatsschutzdelikte hinter Gittern saß.
       Zudem kann die Überwachungsmaßnahme künftig schon nach einer zweijährigen
       Haftstrafe angeordnet werden und nicht erst wie bisher nach drei Jahren
       Gefängnis.
       
       Seit 2011 gibt es bereits die Möglichkeit, rückfallgefährdete Gewalt- und
       Sexualverbrecher auf diesem Weg zu überwachen. Nun sollen so auch
       potenzielle Terroristen besser kontrolliert und gegebenenfalls vom Besuch
       bestimmter Orte abgehalten werden.
       
       Schärfer vorgagangen werden soll in Zukunft auch bei Angriffen auf
       Polizisten, Rettungskräfte und Feuerwehrleute. Der Bundesrat billigte am
       Freitag ein entsprechendes Gesetz der großen Koalition ohne Änderungen. In
       Zukunft drohen für solche Attacken bis zu fünf Jahre Haft. Das gilt auch
       für Übergriffe gegen Einsatzkräfte bei Streifenfahrten oder
       Unfallaufnahmen.
       
       Zudem stellt das Gesetz auch das „Gaffen“ an Unfallstellen oder das
       Blockieren einer Rettungsgasse unter Strafe. Hierfür sorgt eine neue
       Strafvorschrift „Behinderung von hilfeleistenden Personen“. 2016 wurden
       nach Regierungsangaben über 71 000 Polizisten Opfer von Gewaltdelikten,
       11,2 Prozent mehr als im Jahr davor.
       
       ## „Mutterschutz wird zeitgemäßer“
       
       Ausgeweitet hat der Bundesrat aber nicht nur Bestrafendes – er hat am
       Freitag auch dem Gesetz zur Reform des Mutterschutzes zugestimmt. Damit
       können künftig auch Schülerinnen und Studentinnen die Regelung in Anspruch
       nehmen. Es gilt also auch für sie eine sechswöchige Schutzfrist vor der
       Geburt, in der die werdende Mutter nicht mehr arbeiten muss, und das
       achtwöchige Beschäftigungsverbot nach der Entbindung.
       
       Bei der Geburt eines behinderten Kindes verlängert sich die anschließende
       Schutzfrist auf zwölf Wochen. Für Frauen mit einer Fehlgeburt nach der
       zwölften Schwangerschaftswoche gibt es künftig einen Kündigungsschutz. Für
       die Arbeit nach 20 Uhr bis 22 Uhr wird ein behördliches
       Genehmigungsverfahren eingeführt.
       
       Zudem können Frauen auf eigenen Wunsch auch länger bis zur Geburt arbeiten.
       Auch die Möglichkeit der Sonntagsarbeit wird erweitert, falls die
       Betroffene das möchte. Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) sagte
       dazu: „Der Mutterschutz wird somit zeitgemäßer und passt sich den modernen
       Anforderungen an.“
       
       12 May 2017
       
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