# taz.de -- Einigung über Infrastrukturgesellschaft: Gesetzentwurf mit Macken
       
       > Die SPD setzt Privatisierungsbeschränkungen durch und spricht von einem
       > großem Erfolg. Doch das Gesetz bleibt umstritten.
       
 (IMG) Bild: Die Zukunft der Autobahn liegt jetzt in den Händen der Infrastrukturgesellschaft
       
       Berlin taz | Die offizielle Lesart ist eindeutig: „Komplett abgedichtet
       gegen jede mögliche Privatisierung“ werde die neue
       Infrastrukturgesellschaft, die künftig die deutschen Autobahnen betreiben
       soll. Das erklärte der sichtlich zufriedene SPD-Fraktionschef Thomas
       Oppermann am Mittwochabend, nachdem er sich mit den Fraktionsspitzen der
       Union auf das umstrittene Projekt geeinigt hatte. Ob die Aussage im
       Gegensatz zu früheren, ähnlichen Zusagen der Partei diesmal stimmt, darüber
       gehen die Meinungen auseinander.
       
       Fakt ist, dass die SPD gegenüber der Union zwei Grundgesetzänderungen
       durchgesetzt hat, um eine künftige Privatisierung der Fernstraßen zu
       erschweren. So dürfen sich private Investoren an der neuen Gesellschaft
       oder möglichen Tochtergesellschaften weder mittelbar noch unmittelbar
       beteiligen.
       
       Daneben werden auch Öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP), bei denen
       Privatunternehmen die Straßen planen und betreiben und dafür über einen
       langen Zeitraum aus Mauteinnahmen oder Steuern bezahlt werden, im
       Grundgesetz eingeschränkt: Solche Projekte dürfen nicht „das gesamte Netz“
       eines Bundeslandes oder „wesentliche Teile davon umfassen“, heißt es im
       Textentwurf der Koalitionsspitzen. Im Bundestag abgestimmt werden soll er
       Anfang Juni.
       
       Der Frankfurter Verfassungsjurist Georg Hermes, der den ursprünglichen
       Gesetzentwurf der Regierung bei einer Anhörung noch scharf kritisiert
       hatte, sieht den neuen Vorschlag zu ÖPP positiv. „Das hat sich komplett
       gedreht“, sagte er der taz. Zwar sei nicht definiert, was ein „wesentlicher
       Teil“ sei, räumt Hermes ein. „Aber das wird dann im Zweifel vor Gericht
       entschieden.“ Kritisch sieht der Jurist, dass nicht auch eine
       Schuldenaufnahme durch die neue Gesellschaft in der Verfassung untersagt
       wurde.
       
       Auch der DGB sieht die neue Regelung insgesamt positiv – zumal zusammen mit
       den Regeln zur Privatisierung auch mehr Sicherheiten für die Beschäftigten
       der Autobahnverwaltungen vereinbart wurden. Der Bundesrechnungshof, bisher
       auch ein Kritiker der Pläne, konnte den neuen Vorschlag am Mittwoch noch
       nicht kommentieren; aus der SPD hieß es, die Experten der Behörde seien
       beim Überarbeiten des Gesetzestextes eng eingebunden gewesen.
       
       Weiterhin abgelehnt werden die Pläne von der privatisierungskritischen
       Initiative Gemeingut in BürgerInnenhand. „Auch mit der neuen Regelung wird
       ÖPP weiterhin massiv befördert“, sagte Sprecher Carl Waßmuth. „Und die sind
       das Lieblingskind von Banken und Versicherungen.“ Auch bezweifelt er, dass
       großflächige ÖPP durch die Grundgesetzänderung wirklich verhindert werden
       können. Weil das handelbare Finanzprodukte seien, könne sich jeder
       Hedgefonds beliebige Mengen zusammenkaufen. „Wie lange sollen die Menschen
       noch zum Narren gehalten werden mit den ganzen ‚Privatisierungsbremsen‘?“
       fragt Waßmuth.
       
       Skeptisch bleibt auch Grünen-Haushaltsexperte Sven Kindler. Die Änderungen
       der Koalitionsfraktionen seien zwar „ein Schritt in die richtige Richtung“,
       erklärte er; sie reichten aber nicht aus. „Die Privatisierung durch die
       Hintertür ist damit nicht vom Tisch“, so Kindler. Neben ÖPP auf
       Einzelstrecken sei eine teure Beteiligung privaten Kapitals auch weiterhin
       über Genussscheine möglich.
       
       18 May 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Malte Kreutzfeldt
       
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