# taz.de -- Klage wegen Loveparade: Kein Anspruch auf Entschädigung
       
       > Sein Einsatz bei der Loveparade sei „wie im Krieg“ gewesen, sagt ein
       > Feuerwehrmann. Er sei traumatisiert und könne nicht mehr arbeiten.
       
 (IMG) Bild: Der Feuerwehrmann S. kann seit der Loveparade nicht mehr arbeiten. Er ist traumatisiert.
       
       Duisburg afp/dpa | Der frühere Duisburger Feuerwehrmann Ralf S. wirkt tief
       betroffen, als er im ersten Loveparade-Prozess den entscheidenden Satz des
       Vorsitzenden Richters vernimmt: „Wir sehen für Ihre Klage keine Aussichten
       auf Erfolg“, sagt Richter Stefan Ulrich am Dienstag gleich um Auftakt der
       mündlichen Verhandlung im Duisburger Landgericht.
       
       90.000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld will der bei der
       Loveparade-Tragödie als Retter eingesetzte 53-jährige S. erstreiten – doch
       die Hoffnung auf das Geld muss er nun wohl begraben, zumindest in der
       ersten Gerichtsinstanz.
       
       Ralf S. ist einer von derzeit 19 Menschen, die bislang wegen der
       Loveparade-Tragödie mit 21 Toten vor gut fünf Jahren Zivilklagen bei dem
       Duisburger Gericht eingereicht haben. Die Kläger machen geltend, dass sie
       durch ihre Erlebnisse bei der Techno-Parade am 24. Juli 2010 traumatisiert
       wurden und noch heute an den Folgen leiden. S. fordert Geld von der
       Loveparade-Veranstalterfirma Lopavent, deren Geschäftsführer Rainer
       Schaller und dem Land Nordrhein-Westfalen – aus Sicht des Landgerichts wohl
       zu Unrecht, wie der Vorsitzende Richter am Dienstag deutlich macht.
       
       Ein Beobachter des tödlichen Gedränges auf der Loveparade habe als
       womöglich „mittelbar Geschädigter“ keinen Schadenersatzanspruch, legt
       Ulrich die vorläufige Auffassung des Gerichts dar. Nach gängiger
       Rechtsprechung sei die posttraumatische Belastungsstörung, unter der S.
       nach eigenen Angaben leidet, „nicht einem Fehlverhalten der Beklagten
       zuzurechnen“ – sondern im vorliegenden Fall dem „typischen Berufsrisiko“
       eines Feuerwehrmannes. Letztlich sei die psychische Erkrankung des
       53-Jährigen dessen „eigener Berufswahl“ zuzuschreiben.
       
       ## „Was auf der Loveparade passiert ist, war tragisch“
       
       Diese klaren Worte des Richters will S. in der mündlichen Verhandlung nicht
       unwidersprochen lassen. „Mir ist mein Berufsrisiko sehr bewusst“, sagt der
       Duisburger an den Richter gewandt. Er sei zwar kein Jurist, aber solche
       Gesetze könne er nicht verstehen, fügt der 53-Jährige hinzu. Schließlich
       sei er am Tag der Tragödie in eine Veranstaltung hinein geschickt worden,
       „in der es zu Toten und Verletzten kommen musste“.
       
       Der Vorsitzende Richter zeigt zwar Verständnis für die tiefe Enttäuschung
       des Ex-Feuerwehrmannes. Dessen Erkrankung nach dem Loveparade-Einsatz sei
       „sehr tragisch“, sagt Ulrich. „Was auf der Loveparade passiert ist, war
       auch sehr tragisch.“
       
       Aber dann fügt der Zivilrichter hinzu: „Wir sind nicht berufen, uns mit
       strafrechtlicher Verantwortung zu befassen.“ Dieser Satz könnte auch an die
       Öffentlichkeit gerichtet sein. Denn viele hatten im Vorfeld des ersten
       Loveparade-Zivilprozesses ein juristisches Spektakel erwartet, bei dem
       endlich die Schuldigen an dem Desaster vor fünf Jahren benannt werden.
       
       ## Hoffnung auf ein Minimum gesunken
       
       Dabei könnte letztlich nur ein Strafprozess die wahren Hintergründe der
       Katastrophe aufklären – und ein solches Strafverfahren ist immer noch nicht
       in Sicht. Zwar erhob die Staatsanwaltschaft im Februar 2014 Anklage gegen
       sechs Bedienstete der Stadt Duisburg und vier Lopavent-Mitarbeiter. Die
       Entscheidung des Duisburger Landgerichts über die Eröffnung des
       Hauptverfahrens steht aber noch aus. Sollte es einen Strafprozess geben,
       wird er wohl frühestens im Frühjahr 2016 beginnen können.
       
       Aus Sicht der Staatsanwaltschaft war die Loveparade in Duisburg völlig
       falsch geplant und hätte nie genehmigt werden dürfen. Nicht ermittelt wurde
       in dieser Frage gegen Lopavent-Geschäftsführer Schaller und Duisburgs
       früheren Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU), der die politische
       Verantwortung für die Loveparade-Katastrophe nicht übernehmen wollte und im
       Februar 2012 abgewählt wurde.
       
       „Wir müssen im Zivilprozess nicht aufklären, wie es zu der Katastrophe
       kommen konnte“, bekräftigt Richter Ulrich am Dienstag in der mündlichen
       Verhandlung. Für den Ex-Feuerwehrmann S. bedeutet dies: Seine Hoffnung auf
       ein positives Urteil am 5. Oktober ist zunächst auf ein Minimum gesunken.
       
       1 Sep 2015
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Loveparade Duisburg
 (DIR) Justiz
 (DIR) Loveparade
 (DIR) Loveparade
 (DIR) Loveparade
 (DIR) Loveparade
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Loveparade-Katastrophe in Duisburg: Verfahren muss eröffnet werden
       
       Lange sah es so aus, als würde es nach der Katastrophe bei der Loveparade
       mit 21 Toten kein Strafverfahren geben. Jetzt droht zehn Angeklagten die
       Verurteilung.
       
 (DIR) Kein Prozess wegen Loveparade: Katastrophe bleibt straffrei
       
       Das Duisburger Landgericht hat die Anklage gegen zehn Beschuldigte nicht
       zugelassen. Der Opferanwalt spricht von einer „Bankrotterklärung der
       Justiz“.
       
 (DIR) Fünf Jahre nach dem Loveparade-Unglück: Verantwortliche gesucht
       
       Opfer und Hinterbliebene der Tragödie in Duisburg fordern weiter Aufkärung
       und Gerechtigkeit. Vor Gericht steht bisher niemand.
       
 (DIR) Technoumzug am Samstag in Berlin: „Kein Aufguss der Loveparade“
       
       20.000 Menschen sollen am Samstag durch die Stadt ziehen. Mit der
       Loveparade habe das nichts zu tun, sagt Organisator Jens Schwan. Der
       Liebeszug sei eine Demo.
       
 (DIR) Loveparade-Katastrophe von Duisburg: Anklagen wegen fahrlässiger Tötung
       
       Die Katastrophe bei der Loveparade 2010 war vermeidbar, sagt die
       Staatsanwaltschaft Duisburg. 10 Verantwortlichen wird jetzt fahrlässige
       Tötung vorgeworfen.