# taz.de -- Zu viele Ausnahmen für Windkraft: FDP entdeckt den Vogelschutz
       
       > Der Ausbau der Windenergie in Niedersachsen darf nach Ansicht der
       > Liberalen keinen Vorrang vor dem Artenschutz haben.
       
 (IMG) Bild: Können für Vögel gefährlich sein: Windkraftanlagen
       
       In Juli Zehs jüngstem Roman „Unterleuten“ streiten sich Umweltschützer über
       einen in der brandenburgischen Wildnis geplanten Windpark. Der eine freut
       sich, dass die Energiewende endlich Einzug hält und der Region
       wirtschaftlichen Aufschwung bringt. Der andere bekämpft die Windräder, weil
       sie die Landschaft verschandeln und Vögel töten.
       
       Solcherlei Zoff zwischen Natur- und Klimaschützern gibt es auch in der
       Realität. Zuletzt gerieten sich im Herbst in Niedersachsen Greenpeace und
       der Naturschutzbund (Nabu) in die Haare. Der Greenpeace-Ableger Planet
       Energy will im Wesertal bei Rinteln Windkraftanlagen bauen. Der Nabu kämpft
       dagegen, weil in ebenjenem Tal ein Seeadlerpaar brütet.
       
       Dass die Rotoren von Windrädern auch Vögel verscheuchen und bisweilen
       zerschreddern, kommt indes auch Parteien und Gruppierungen zupass, die
       weder mit dem Tierschutz noch mit der Energiewende viel am Hut haben.
       Jüngstes Beispiel dafür ist die niedersächsische FDP. „Gab es bei
       Windkraftprojekten in Niedersachsen Ausnahmen vom Tötungsverbot im Sinne
       von §§ 44 und 45 des Bundesnaturschutzgesetzes?“, wollte die
       Landtagsfraktion der Liberalen jetzt vom Umweltministerium in Hannover
       wissen. Die Anregung für die parlamentarische Anfrage kam nach Angaben der
       FDP von einer Bürgerinitiative gegen Windräder im Kreis Verden.
       
       Der Paragraf 44 in besagtem Naturschutzgesetz verbietet es, Tiere besonders
       geschützter Arten zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Auch ihre
       Fortpflanzungs- und Ruhestätten dürfen nicht beschädigt oder zerstört
       werden. Nach Paragraf 45 sind aber Ausnahmen davon zulässig, wenn
       „zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich
       solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art“ vorliegen und die Erhaltung der
       Population insgesamt durch die Maßnahme nicht gefährdet wird.
       
       In 56 von 61 Fällen wurden Ausnahmen genehmigt 
       
       Aus der Antwort von Landesumweltminister Stefan Wenzel (Grüne) geht hervor,
       dass die bei den Kreisverwaltungen ansässigen unteren Naturschutzbehörden
       in Niedersachsen in den vergangenen fünf Jahren in 56 Fällen dem Ausbau der
       Windkraft den Vorzug vor dem Schutz bedrohter Tierarten gegeben haben.
       
       Insgesamt hatten Windparkbetreiber in dem Zeitraum bei 16 Landkreisen 61
       Anträge auf eine Ausnahme vom sogenannten Tötungsverbot nach Paragraf 44
       des Bundesnaturschutzgesetzes gestellt.
       
       Die meisten Ausnahmen erteilte laut einer von Wenzel mitgelieferten
       Statistik die Naturschutzbehörde im Landkreis Wesermarsch, hier hatten
       gleich zwölf Betreiber von Windparks Anträge gestellt. Dicht dahinter
       liegen die Landkreise Osnabrück mit elf und Oldenburg mit zehn Ausnahmen.
       
       Im Kreis Osnabrück wurden für die zwei Windparks aber nicht alle Anträge
       genehmigt. Hier hatte vor einigen Jahren noch der seltene Baumfalke
       gebrütet. Nach Angaben des Umweltministeriums wurden bei einer
       Nachkontrolle 2016 jedoch keine Nester mehr gefunden. Damit war ein Antrag
       auf eine Ausnahmegenehmigung für diesen Vogel nach Ansicht der
       Naturschutzbehörde obsolet geworden.
       
       Noch nicht entschieden haben der Landkreis Gifhorn und der Landkreis
       Nienburg. In Gifhorn geht es um Ausnahmegenehmigungen für den Mäusebussard
       und den Kolkraben, für den Windpark Hoyerhagen in Nienburg muss noch eine
       Vogelart geprüft werden.
       
       Das Ministerium sieht die Voraussetzungen für die Ausnahmen in den 56
       Fällen erfüllt: Es liege im öffentlichen Interesse, großräumige klimatische
       Veränderungen zu verhindern, die die Lebensräume von Menschen und Tieren
       nachhaltig beeinträchtigen oder schädigen könnten.
       
       Windenergie vor Artenschutz? 
       
       Nach Ansicht des stellvertretenden FDP-Fraktionschefs Jörg Bode erweckt die
       hohe Zahl an Genehmigungen hingegen den Eindruck, „die Ausnahme wird
       langsam zur Regel. Wir dachten erst, dass es sich um wenige Fälle handeln
       könnte. Aber diese hohe Zahl der Ausnahmen hat uns dann doch umgehauen.“
       
       Grundsätzlich bemängelt Bode, dass der Ausbau der Windenergie über den
       Artenschutz gestellt werde. Es gebe in Niedersachsen schon genug Windräder
       an Land. Daher sei es nicht nötig, den Naturschutz zugunsten des Ausbaus zu
       vernachlässigen. Für Vögel seien Windparks nicht nur gefährlich, sondern
       perfide, denn das Sirren der Räder locke die Tiere auch noch an: „Die
       verwechseln das mit dem Geräusch, das Schwärme von Artgenossen
       verursachen.“
       
       25 Apr 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Reimar Paul
       
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