# taz.de -- Familienpolitik im Wahlkampf: Heiraten für Steuer und Krankenkasse
       
       > Die Parteien tun sich schwer mit dem Abschaffen des Ehegattensplittings.
       > Viele Paare mit ungleichen Einkommen profitieren davon.
       
 (IMG) Bild: Genau so altbacken sind Eheschließungen: Reenactment von 1475
       
       Als Birgit Lehmann und Torben Schulze vor zwei Jahren geheiratet haben,
       waren sie schon seit 15 Jahren ein Paar. Die Sachbearbeiterin und der
       Germanist lebten zusammen in einem Haushalt und hatten drei gemeinsame
       Kinder im Alter von sechs bis neun Jahren.
       
       Sie waren glücklich so, wie es war: kein Trauschein und trotzdem eine
       Familie. Als Torben Schulze aber ein Zusatzstudium begann, hatten sie ein
       Problem: Er bekam kein Bafög mehr, weil er schon einmal studiert hatte.
       Darauf, dass sie eine Zeitlang ausschließlich vom Gehalt der Mutter leben
       sollte, hatte sich die fünfköpfige Familie eingestellt. Dass der mit fast
       40 Jahren „alte“ Student für seine Krankenversicherung jetzt zwischen 180
       und 400 Euro zahlen sollte, so wie die Krankenkasse das vage berechnet
       hatte, daran hatten sie nicht gedacht.
       
       Was tun? Das Familienbudget war ohnehin schon mehr als knapp – Lehmann
       verdient rund 28.000 Euro im Jahr. So kamen sie auf die Idee zu heiraten.
       Eine Ehe wird vom Staat gefördert, ideell und finanziell. Anders als
       unverheiratete Paare mit Kindern, Alleinerziehende und Singles genießen
       Verheiratete zahlreiche Privilegien: Auskunftsansprüche im Krankenhaus,
       Renten- und Erbrechtsansprüche im Todesfall eines Partners,
       Zugewinnansprüche. Vor allem aber profitieren Eheleute vom
       Ehegattensplitting, insbesondere sogenannte Einverdienerehen mit einem
       hohen Einkommen. Meist ist dann der Mann derjenige, der das
       Haushaltseinkommen verdient, die Frau versorgt den Haushalt.
       SpitzenverdienerInnen sparen so bis zu 15.000 Euro im Jahr.
       
       Birgit Lehmann und Torben Schulze, die ihren richtigen Namen wegen ihrer
       Kinder nicht in der Zeitung lesen wollen, haben ihren Hochzeitstag schlicht
       gehalten: rein ins Standesamt, ja sagen, Ringe tauschen. „Der Tag war uns
       nicht wichtig“, sagt Lehmann: „Wir lehnen die Ehe eigentlich ab, wir leben
       nicht anders zusammen, nur weil wir jetzt einen Trauschein haben.“ Aber
       aufgrund von Schulzes Studium und des finanziellen Engpasses sei ihnen
       nichts anderes übrig geblieben.
       
       ## Topthema im Wahlkampf
       
       Das Ehegattensplitting belohnt das Paar nicht nur mit der kostenfreien
       Familienversicherung, sondern auch mit einem Steuerbonus von rund 2.000
       Euro im Jahr. „Das ist gut für uns, klar“, sagt Lehmann: „Aber als Linke
       finden wir, dass das Zusammenleben mit Kindern finanziell gefördert werden
       soll und nicht das staatlich abgesegnete Zusammenleben zweier Erwachsener“,
       sagt Lehmann.
       
       Das finden auch die meisten Parteien. Zumindest haben sie jetzt „die
       Familie“ als eines der wichtigsten Wahlkampfthemen ausgemacht. Mit vielen
       Ideen soll Familien das Leben erleichtern werden: mit kostenlosen Kitas,
       mehr Geld für Familien, Steuererleichterungen für GeringverdienerInnen,
       sozialem Wohnungsbau. Klassiker bei SPD, Grünen, Linkspartei.
       
       Die Union denkt an ein „Baukindergeld“ für jene, die in der eigenen
       Immobilie wohnen wollen, und an kostenlose Erstausstattungen fürs Baby.
       Selbst die FDP hat die Familie entdeckt und sinniert über ein „Kindergeld
       2.0“, das alle aktuellen staatlichen Leistungen für Kinder zusammenfasst.
       
       Klingt alles gut. Nur: Lässt sich das tatsächlich umsetzen? Und wie? Woher
       soll das Geld dafür kommen?
       
       ## Heilige Kuh Ehegattensplitting
       
       Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) rechnet vor: Würde das
       Ehegattensplitting abgeschafft und jede und jeder den eigenen Verdienst
       versteuern, könnte der Staat mit bis zu 15 Milliarden mehr Steuern rechnen.
       Geld, mit dem man locker Familien unterstützen könnte.
       
       Die Idee ist nicht neu. Seit Jahren, insbesondere in Wahlkampfzeiten,
       befassen sich auch SPD, Grüne und Linkspartei mit dem Ehegattensplitting.
       
       Alle drei Parteien behaupten, Familien mit Kindern hätten Vorrang vor Ehen
       – und wollen immer mal wieder das Ehegattensplitting reformieren. Nur:
       Passiert ist seit Jahren nichts. Und das liegt in diesem Fall nicht an der
       Union (und auch nicht an der FDP), für die das Ehegattensplitting so etwas
       ist wie eine heilige Kuh: darf nicht angetastet werden. SPD, Grüne und
       Linkspartei verfahren beim Ehegattensplitting nach dem Motto „verbale
       Aufgeschlossenheit bei gleichzeitiger Verhaltensstarre“. Am Ende gibt es
       zahlreiche „Gründe“, warum das Ehegattensplitting nicht einfach mal so
       reformiert oder abgeschafft werden kann: verfassungsrechtliche oder
       steuerpolitische Hindernisse, der Umgang mit den sogenannten Altehen.
       
       Möglicherweise setzt sich das bei dieser Bundestagswahl fort. Zum Beispiel
       die SPD. „Gute Zeiten für Familien“ nennt sich ein Wahlkampfsampler für
       Familienförderung: mehr Zeit für Kinder und alte Eltern, mehr Geld für
       berufstätige Eltern, beispielsweise als Bonus von 150 Euro für den Vater,
       wenn er seine Arbeitsstunden reduziert und weitere 150 Euro für Mütter,
       wenn sie mehr arbeiten. Sönke Rix, familienpolitischer Sprecher der
       SPD-Bundestagsfraktion, nennt das „steuerliche Kinderkomponente“, und die
       soll „allen Eltern nutzen, ob verheiratet, unverheiratet oder
       alleinerziehend“. Von einer Reform des Ehegattensplittings ist nicht die
       Rede. Trotzdem versichert Rix: „Klar ist, dass wir – anders als die CDU/CSU
       – nicht länger nur Ehepaare von einem Steuersplitting profitieren lassen
       wollen.“
       
       ## Altbackene Grüne
       
       Oder die Grünen. In ihrem Entwurf des Wahlprogramms mit dem
       verheißungsvollen Titel „Zukunft wird aus Mut gemacht“ verspricht die
       Partei, „das Ehegattensplitting durch eine gezielte Förderung von Familien
       mit Kindern zu ersetzen“. So ähnlich hatten es die Grünen schon bei der
       Bundestagswahl 2013 vorgeschlagen. Das kostete sie allerdings viele
       Stimmen. Und Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt musste nach der Wahl
       zurückrudern. „Das Ehegattensplitting einfach abzuschaffen, würde am Ende
       viele treffen, die Kinder haben“, sagte sie seinerzeit der Frankfurter
       Allgemeinen Zeitung.
       
       Heute klingt Göring-Eckardt so: „Es ist höchste Zeit, bei zukünftigen Ehen
       gezielt die Förderung von Kindern und Familien in den Mittelpunkt zu
       stellen und zur individuellen Besteuerung überzugehen.“ Das gilt laut
       Wahlprogramm aber nur für neu geschlossene Ehen, „Altehen“ genießen
       weiterhin die althergebrachten Steuerprivilegien.
       
       „Es ist total altmodisch und im Übrigen auch ungerecht, dass zwei Menschen,
       die ohne Trauschein zusammen leben mehr Steuern bezahlen als Eheleute“,
       versichert Bernd Riexinger, Chef der Linkspartei. Die will das
       Ehegattensplitting „durch familienfreundliche Steuermodelle“ ersetzen. Das
       dürfte – im derzeit unwahrscheinlichen – Fall einer von rot-rot-grünen
       Koalition von Belang sein.
       
       Birgit Lehmann und Torben Schulze ist das mittlerweile egal. Schulze hat
       sein Zusatzstudium beendet und verdient wieder gut, ein Drittel mehr als
       seine Frau. Das Paar könnte das Ehegattensplitting weiterhin voll
       ausschöpfen, mit der „klassischen“ Steuerklassenwahl 3 und 5 für Paare mit
       stark unterschiedlichen Einkommen: Danach würde Schulze, jetzt mit hohem
       Verdienst, weniger Steuern zahlen, und Lehmann als Geringerverdienende
       mehr.
       
       Aber das Paar hat sich anders entschieden: jeweils für die Steuerklasse 4,
       eine Art Individualbesteuerung. Mit der Folge, dass es am Monatsende
       zunächst weniger Geld hat als mit den Steuerklassen 3 und 5. „Das ist nicht
       schön“, sagt Lehmann: „Aber ich empfinde es als unwürdig, von meinem
       ohnehin geringeren Verdienst auch noch mehr Steuer zahlen zu müssen.“ Am
       Jahresende jedoch gleicht sich das durch die Jahressteuererklärung wieder
       aus.
       
       Richtigstellung: In einer früheren Version des Textes fehlte der Hinweis
       auf die Jahressteuererklärung, die den monatlichen Verlust am Jahresende
       wieder ausgleicht.
       
       17 Apr 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Simone Schmollack
       
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