# taz.de -- Aussetzung des US-Einreiseverbots: Regierung legt Berufung ein
       
       > Das Justizministerium hat einen Antrag auf Revision bei einem
       > Berufungsgericht eingereicht. Die Regierung will notfalls bis zum
       > Obersten Gerichtshof ziehen.
       
 (IMG) Bild: Pech gehabt: Ein jemenitischer Bürger, dem wegen des kurzzeitigen Einreiseverbots das Visum gestrichen wurde
       
       Los Angeles afp | Die US-Regierung hat Berufung gegen die Aussetzung des
       neuen Einwanderungs-Dekrets von Präsident Donald Trump eingelegt. Das
       Justizministerium reichte den Antrag auf Revision am Donnerstag bei
       demselben Berufungsgericht in San Francisco ein, das bereits den Stopp von
       Trumps erstem Dekret bestätigt hatte. Notfalls will die Regierung vor den
       Obersten Gerichtshof ziehen, um das Einwanderungsverbot für Flüchtlinge
       sowie Bürger aus sechs mehrheitlich muslimischen Ländern durchzusetzen.
       
       Am Mittwoch hatte der Bundesrichter Derrick Watson im Bundesstaat Hawaii
       seine Mitte März erlassene [1][einstweilige Verfügung gegen Trumps zweites
       Dekret ausgeweitet], sie gilt nun zeitlich unbegrenzt. Bereits Trumps
       erstes Einwanderungsdekret von Ende Januar war von einem Bundesrichter im
       Westküstenstaat Washington vorläufig ausgesetzt worden. Das
       Berufungsgericht in San Francisco bestätigte diese Entscheidung.
       
       Trump entschied daraufhin, eine zweite Anordnung formulieren zu lassen,
       [2][die er am 6. März unterzeichnete]. Danach sollen Bürger aus dem Iran,
       dem Jemen sowie aus Libyen, Somalia, Sudan und Syrien 90 Tage lang nicht in
       die USA einreisen dürfen. Außerdem enthält das Dekret ein generelles,
       mindestens 120 Tage geltendes Einreiseverbot für Flüchtlinge.
       
       Trumps erstes Dekret hatte auch den Irak eingeschlossen. Im Unterschied zur
       ersten Anordnung sind in der überarbeiteten Fassung zudem Bürger aus den
       genannten Staaten vom Einreiseverbot ausgenommen, wenn sie eine unbegrenzte
       Aufenthaltsgenehmigung oder ein gültiges Visum für die USA haben. Damit
       wollte die Regierung rechtliche Bedenken ausräumen. Die Kläger gegen das
       Dekret hatten aber auch mit der Diskriminierung von Muslimen argumentiert.
       
       31 Mar 2017
       
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