# taz.de -- Imame klagen gegen Moschee-Verband: Prediger vor der Niederlage
       
       > Zwei türkische Imame verloren nach dem Putschversuch ihre Arbeit. Der
       > deutsche Moschee-Dachverband „Ditib“ muss sie wohl nicht
       > weiterbeschäftigen.
       
 (IMG) Bild: Klägeranwalt Karaman (links) muss sich wohl den Argumenten des Ditib-Anwalts Günet (rechts) geschlagen geben
       
       Köln taz | Imame, die nach dem türkischen Putschversuch entlassen wurden,
       können wohl nicht in Deutschland gegen ihren Rauswurf vorgehen. Das
       zeichnet sich nach der mündlichen Verhandlung am Arbeitsgericht Köln ab.
       
       Geklagt hatten zwei türkische Imame, die 2013 und 2014 nach Deutschland
       kamen. Beide waren in südbadischen Moscheegemeinden tätig, der eine in
       Zell-Atzenbach, der andere in Rheinfelden. Sie waren nach dem Putschversuch
       vom Juli 2016 per Ministererlass aus dem Dienst entfernt worden, gemeinsam
       mit Tausenden von anderen Imamen, Beamten und Richtern. Mutmaßlich wird
       auch ihnen Unterstützung des Putsches und der angeblich dahinterstehenden
       Bewegung des Predigers Fethullah Gülen unterstellt.
       
       Da die Imame als Beamte für das staatliche Präsidium für
       Religionsagelegenheiten (Dyanet) arbeiteten, hätten sie eigentlich in der
       Türkei gegen ihre Entlassung klagen müssen. Doch sie hatten gehört, dass
       andere Imame verhaftet wurden, nachdem sie dorthin zurückkehrten. Die
       beiden Imame sind daher mit ihren Familien noch in Deutschland und haben
       inzwischen Asyl beantragt.
       
       Parallel kämpfen sie vor dem Arbeitsgericht Köln um ihren Arbeitsplatz. Sie
       klagen gegen den Dachverband Ditib, dem die südbadischen Moscheegemeinden
       angehören, dass sie dort weiterhin angestellt sind. „Die Imame haben in den
       Moscheen von Ditib gepredigt und für Ditib religiöse Dienste erbracht“,
       argumentierte ihr Anwalt Tuncay Karaman, „also war Ditib der faktische
       Arbeitgeber.“
       
       Doch Ditib will von einem Arbeitsverhältnis nichts wissen. „Ditib hat den
       Imamen nicht die Vergütung bezahlt“, betonte Ditib-Anwalt Mehmet Günet.
       Auch der Vorsitzende Richter Christian Ehrich zeigte gleich zu Beginn seine
       Skepsis: „Es gab weder einen schriftlichen noch einen mündlichen
       Arbeitsvertrag mit Ditib“.
       
       ## Kläger trauten sich nicht in den Saal
       
       Zur Überraschung aller Beteiligten stufte Anwalt Karaman das Verhältnis
       dann aber als unzulässige Arbeitnehmerüberlassung ein. „Wenn die
       Genehmigung für die Verleihung von Beschäftigten fehlt, dann wird das
       entleihende Unternehmen zum Arbeitgeber“, referierte er ein Urteil des
       Bundesarbeitsgerichts. „Voraussetzung wäre aber“, so Richter Ehrich, „dass
       Ditib den Imamen Weisungen erteilt hat.“ Er fragte schnoddrig: „Wann hat
       denn jemand vom Ditib-Vorstand angerufen und gesagt, jetzt wird hier 'ne
       Runde so und so gebetet?“.
       
       Anwalt Karamen verwies auf eine Rundmail nach dem Putschversuch, als die
       Imame aufgefordert wurden, korrekt zu informieren und Provokationen zu
       verhindern. Dies ließ Richter Ehrich aber nicht als arbeitsrechtliche
       Weisung gelten, weil die Mail auch an die ehrenamtlichen Vorstände der
       örtlichen Moscheegemeinden ging. Auch die Aufforderung an die beiden
       Kläger, ihre Sachen zu packen und die jeweilige Moschee zu verlassen, sei
       keine arbeitsrechtliche Weisung. „Dafür genügt das Hausrecht“, so der
       Richter.
       
       „Was Sie vorbringen, ist relativ dürftig“, erklärte Richter Ehrich am Ende
       der Verhandlung. Dass Ditib die beiden Imame weiterbeschäftigen muss, ist
       nun sehr unwahrscheinlich. Das Urteil wird am 7. April verkündet.
       
       Die Kläger waren zwar nach Köln gekommen, trauten sich aber nicht in den
       Gerichtsaal, möglicherweise wegen der vielen Fotografen und Kameraleute.
       
       Die Verhandlung war trotz des ernsten Themas recht unterhaltsam, was nicht
       zuletzt am berlinernden Richter lag. So nutzte Ehrich die
       Medienöffentlichkeit, um seinen Unmut über den Zeitpunkt des Putschversuchs
       Luft zu machen, der ihn seinen Sommerurlaub gekostet hatte: „Ein Tag früher
       oder ein Tag später wäre in Ordnung gewesen, aber nicht ausgerechnet in der
       Nacht, in der ich nach Antalya fliegen wollte.“
       
       24 Mar 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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