# taz.de -- Grüne präsentieren Einwanderungsgesetz: Die Besten sollen bleiben
       
       > Die Grünen stellen ihren Entwurf für ein Einwanderungsgesetz vor. Der
       > Clou ist eine „Talentkarte“, mit der Ausländer auf Jobsuche gehen.
       
 (IMG) Bild: Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt möchte ein „Probejahr“ für Ausländer
       
       Berlin taz | Auf ihrer Suche nach dem „heißen Scheiß“, hofft Katrin
       Göring-Eckardt endlich fündig geworden zu sein. Am Dienstag präsentierte
       die grüne Spitzenkandidatin für die Bundestagswahl in Berlin den Vorschlag
       der Grünen für ein Einwanderungsgesetz. Mit ihrem Entwurf wolle ihre Partei
       die Einwanderung nach Deutschland „entbürokratisieren, liberalisieren und
       vereinfachen“, sagte Göring-Eckardt. „Das ist an der Zeit.“
       
       Von einem „Paradigmenwechsel“ sprach der grüne Bundestagsabgeordnete Volker
       Beck. Migration sei „kein Problem, vor dem man sich schützen muss“. Es gehe
       darum zu zeigen, „dass wir ein weltoffenes Land sind“. Wenn auch nicht für
       jeden und jede: Adressaten grüner Willkommenskultur sind jene Menschen, die
       von der deutschen Wirtschaft gebraucht werden. Erklärtes Ziel der Grünen
       ist es, den Bedarf an qualifizierten Fachkräften zu decken.
       
       Wie bei dem Gesetzentwurf, den die SPD im vergangenen Herbst vorgelegt hat,
       steht daher auch bei ihnen ein Punktesystem nach kanadischem Vorbild im
       Zentrum.
       
       Wie hoch der Fachkräftebedarf ist, welche und vor allem wie viele
       Ausländer dementsprechend pro Jahr kommen dürfen, soll nach Vorstellungen
       der Grünen eine unabhängige Einwanderungskommission ermitteln. Zu den
       besonders zu berücksichtigen Kriterien zählen unter anderem ein
       Hochschulabschluss, der Abschluss einer qualifizierten Berufsausbildung,
       Berufserfahrung und Kenntnisse der deutschen Sprache. Im Falle
       unvorhergesehener Entwicklungen soll die Bundesregierung die Anzahl der
       aufzunehmenden Ausländer im Laufe eine Jahres herauf- oder herabsetzen
       können.
       
       ## „Angebotsorientierte Einwanderung“
       
       Der besondere Clou des grünen Konzepts ist die „Talentkarte“. Sie soll
       ausländischen Fachkräften ermöglichen, mit ihren Familien auch ohne
       konkretes Arbeitsplatzangebot für ein Jahr zur Jobsuche einzureisen.
       „Angebotsorientierte Einwanderung“ nennen die Grünen das. Finden die
       Karteninhaber in diesen zwölf Monaten – in der sie keinerlei Anspruch auf
       Sozialleistungen haben – eine unbefristete Anstellung oder haben sich
       erfolgreich selbstständig gemacht, bekommen sie einen Daueraufenthalt.
       
       Gelingt es ihnen jedoch nicht, einen Job zu ergattern, der ihren
       Lebensunterhalt sichert, müssen sie wieder raus. Notfalls müsse „die
       Ausreisepflicht durch Abschiebung vollzogen werden“, erläuterte der
       Grünen-Berater und Professor für öffentliches Recht, Thomas Groß.
       
       Wegfallen soll nach Vorstellung der Grünen die Vorrangprüfung, nach der
       erst nachgewiesen werden muss, dass kein Deutscher oder EU-Bürger für einen
       Arbeitsplatz bereitsteht, bevor dieser mit einem nichteuropäischen
       Arbeitnehmer besetzt werden kann. Außerdem soll es ausländischen
       Studierenden gestattet werden, nach Abschluss ihrer Ausbildung eine Arbeit
       in der Bundesrepublik aufzunehmen. Auch Asylbewerber sollen in den Status
       eines Arbeitsplatz suchenden Einwanderers wechseln können – allerdings nur
       bei gefragter Qualifikation.
       
       Eine deutliche Liberalisierung streben die Grünen bei der
       Staatsbürgerschaft an. So sollen Doppelstaatsbürgerschaften auch für
       Nicht-EU-Bürger grundsätzlich möglich sein. Vor allem jedoch sollen in
       Deutschland geborene Kinder von Ausländern künftig nicht erst dann die
       deutsche Staatsangehörigkeit erwerben können, wenn ein Elternteil seit acht
       Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und ein
       unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.
       
       Künftig soll es ausreichen, wenn ein Elternteil legal in der Bundesrepublik
       lebt. Für hier geborene Flüchtlingskinder soll gelten, dass sie Deutsche
       werden, sobald der Asylantrag eines Elternteils positiv entschieden ist.
       
       4 Apr 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Pascal Beucker
       
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