# taz.de -- BGH-Urteil zum Kündigungsschutz: Mehr Schutz für kranke Mieter
       
       > Eine Familie will nicht länger vermieten, um mehr Platz im Haus zu haben.
       > Deswegen dürfe einem dementen Rentner aber nicht einfach gekündigt
       > werden, urteilte der BGH.
       
 (IMG) Bild: Was geht hinter der Hauswand vor: ohne genaue Prüfung darf es keine Kündigung geben, hat der BGH entschieden
       
       Karlsruhe dpa | Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt besonders schutzwürdigen
       Mietern den Rücken, die sich gegen ihre Kündigung wehren. Bringen sie
       schwere gesundheitliche Probleme oder gar Lebensgefahr vor, müssen Gerichte
       dem besonders sorgfältig nachgehen. Bevor ein Richter der Räumungsklage
       stattgibt, hat er sich sehr genau anzuschauen, welche Folgen der Umzug für
       den Betroffenen haben könnte und wie wahrscheinlich es ist, dass diese
       eintreten. Das geht aus einem [1][am Mittwoch verkündeten Urteil] hervor.
       
       Die Karlsruher Richter hatten über einen Streit aus Sinzheim bei
       Baden-Baden zu entscheiden. Dort will eine junge Familie mit zwei kleinen
       Kindern ihr Haus aus Platzgründen für sich allein und hat einem betagten
       Ehepaar im Erdgeschoss die Wohnung gekündigt.
       
       Eigenbedarf ist prinzipiell ein legitimer Kündigungsgrund. Eine
       Sozialklausel im Mietrecht (§ 574 BGB) sieht aber vor, dass Mieter unter
       Umständen trotzdem nicht weichen müssen – nämlich dann, wenn der Umzug eine
       nicht zu rechtfertigende Härte bedeuten würde. Bei der Abwägung sind auch
       die Vermieter-Interessen zu berücksichtigen.
       
       Unter Verweis auf diese Klausel wehren sich der 87 Jahre alte Mann und
       seine 78-jährige Frau gegen die Räumungsklage. Sie sagen: Zumindest dem
       Mann, der an einer beginnenden Demenz leide, sei kein Wohnungswechsel mehr
       zuzumuten. Vor dem Amts- und Landgericht hatten sie keinen Erfolg. Mit dem
       BGH-Urteil gibt es jetzt neue Hoffnung.
       
       Denn das Landgericht Baden-Baden ist nach Auffassung des Senats vorschnell
       zu dem Schluss gelangt, dass die Vermieter-Interessen hier Vorrang haben.
       Die Vorsitzende Richterin Karin Milger kritisierte in der Verhandlung
       beispielsweise, dass es gar keinen Ortstermin gegeben habe. Ob die
       Wohnsituation der Familie wirklich katastrophal beengt sei oder es nur um
       mehr Komfort gehe, lasse sich deshalb gar nicht sagen. Das Landgericht muss
       sich jetzt noch einmal gründlich mit dem Fall beschäftigen und dann neu
       entscheiden. Solange können die Mieter erst einmal in ihrer Wohnung
       bleiben. (Az. VIII ZR 270/15)
       
       Der Deutsche Mieterbund nannte die Entscheidung „ein gutes Urteil“.
       „Letztlich muss das Mieterrecht auf körperliche Unversehrtheit dem
       Vermieterinteresse auf freie Lebensgestaltung in derartigen Fällen
       vorgehen“, [2][erklärte Bundesdirektor Lukas Siebenkotten].
       
       15 Mar 2017
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2017&Sort=3&nr=77710&anz=36&pos=0&Blank=1
 (DIR) [2] http://www.mieterbund.de/startseite/news/article/39077-mieter-koennen-wohnen-bleiben.html?cHash=f95015a0824bd68d5099d9fa34f5f68f
       
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