# taz.de -- AfD-Freunde und Türkische Nationalisten: Die Grauen Wölfe laden ein
       
       > Eine türkische Hochschulgruppe mit Verbindungen zu Nationalisten hat in
       > Hannover einen AfD-nahen Burschenschaftler zum Vortrag gebeten.
       
 (IMG) Bild: Bildhaft: der Gruß der Extremistengruppe Graue Wölfe
       
       Hamburg taz | Wer am vergangenen Wochenende einen Sonntagsspaziergang durch
       den hannöverschen Uni-Park geplant hatte, sah sich mit einem enormen
       Polizeiaufgebot konfrontiert. Eine Reiterstaffel und eine Hundertschaft der
       Polizei schützten ab 13 Uhr eine Veranstaltung in der Leibniz-Universität,
       die viele lieber nicht in den Räumen der Hochschule gesehen hätten.
       
       Die türkische Hochschulgruppe „Takepart – Partizipation durch
       Qualifikation“ hatte zu einer Veranstaltung zum Thema „Politische
       Systemanalyse und demokratische Streitkultur“ eingeladen. Die
       Veranstaltung, deren Titel nach einem schlecht besuchten
       politikwissenschaftlichen Seminar klang, zeigte sich bei genauerem Hinsehen
       als Grund für zahlreiche Kontroversen.
       
       Die studentische Organisation, so schreibt sie in ihrem Netzauftritt,
       möchte Jugendlichen und Studierenden mit türkischem Migrationshintergrund
       durch weitergehende Informationen zu mehr politischer Teilhabe verhelfen.
       Dafür erhält sie vom Landesjugendring Niedersachsen staatliches Fördergeld.
       
       Das klingt unproblematisch. Doch die Organisation lässt sich mit den Grauen
       Wölfen in Verbindung bringen. Graue Wölfe, so nennen sich die Anhänger der
       türkischen „Partei der nationalistischen Bewegung“ MHP. Seit ihrer Gründung
       1969 gilt die MHP als rechtsextrem und minderheitenfeindlich. In der
       Vergangenheit bezichtigte man sie bereits des Terrors und politisch
       motivierter Morde. Die Grauen Wölfe selbst bezeichnen sich als „Ülkücüler“
       – Idealisten. Auf dem Logo von „Takepart“ prangen drei Halbmonde – neben
       dem Wolf das Symbol der türkischen Nationalisten.
       
       ## Redner stellt den Völkermord an den Armeniern in Frage
       
       Die Hochschulgruppe gehört zum Verein „Türkische Jugend und Studenten“.
       Dieser gibt in seiner Satzung an, bei einer Auflösung solle sämtliches
       Kapital an die „Türkische Familienunion und Umgebung“ überschrieben werden.
       Diese wiederum findet sich in einer 2011 von der niedersächsischen
       Linkspartei erstellten Liste von deutsch-türkischen Anhängern der
       Ülkücü-Bewegung. Zu deren Forderungen gehört unter anderem die
       Wiedervereinigung aller Turkvölker vom Balkan bis Zentralasien in einer
       „Großtürkei“.
       
       Als Redner für das Wochenende hatte „Takepart“ Johannes Henrich, einen
       AfD-nahen Kommunalpolitiker aus Siegen, eingeladen. Früher CDU-Mitglied,
       trat Henrich aus der Partei aus, als diese 2016 den Völkermord an den
       Armeniern im Ersten Weltkrieg als solchen anerkannte. Henrich ist Alter
       Herr bei der Münchener Burschenschaft Stauffia. 2013 berichtete die
       Süddeutsche Zeitung über die Verbindung: Die Stauffia hatte ihre Räume am
       20. April, dem Geburtstag Adolf Hitlers, für eine Veranstaltung der
       rechtsextremen Burschenschaft Danubia zur Verfügung gestellt.
       
       Zudem gründete Henrich das „Forschungszentrum Südosteuropa und Kaukasus“,
       das auf der Website als „Anti-Mainstream-Thinktank“ bezeichnet wird. Zu den
       nicht stromlinienförmigen Behauptungen Henrichs gehört, dass der Völkermord
       an den Armeniern im Ersten Weltkrieg nicht als solcher zu bezeichnen wäre.
       Wenn überhaupt, müsse von zwei Völkermorden gesprochen werden, da es auch
       eine große Anzahl muslimischer Opfer gegeben habe, erläutert Henrich auf
       dem YouTube-Kanal „Türkische Diaspora in Deutschland“.
       
       Auf die Frage, ob Universitäten umstrittenen Gruppen ein Podium bieten
       sollten, sagt Andrea Wiese, Sprecherin der Leibniz-Universität: „Die
       Universität soll ein Ort freier Meinungsäußerung und Diskussion sein,
       sofern diese nicht dem Grundgesetz widersprechen.“ Es bestehe die
       Möglichkeit, einen Antrag auf Überprüfung der Verfassungskonformität zu
       stellen. Wäre diese nicht gegeben, so würde der Überlassung von Räumen
       widersprochen werden. „Dies war in dem vorliegenden Fall nicht
       ersichtlich“, sagt Wiese.
       
       29 Mar 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Muriel Kalisch
       
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