# taz.de -- Volksbegehren für Tegel endet: Berlins beliebteste Luftnummer
       
       > Bis Montag können Unterschriften für die Offenhaltung von Tegel gesammelt
       > werden. Was macht der Senat, wenn genug Stimmen zusammenkommen?
       
 (IMG) Bild: Laut und voll, das ist Tegel, der innerstädtische Flughafen Berlins
       
       Diese Woche könnte für den Berliner Senat unangenehme Wahrheiten mit sich
       bringen. Eine davon: Viele Berliner stellen ihre Bequemlichkeit über die
       gesundheitliche Belastung von Mitbürgern durch Fluglärm. So viele, dass das
       Volksbegehren „Berlin braucht Tegel“, für das die viermonatige Phase der
       Unterschriftensammlung am heutigen Montag endet, erfolgreich sein könnte.
       Von 158.000 Unterschriften sprachen die Initiatoren Mitte der vergangenen
       Woche, offensichtlich ungültige wollten sie dabei schon herausgerechnet
       haben. Damit das Volksbegehren zustande kommt, müssen es 174.000 gültige
       Unterschriften sein.
       
       So zuversichtlich sind die Initiatoren, dass FDP-Fraktionschef Sebastian
       Czaja, der Kopf der Kampagne, sich zu einem möglichen Plan B gar nicht
       äußern will: „Davon gehen wir nicht aus.“ Sich und seine Mitstreiter
       versteht er als eine Art umgekehrte Steigbügelhalter: Der Regierende
       Bürgermeister Michael Müller könne sich „jetzt endlich trauen, vom toten
       Pferd der Tegel-Schließung abzusteigen“. Czaja findet: Wenn beim Antrag auf
       ein Fahrrad-Volksbegehren 100.000 Unterschriften für einen
       „Paradigmenwechsel beim Radverkehr“ ausgereicht hätten, sollten es 174.000
       oder mehr in Sachen TXL allemal tun.
       
       ## Kein Gesetz, nur ein Appell
       
       Die Initiative setzt voll und ganz auf ihre symbolische Wirkung – und sie
       muss es auch. Was sie zur Unterschrift vorgelegt hat, ist kein
       Gesetzestext, der in einer dritten Stufe per Volksentscheid in Kraft
       gesetzt werden könnte, sondern lediglich ein Appell: „Der Berliner Senat
       wird aufgefordert, sofort die Schließungsabsichten aufzugeben und alle
       Maßnahmen einzuleiten, die erforderlich sind, um den unbefristeten
       Fortbetrieb des Flughafens Tegel als Verkehrsflughafen zu sichern“, lautet
       die knappe Forderung. Müssen muss der Senat gar nichts. Aber, so das
       Kalkül, er kann nicht gegen den Willen der Mehrheit regieren.
       
       Dieser Mehrheitswille schlägt sich auch in Umfragen nieder. Nicht wirklich
       ernst zu nehmen war der „B.Z.-Ted“, bei dem sich fast 90 Prozent von 20.000
       Springer-Lesern für den Weiterbetrieb von Tegel aussprachen. Schwerer wiegt
       eine vom Forsa-Institut für die Berliner Zeitung nach den Regeln der
       demoskopischen Zunft durchgeführte Erhebung, bei der immer noch 73 Prozent
       dagegen waren, dass zwischen Wedding und Spandau die Turbinen schweigen.
       
       Eine andere für die Landesregierung unangenehme Wahrheit, die bald
       endgültig ans Licht kommen dürfte, lautet: Der Beschluss, Tegel
       dichtzumachen, ist nicht in Granit gemeißelt. FDP und Konsorten weisen
       beharrlich darauf hin, dass die entsprechenden Beschlüsse – der
       Landesentwicklungsplan, die Planfeststellung für den BER und die Aufhebung
       der Betriebsgenehmigung für TXL – reversibel sind beziehungsweise ignoriert
       werden können. Das sagt auch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Diensts
       des Bundestags. In den vergangenen Jahren haben Regierungsvertreter alle
       möglichen verbalen Verrenkungen unternommen, um diese Tatsache zu leugnen.
       
       Dass es dennoch so ist, dafür spricht schon ein Blick in die Stellungnahme
       zum Antrag auf das Volksbegehren, die der damalige Senat im Mai 2016 an das
       Abgeordnetenhaus schickte: Nichts darin belegt die vermeintliche
       juristische Unmöglichkeit. Es wird lediglich auf das gültige Ziel des
       Landesentwicklungsplans verwiesen, an dem man „festhalte“, und auf die
       „große Gefahr“, dass die Planrechtfertigung des
       BER-Planfeststellungsbeschlusses nachträglich entfallen könnte – „mit
       ungewissen Folgen“. Zudem spreche die – mit dem BER gegengerechnete –
       Netto-Entlastung von rund 100.000 Lärmbetroffenen genauso gegen den
       Weiterbetrieb wie potenzielle Lärmschutzkosten von mehreren hundert
       Millionen Euro.
       
       ## Stoff für Tegel-Nostalgiker
       
       Das Problem für Czaja und die anderen Tegel-Fans: Die Schließung des
       innerstädtischen Flughafens steht in der vor weniger als einem halben Jahr
       unterzeichneten Koalitionsvereinbarung von Rot-Rot-Grün, und weder Linke
       noch Grüne dürften sich davon abbringen lassen. „Wir bleiben dabei: Tegel
       muss geschlossen werden“, so Grünen-Fraktionschefin Antje Kapek am
       Wochenende zur taz. Der Fluglärm mache „Hunderttausende krank“ und die
       Stadt brauche den Platz für günstige Wohnungen und neue Arbeitsplätze. „Wer
       heute Gewohnheiten pflegt, hat morgen den Anschluss verpasst“, so Kapeks
       Botschaft an die Adresse der Tegel-Fans.
       
       Zwar dürften vor allem in der SPD nicht wenige Tegel-Nostalgiker sitzen,
       ein Zerbrechen der noch jungen Koalition an der Causa Tegel ist aber höchst
       unwahrscheinlich. Das Abgeordnetenhaus wird also das Volksbegehren, so es
       denn zustande kommt, zurückweisen. Dann würde ein Volksentscheid folgen.
       
       Im Haus von Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos, für die Grünen)
       gibt man sich trotzdem betont gelassen: „Wenn ein Volksentscheid die
       nötigen Unterschriften sammelt und rechtlich zulässig ist, wird der
       Volksentscheid durchgeführt“, so Sprecher Matthias Tang zur taz. „Das ist
       in der Demokratie eine Selbstverständlichkeit.“
       
       20 Mar 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Claudius Prößer
       
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