# taz.de -- Strafen für gefährliche Raser: Der Trend geht zum Vorsatz
       
       > Zwei Berliner Autofahrer wurden wegen Mordes verurteilt. Rasen wird immer
       > strenger geahndet, ein neues Gesetz ist auf dem Weg.
       
 (IMG) Bild: Der Tatort in Berliner am 1. Februar 2016
       
       Freiburg taz | „Rennen mit Kraftfahrzeugen sind verboten“, heißt es in der
       Straßenverkehrsordnung. Es droht ein Bußgeld in Höhe von 400 Euro.Sobald es
       dabei zu einer konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kommt, liegt
       eine Straftat vor. Die „Gefährdung des Straßenverkehrs“ wird mit Geldstrafe
       oder Gefängnis bis zu fünf Jahren bedroht. Als mögliche Tathandlungen nennt
       das Gesetz etwa zu schnelles Fahren an unübersichtlichen Stellen.
       
       Wenn bei einer rücksichtslosen Fahrt jemand stirbt, gilt dies zumindest als
       „fahrlässige Tötung“. Auch hier drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis oder
       Geldstrafe. 
       
       Früher kamen die Täter meist mit Bewährungsstrafen davon. Aber die Gerichte
       werden strenger. Das Landgericht Köln hat im Vorjahr einen 27-Jährigen zu
       zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Er war mit einem gemieteten
       BMW durch die Kölner Innenstadt gerast. Dabei hatte er einen Radfahrer
       erfasst, der drei Tage später starb.
       
       Ein neuer Trend in der Justiz ist es, bei Rasern keine fahrlässige Tötung,
       sondern ein vorsätzliches Tötungsdelikt anzunehmen. Dabei genügt bedingter
       Vorsatz, wenn die Täter den Tod von Passanten billigend in Kauf nehmen. Bei
       Totschlag droht eine Haftstrafe von mindestens fünf Jahren.
       
       ## Neuer Gesetzentwurf
       
       In einem Fall aus Bremen hatte die Staatsanwaltschaft sogar wegen Mordes
       angeklagt. Ein 24-jähriger Motorradfahrer fuhr viel zu schnell und
       kollidierte mit einem Betrunkenen, der bei Rot über die Ampel ging. Oft
       hatte der Biker seine halsbrecherischen Fahrten mit einer Helmkamera
       gefilmt und als „Alpi“ bei YouTube eingestellt. Diesmal war die Kamera aber
       aus. Das Gericht nahm nur eine fahrlässige Tötung an.
       
       Unterdessen wird auch über eine Verschärfung der Gesetze diskutiert. Im
       September beschloss der Bundesrat auf Vorschlag von Nordrhein-Westfalen
       einen Gesetzentwurf. Danach soll im Strafgesetzbuch ein neuer Paragraf 315d
       die Teilnahme an „verbotenen Kraftfahrzeugrennen“ mit Freiheitsstrafe bis
       zwei Jahren oder mit Geldstrafe bedrohen. Auf Unfälle oder konkrete
       Gefährdungen käme es dabei nicht an. Die vorgeschlagene Verschärfung müsste
       vom Bundestag beschlossen werden, der aber über den Entwurf noch nicht
       beraten hat.
       
       Ende letzten Jahres hat Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) einen
       eigenen Gesetzentwurf zum gleichen Thema angekündigt. Er befindet sich aber
       immer noch in der Ressortabstimmung mit Justizminister Heiko Maas (SPD).
       
       Das Problem solcher Gesetzentwürfe: Dass ein Autorennen vorliegt, ist
       schwer zu beweisen. Oft treffen sich die Teilnehmer nachts ohne Verabredung
       an einschlägigen Ampeln und das „Stechen“ beginnt auf ein
       bloßesHandzeichen.
       
       27 Feb 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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