# taz.de -- Prozess gegen Ku'damm-Raser in Berlin: Für die Anklage war es Mord
       
       > Ein illegales Autorennen, zwei Raser und der Tod eines Unbeteiligten: Die
       > Anklage plädiert auf lebenslange Freiheitsstrafen.
       
 (IMG) Bild: Der gesperrte Ku'damm nach dem tödlichen Rennen Anfang Februar 2016
       
       Der Montag des 1. Februar 2016 war keine Stunde alt. Hamdi H. im weißen
       Audi A6 TDI und Marvin N. im weißen Mercedes AMG CLA 45 rasten mit
       ICE-Geschwindigkeit über den Kurfürstendamm. Am Wittenbergplatz endete das
       Straßenrennen in einer Rauch- und Staubwolke: Ein pinkfarbener Jeep war aus
       der Nürnberger Straße gekommen, er hatte gerade noch Grün gehabt. Es gab
       einen lauten Knall, als der auf der rechten Spur befindliche Hamdi H. mit
       seinem Audi in die Fahrerseite des querenden Fahrzeugs krachte. Die gesamte
       Energie des Audis übertrug sich auf den Jeep, der förmlich durchstoßen
       wurde und mit 60 Stundenkilometern durch die Luft flog – 70 Meter weit.
       
       Michael W., ein 69-jähriger, pensionierter Arzt, starb noch am Unfallort.
       Zeugen sprachen von einem Schlachtfeld: eine gefällte Ampel, eine
       abgerissene Auspuffanlage, überall Teilchen und Splitter, in einem Umkreis
       von 60 bis 70 Metern die pure Verwüstung.
       
       Seit September läuft der Prozess gegen den Ex-Zeitsoldaten und Türsteher
       Marvin N. (25) und den arbeitslosen Hamdi H. (27). Verhandelt wird vor
       einer Schwurgerichtskammer des Berliner Landgerichts, denn anders als sonst
       bei illegalen Straßenrennen klagte Staatsanwalt Christian Fröhlich diesen
       Fall nicht als fahrlässige Tötung, sondern als Mord aus niedrigen
       Beweggründen und mit gemeingefährlichen Mitteln an.
       
       Es ist das erste Mal in der Rechtsgeschichte, dass ein tödlich endendes
       Straßenrennen mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe geahndet werden könnte
       und nicht mit maximal fünf Jahren Haft – der Höchststrafe für eine
       fahrlässige Tötung.
       
       Am Montag hat der Staatsanwalt in seinem Plädoyer sehr klar argumentiert,
       warum er auch nach der Vernehmung etlicher Zeugen das Geschehen für einen
       Mord hält. Er beschrieb, wie sich die beiden Fahrer gegen 0.30 Uhr am
       Adenauerplatz an einer roten Ampel begegneten, wie sie feststellten, dass
       sie sich flüchtig aus einer Sisha-Bar kannten und wie sie sich kurz darüber
       verständigten, gegeneinander anzutreten.
       
       Während Hamdi H. – der im Bekanntenkreis den Spitznamen „Der Transporter“
       nach der gleichnamigen Actionserie trug – bereits die nächsten roten Ampeln
       missachtete, entschloss sich Marvin N. erst später, es ebenso zu halten. An
       der Kurve in Höhe der Gedächtniskirche hatte er sich mit seinem
       381-PS-Fahrzeug und einem Tempo von mindestens 139 Stundenkilometern einen
       leichten Vorsprung erarbeitet, als Hamdi H. in seinem 225-PS-Audi fünf
       Sekunden lang Vollgas gab und auf etwa 160 Stundenkilometer beschleunigte.
       Hamdi H. wollte gerade an seinem Kontrahenten vorbeiziehen, da kam es zum
       Crash.
       
       Die beiden Angeklagten haben mit 21 beziehungsweise 19 Registrierungen
       bereits überdurchschnittlich viele Ordnungswidrigkeiten begangen. Hinzu
       kommen noch die strafrechtlich relevanten Verkehrsverstöße, die beim
       Kraftfahrzeugbundesamt registriert werden: Marvin N. hatte es dort auf vier
       Einträge gebracht, Hamdi H. auf sechs – wegen seiner letzten Straftat stand
       er sogar noch unter Bewährung.
       
       Es war kein Zufall, betonte Staatsanwalt Fröhlich, dass dieses Rennen so
       tragisch endete: Wer mit solcher Geschwindigkeit eine so lange und teils
       unübersichtliche Strecke über so viele rote Ampeln hinweg zurücklegt, der
       kann nicht mehr damit rechnen, dass schon nichts passieren würde – der
       nimmt vielmehr den Tod von einem oder mehreren Passanten billigend in Kauf.
       
       Hamdi H. und Marvin N. taten es, weil sie Selbstbestätigung suchten – ein
       niedriges und damit ein Mordmotiv, wie es der Staatsanwalt sieht. In einem
       dicht bebauten, innerstädtischen Bereich benutzten sie dabei ihre auf
       Höchstgeschwindigkeit beschleunigten Sportwagen, die sie nicht mehr
       kontrollieren konnten. Somit nutzten sie für ihre Tat „gemeingefährliche
       Mittel“ – das ist das zweite Mordmerkmal.
       
       Nach dem Staatsanwalt spricht auch Maximilian W., der Sohn des Opfers. Er
       ist mit dem Plädoyer seines Vorredners einverstanden, nur nicht mit dessen
       Bemerkung, sein Vater sei „zur falschen Zeit am falschen Ort“ gewesen. Dies
       träfe nur auf die beiden Angeklagten zu.
       
       20 Feb 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Uta Eisenhardt
       
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