# taz.de -- Kommentar „Arbeitslosengeld Q“: Da läuft was schief
       
       > Das eigentliche Problem, das Alter der Arbeitslosen, löst Schulz'
       > Vorschlag nicht. Und er ist gegenüber Beziehern von Hartz IV nicht fair.
       
 (IMG) Bild: Aus der Hartz-IV-Misere befreit auch kein noch so schickes Stirnband
       
       Er geistert seit Jahren durch die Politik – ein Wiedergänger, der angeblich
       schuld ist am Niedergang der Sozialdemokraten. Es ist der über 50-jährige
       Facharbeiter, der viele Jahrzehnte geackert hat, seinen Job verliert und
       nach einem oder anderthalb Jahren auf Arbeitslosengeld I in den
       Hartz-IV-Bezug rutscht. Dank der Agenda 2010. Sein Vermögen und das
       Einkommen seiner Partnerin muss verbraucht werden. Es ist der Absturz aus
       der Mittelschicht.
       
       Diesem Angstbild will SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz mit seinem neuen
       Vorschlag begegnen: Wer Arbeitslosengeld I bezieht, der kann [1][zusätzlich
       zum Leistungsbezug noch eine zweijährige Qualifizierungsperiode
       zwischenschalten] mit dem neuen „Arbeitslosengeld Q“. Das bedeutet, der
       Bezug von Arbeitslosengeld I wird gewissermaßen auf bis zu vier Jahre
       verlängert.
       
       Der Vorschlag soll die Ängste vor dem Absturz mildern, aber er wirkt ein
       bisschen schräg. Denn fehlende Qualifizierung ist ja für die Älteren, die
       Arbeitslosengeld I beziehen, also aus einem längeren normalen
       sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis kommen, gar nicht so das
       Problem, wie Studien belegen. Ihr Problem, warum sie viele Arbeitgeber
       nicht neu einstellen wollen, ist das Alter, genauer: das Risiko für
       Langzeiterkrankungen, das viele Unternehmen scheuen. Das können
       Bildungsmaßnahmen auch nicht ändern.
       
       Als eine gewissermaßen als „Qualifizierung“ getarnte Brücke bis zur
       Frühverrentung taugt der neue Vorschlag aber auch nicht. Wer mit 55 Jahren
       seinen Job verliert, ist selbst nach mehrjährigem Leistungsbezug noch
       einige Jahre von der Rente entfernt, kann den Bezug von Hartz IV samt
       Offenlegung von Vermögen und Partnereinkommen also gar nicht vermeiden.
       Außerdem wirkt es nicht fair, die Bezieher von Hartz IV, die gesundheitlich
       angeknacksten Maurer oder Krankenschwestern, von der neuen
       SPD-Gerechtigkeitsoffensive auszuschließen. 570.000 Menschen über 55 sind
       in Deutschland arbeitslos, davon sind nur knapp 200.000
       Arbeitslosengeld-I-Empfänger.
       
       Man müsste das Angebot also zumindest erweitern und allen arbeitslosen
       Älteren Qualifizierung oder öffentlich finanzierte ABM-Stellen anbieten.
       Ach, das mit den ABM für Ältere klingt bekannt? Stimmt. Aber auch irgendwie
       ehrlicher.
       
       7 Mar 2017
       
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